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Reportajes internacionales

Stärkung des Rechtsstaats durch wichtige Neuerungen im Justizbereich

de Reinhard Junghanns
Die Verfassungsänderung verlängerte nicht nur die Amtsperiode der Richter des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia de Honduras) von vier auf sieben Jahre. Auch wurde mit der erstmaligen Einrichtung eines Verfassungssenats dessen interne Struktur maßgeblich verändert.

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Honduras - zentralamerikanischer Kleinstaat mit 6,38 Mio. Einwohnern, 112.492 qkm groß- macht eigentlich nur Schlagzeilen, wenn wieder einmal eine Naturkatastrophe das Land verwüstet. In der Außen- und Außenwirtschaftspolitik Europas spielt die ehemalige Bananenrepublik so gut wie keine Rolle. Um so erstaunlicher ist es, wenn das als besonders arm und rückständig angesehene Land gerade mit einer Justizreform auf sich aufmerksam macht.

Die Präsidentschaftswahlen vom November 2001 führten zu einem politischen Machtwechsel im Land und brachten erstmals nach mehreren dem Partido Liberal (PL) angehörenden Präsidenten mit Ricardo Madero wieder einen Vertreter des Partido Nacional (PN) ins höchste Amt im Staate. Madero unternahm sogleich den Versuch, mit einer Politik der "Zero tolerancia" die zunehmende exzessive Gewaltkriminalität im Lande zu bekämpfen.

Die überforderten Polizeikräfte werden auf ihren Streifengängen von abkommandiertem Militär begleitet. Allerdings ging auch nach dem Amtsantritt von Ricardo Madero die Welle von Entführungen unvermindert weiter. Mögliche Konflikte mit dem neuen Menschenrechtsbeauftragten, Ramón Custodio, sind damit so gut wie programmiert.

Zeitgleich mit dem Amtsantritt der neuen Administration traten auch wichtige Neuerungen im Justizbereich in Kraft, die noch unter der Vorgängerregierung von Carlos Roberto Flores Facussé (PL) eingeleitet wurden. Eine Verfassungsänderung verlängerte nicht nur die Amtsperiode der Richter des Obersten Gerichtshofs (Corte Suprema de Justicia de Honduras) von vier auf sieben Jahre. Auch wurde mit der erstmaligen Einrichtung eines Verfassungssenats dessen interne Struktur maßgeblich verändert.

Die Verlängerung der Amtsperiode auf sieben Jahre führt zu einer Entkopplung der Amtszeit des obersten Justizorgans von denen des Präsidenten und des Kongresses. Dies soll die Unabhängigkeit der Richter von politischen Einflussnahmen stärken und wurde allgemein begrüßt.

Die Schaffung eines Verfassungssenats vollzog eine Entwicklung nach, die bereits in den Nachbarstaaten Nicaragua und El Salvador sowie mit großem Erfolg in Costa Rica eingeleitet worden war. Die turnusgemäß fällige Neuwahl der 15 Richter der Corte Suprema de Justicia Ende Januar 2002 verlief turbulent und führte zu einem für die patriarchalischen Gesellschaften Zentralamerikas überraschenden Ergebnis: Acht der 15 Mitglieder des Obersten Gerichtshofs sind Frauen - ein für Lateinamerika einmaliges Ergebnis.

Ein immer wieder gehörtes Argument in diesem Zusammenhang war, dass Frauen weniger korruptionsanfällig seien als ihre männlichen Kollegen. So begrüßenswert die Wahl von Frauen als höchste Richter ist - mit Dr. Vilma Morales wird auch das Präsidentenamt von einer Frau bekleidet -, so bedauerlich ist es, dass trotz der Einbeziehung der Zivilgesellschaft in das Vorschlagsverfahren wiederum am Ende der parteipolitische Proporz die Zusammensetzung des Richtergremiums bestimmte.

Acht der Richter und Richterinnen gehören dem regierenden PN, sieben dem oppositionellen PL an. Die kleinen christlich- oder sozialdemokratischen Parteien (PDCH und PINU) wurden ebenso wenig berücksichtigt wie unabhängige Kandidaten. Trotzdem sieht die von der Zivilgesellschaft benannte Richterin Blanca Valladares Chancen, das angeschlagene Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz zu erhöhen.

Ein weiteres wichtiges Datum für die Justizreform in Honduras ist der Februar 2002. In diesem Monat trat das neue Strafverfahrensrecht (Código Procesal Penal, CPP) in Kraft, das den archaischen schriftlichen noch von der Inquisitionsmaxime beherrschten Strafprozess revolutioniert und Verfahrensprinzipien wie das Akkusationsprinzip und die Mündlichkeit einführte. Dieses für Honduras neuartige Verfahrensmodell stellt den gesamten Justizsektor vor große Herausforderungen.

Nach ersten Kontakten zu dem im Oktober 2000 unter noch immer ungeklärten Umständen bei einem Hubschrauberabsturz ums Leben gekommenen Gerichtspräsidenten Armando Banegas hatte das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung im September 2001 mit dessen Nachfolger im Amt, Miguel Angel Rivera Portillo, und den Richtern Guillermo Pérez-Cadalso, Iván Discua und José Maria Palacios Mejía ein Seminar zur "Neuen Organisation und Zuständigkeitsverteilung der Gerichte in Honduras" durchgeführt.

Trotz des Ausscheidens dieser Richter - Dr. Guillermo Pérez-Cadalso wurde in der neuen Regierung zum Außenminister berufen - konnte in der Folge auf den während dieses Seminars geknüpften Kontakten aufgebaut werden. Aus Sicht des KAS-Rechtsstaatsprogramms wurde dabei besonderer Wert auf Ausbildungsaspekte gelegt sowie darauf, dass die zu vermittelnden Kenntnisse auch an der Basis des Justizwesens ankommen und damit direkt den rechtsunterworfenen Bürgern zugute kommen und diesen besseren Zugang zur Justiz sichern.

Mit der kompetenten Direktorin der dem Obersten Gerichtshof als Generaldirektion zugeordneten "Defensa Pública" (sog. öffentliche Verteidigung), Odalis Najera Medina, wurde man sich schnell einig, als ersten Schritt zwei Ausbildungsseminare für 160 öffentliche Verteidiger durchzuführen. Diese Seminare zur Thematik "Verfassungsrechtliche und rechtliche Grenzen der Strafverfolgung" fanden im März 2002 mit 70 Teilnehmern bei San Pedro Sula bzw. 90 Teilnehmern bei Tegucigalpa statt.

Die "Defensa Pública" geht auf Artikel 83 der honduranischen Verfassung zurück. Diese Bestimmung verpflichtet den Staat, Anwälte für die Verteidigung der Armen zu ernennen, die die Aufgabe haben, diesen sowie anderen gesellschaftlich schwachen Personenkreisen wie Jugendlichen oder Behinderten Rechtsbeistand und rechtliche Vertretung bei der Verteidigung ihrer Freiheit und sonstiger Rechte zu gewähren.

Die "Defensa Pública" wurde 1989 beim Obersten Gerichtshof eingerichtet. Aber erst im Jahre 1994 war diese neue Institution in allen Provinzen des Landes vertreten. Vier Regionalbüros sollen die Koordination und Dienstaufsicht über die öffentlichen Verteidiger wahrnehmen und für die erforderliche Dezentralisierung sorgen.

Die Dienste der öffentlichen Verteidiger werden zum einen von der Bevölkerung in deren Büros nachgefragt, die sich zumeist in den Gerichtsgebäuden befinden. Zum anderen besuchen die Angehörigen der "Defensa Pública" regelmäßig die Haftanstalten, um festzustellen, welche der Insassen über keinen Verteidiger verfügen, und diesen ihre Hilfe anzubieten, wenn deren wirtschaftliche Situation es nicht erlaubt, einen privaten Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Dies ist bei der Mehrheit der Häftlinge der Fall. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in honduranischen Gefängnissen zumeist keine Trennung zwischen Untersuchungshäftlingen und verurteilten Straftätern vorgenommen wird.

Von den Untersuchungshäftlingen werden 65% von Defensores Públicos und nur 35% von privaten Rechtsanwälten vertreten. Ein weiteres besonderes Problem stellt die Verlegung von Gefangenen zwischen verschiedenen Haftanstalten dar, oftmals ohne deren Angehörige davon zu unterrichten. So machen denn auch Haftbeschwerden einen großen Teil der Arbeit der "Defensa Pública" aus.

Die öffentlichen Verteidiger vertreten ihre Mandanten nicht nur während des Ermittlungsverfahrens und des gerichtlichen Verfahrens in erster Instanz. Wenn es zu einer Verurteilung kommt, sind sie auch für die Einlegung des Rechtsmittels der Berufung zuständig. Sie können auch die Kassation der Urteile beim Obersten Gerichtshof beantragen. Sind alle Instanzen ausgeschöpft und die Verurteilung rechtskräftig, betreuen die öffentlichen Verteidiger die Gefangenen weiterhin und können deren Entlassung auf Bewährung beantragen.

Generell lässt sich sagen, dass die Bevölkerung Vertrauen in die öffentlichen Verteidiger setzt. Allerdings leidet die Effizienz ihrer Arbeit durch knappe materielle und personelle Ressourcen. Es fehlen oftmals nicht nur Dienstwagen, um Polizeistationen und Gefängnisse zu besuchen. Bei seinem Besuch in San Pedro Sula konnte sich der Verfasser selbst davon überzeugen, dass der dortige Leiter der "Defensa Pública" eine Richterin bitten musste, Telefongespräche aus ihrem Büro aus führen zu dürfen, weil die "Defensa Pública" im neuen Gerichtsgebäude noch über keine Telefonleitungen verfügte. Andere Angehörige der öffentlichen Verteidigung beklagten, dass seit 1995 keine Aus- und Fortbildungsveranstaltungen stattgefunden hätten.

Wie Richter und Staatsanwälte sind auch die Rechtsanwälte der "Defensa Pública" seit dem Inkrafttreten des neuen Código Procesal Penal (CPP) im Februar 2002 mit großen Problemen bei der Anwendung des neuen Strafprozessrechts konfrontiert. Ziel der beiden vom KAS-Rechtsstaatsprogramm und der Nationalen Direktion der "Defensa Pública" beim Obersten Gerichtshof veranstalteten Aus- und Fortbildungsseminare bei San Pedro Sula und Tegucigalpa war es daher zum einen, die zum Teil neu eingestellten, zum Teil bereits über mehrjährige Erfahrungen verfügenden Rechtsanwälte mit den Grundprinzipien des neuen Strafverfahrens vertraut zu machen. Zum anderen sollten sie mit den wesentlichen völkerrechtlichen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte und zur Sicherstellung eines fairen Verfahrens ("debido proceso") bekannt gemacht werden, die trotz der Verurteilung von Honduras durch den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte im Land noch weitgehend unbekannt sind und in der Justizpraxis noch nicht angewandt werden.

Zur Durchführung der Bildungsmaßnahmen wurden zwei namhafte nationale und internationale Experten verpflichtet. Für den strafprozessualen Teil der Seminare stand mit dem ehemaligen Richter am Obersten Gerichtshof, José Maria Palacios Mejía, einer der Väter des neuen Código Procesal Penal (CPP) zur Verfügung.

Für den völkerrechtlichen Teil der Lehrveranstaltungen konnte mit dem ehemaligen Mitarbeiter des erzbischöflichen Menschenrechtsbüros und späterem Leiter des VN-Büros in El Salvador, Dr. Florentin Meléndez, ein Ausbilder mit ausgewiesener Fachkompetenz gewonnen werden, der über umfangreiche internationale Erfahrungen bei der Ausbildung von Defensores Públicos in seinem Heimatland El Salvador sowie in Kolumbien und Nicaragua verfügt. Ebenfalls stand ein mit Mitteln des Hilfsprogramms von USAID für den Justizsektor finanziertes "Handbuch für den Verteidiger" (Manual del Defensor) mit praktischen Handlungsanweisungen für die Durchführung des neuen Strafverfahrens zur Verfügung. Dies ist ein gutes Beispiel dafür, wie sich Zuwendungen internationaler Geber konkret ergänzen können und eine Duplizität vermieden wird.

In seiner Einführung in die Thematik der Seminare setzte sich Dr. Florentin Meléndez mit dem Konzept des sozialen und demokratischen Rechtsstaates und der Rolle und dem Selbstverständnis der der "Defensa Pública" angehörenden Rechtsanwälte vor dem Hintergrund der Fortentwicklung der völkerrechtlichen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte und zur Garantie eines fairen Gerichtsverfahrens auseinander.

Seine weite Definition des Defensor Público nicht nur als Rechtsbeistand seiner einkommensschwachen Mandanten, sondern auch als tragendes Element der Rechtspflege in einem sozialen und demokratischen Rechtsstaat, als Wächter über die externe und interne Unabhängigkeit der Justiz, Verteidiger der Menschenrechte und Garant des "debido proceso" hat den überwiegend jungen Seminarteilnehmern nicht nur neue Perspektiven erschlossen, sondern auch hohe Erwartungen in bezug auf die weiteren Themen der Seminare geweckt. Diesen Erwartungen wurden die beiden "Facilitadores" (Ausbilder) gerecht.

Den internationalen Teil behandelte Dr. Meléndez in den Themenblöcken "Rechtsstaat, Menschenrechte und faires Gerichtsverfahren", "Die Rechte des Beschuldigten im innerstaatlichen Recht und die anwendbaren völkerrechtlichen Instrumente", "Die Rechte und Garantien des Beschuldigten", "Die wesentlichen völkerrechtlichen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte" und "Die Auslegung der Menschenrechtsnormen durch die öffentlichen Verteidiger".

Von Anfang an gab Dr. Meléndez den Veranstaltungen einen partizipativen Charakter und bezog die Teilnehmer durch die Arbeit in Kleingruppen und das für einige von ihnen ungewohnte, an nordamerikanischen Universitäten übliche sog. "cold calling" ein. In den Seminarpausen und an den Abenden hatten die Seminarteilnehmer die vor Seminarbeginn ausgeteilten Konkordanztabellen auszufüllen, in denen sie die den nationalen verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien korrespondierenden völkerrechtlichen Garantien im Rahmen des Internationalen Paktes über Bürgerliche und Politische Rechte und der Interamerikanischen Menschenrechtskonvention zuordnen mussten. Vortrag und Dialog lockerte der Referent immer wieder durch geschickten Medieneinsatz auf.

In der Reihenfolge abwechselnd mit Meléndez erläuterte José Maria Palacios Mejía in mehreren Themenblöcken ("Die Grenzen des Beweisrechts. Das unerlaubte Beweismittel. Der antizipierte Beweis", "Die Begründung juristischer Entscheidungen", "Die Garantie des fairen Gerichtsverfahrens in Honduras", etc.) das neue Strafverfahrensrecht sowie methodische Aspekte der Rechtsauslegung und stellte sich den zahlreichen Detailfragen des Publikums in bezug auf die bestehenden Anwendungsprobleme. Am Ende eines jeden Seminartages hatten zwei zuvor ausgewählte Teilnehmer die Aufgabe, mit den übrigen Seminarteilnehmern den Unterrichtsstoff des Tages zu rekapitulieren. Eine von den Teilnehmern organisierte Paneldiskussion zur Rolle der "Defensa Pública" in Honduras beschloss die Seminare.

Die Bedeutung der Bildungsmaßnahmen des KAS-Rechtsstaatsprogramms und der Nationalen Direktion der "Defensa Pública" von Honduras wurde durch die teilweise Anwesenheit der Richterinnen des Obersten Gerichtshofs, Blanca Valladares, Marta Castround Suyapa Thumman, in Brisas del Lago bei San Pedro Sula am 13./14. März 2002 und der Präsidentin der Corte Suprema de Justicia, Dra. Vilma Morales, und Richterin Suyapa Thumman im Convento Sta. Clara bei Tegucigalpa am 18./19. März 2002 unterstrichen. Die Direktorin der "Defensa Pública", Odalis Najera Medina, sowie ihre Stellvertreterin, Ana Lourdes Coelho, dürfen sich durch die enthusiastische Aufnahme der Aus- und Fortbildungsveranstaltungen durch ihre Mitarbeiter bestätigt fühlen.

Das KAS-Rechtsstaatsprogramm sieht sich durch den Ablauf und die Reaktionen auf die in Honduras durchgeführten Bildungsveranstaltungen ebenfalls in seiner Linie bestätigt, das Thema der Errichtung sozialer und demokratischer Rechtsstaaten in Lateinamerika verstärkt im We ge von basisorientierten Aus- und Fortbildungsmaßnahmen auch mit Rechtsanwendern der unteren Instanzen und Institutionen der Rechtspflege und Multiplikatoren zivilgesellschaftlicher Organisationen zu behandeln.

Der "Defensa Pública" von Honduras wurde im Hinblick auf die angestrebte Nachhaltigkeit die Durchführung von Workshops zur Weiterbehandlung der während der Seminare und anschließend in der Rechtspraxis der öffentlichen Verteidiger aufgeworfenen Fragen angeboten.

Auch im Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit konnte die im Jahr 2000 begonnene Zusammenarbeit des KAS-Rechtsstaatsprogramms mit der Corte Suprema de Justicia de Honduras fortgesetzt werden. Drei neue Richter des Verfassungssenats nahmen am IX. Lateinamerikanischen Verfassungsrichtertreffen vom 2. bis 6. Juni 2002 in Florianopolis/Brasilien teil, das sich in erster Linie mit der aktuellen Entwicklung des Verfassungsprozessrechts in Lateinamerika befasste und Delegationen aus 13 Staaten Lateinamerikas sowie des Zentralamerikanischen Gerichtshofs zusammenführte.

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