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KAS/Kai Schläfke

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Transparenz und Nutzen von Gesundheitsdaten

Die elektronische Patientenakte als großer Schritt für die Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) werden für die Patientinnen und Patienten sowie auch für die angeschlossenen Leistungserbringer und Krankenkassen viele Vorteile verbunden. Das Teilen von Dokumenten und Daten soll mehr Effizienz im Gesundheitswesen ermöglichen, die Gesundheitsversorgung verbessern, den Versicherten mehr Transparenz gewähren und auch der Forschung dringend benötigte Daten zur Verfügung stellen. Fragen der Sicherheit und der Funktionalität der ePA stehen in der Diskussion.

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Seit dem 29. April 2025 stehen für Millionen von Versicherten elektronische Patientenakten (ePA) zur Verfügung. In den von den Krankenkassen bereitgestellten Konten können nach einem Registrierungsprozess nunmehr Dokumente und Daten wie Medikamentationslisten, Diagnosen, oder Arztbriefe durch die Versicherten eingesehen, gespeichert und mit Dritten geteilt werden. Dadurch soll nicht nur mehr Transparenz für die Patientinnen und Patienten entstehen, sondern auch mehr Effizienz im Gesundheitssystem ermöglicht werden. Denn es können Mehrfachbehandlungen vermieden, Medikamentationskonflikte besser erkannt oder im Notfall eine genauere Anamnese schneller verfügbar sein. Darüber hinaus kann die Bereitstellung der pseudonymisierten Daten für die Forschung einen großen Gewinn erbringen.

Besonders die hohen Sicherheitsanforderungen aber auch Fragen der Funktionalität wurden zuvor kontrovers debattiert. Nicht nur, weil es sich bei den Gesundheitsdokumenten um sehr persönliche Daten handelt, sondern auch wegen der diversen Anforderungen an alle am System beteiligten Akteure. Denn außer den etwa 70 Millionen Versichertenkonten sind auch Leistungserbringer wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Diagnosezentren und auch Apotheken sowie Krankenkassen angeschlossen. Ab Oktober 2025 wird für die Arztpraxen die Nutzung verpflichtend sein.

Dass sich das volle Potential der ePA aber erst schrittweise entfalten wird, betonten Sebastian Zilch vom Bundesministerium für Gesundheit bei der Podiumsdiskussion der Konrad-Adenauer-Stiftung zur elektronischen Patientenakte am 15. Mai 2025 in Berlin. Trotz der langjährigen Vorbereitung, immerhin wurde das E-Health-Gesetz bereits 2015 verabschiedet, lobte er die schnelle Umsetzung der nun ausgerollten Lösung. In der Pilotphase am Anfang dieses Jahres konnten wichtige Erfahrungen bei der Implementierung in die Abläufe der Arztpraxen in den Modellregionen gesammelt und auch bei der Sicherheit nachgebessert werden. Brenya Adjei, Mitglied der Geschäftsführung der Gematik GmbH, bekräftigte, dass es sich mit der Einführung der ePA in Deutschland zurzeit um eines der größten Digitalisierungsprojekte in Europa handelt. Sie stellte aber heraus, dass das zwar ein technisches Projekt ist, im Kern jedoch einer besseren Gesundheitsversorgung der Menschen dienen soll. Damit dieses gelingen kann, sieht sie ein positives Nutzererlebnis als zentral. Nur dann werden Daten in der ePA eingestellt, aus denen alle einen Nutzen generieren können. Auch Simone Borchardt MdB, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, freute sich, dass die ePA nun endlich gestartet ist. Sie wünschte sich in der Weiterentwicklung eine cloudbasierte Lösung, die schon von der Geburt an die Daten verfügbar macht, um Doppeluntersuchungen, bürokratische Abläufe und damit wichtige Ressourcen zu sparen. Thomas Ballast, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Techniker Krankenkasse, verwies auf die Einführungen von elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und elektronischem Rezept und zeigte sich optimistisch, dass sich die Anfangsschwierigkeiten der ePA ähnlich schnell in einem reibungslosen Regelbetrieb auflösen werden. Die Krankenkassen informieren zurzeit aktive, wie die Registrierung für die Versicherten funktioniert und klären über Datenschutz oder Datensicherheit auf.

Gerade auch wegen der Debatte um die Sicherheit der ePA schon im Vorfeld der Einführung wurde das Thema in der Diskussion aufgegriffen. Brenya Adjei betonte, dass die Hinweise im Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu Verbesserungen geführt haben. Zugleich muss es aber zu einer Abwägung von Vorteilen und Risiken kommen, wenn man Anwenderfreundlichkeit, Datenschutz und Datensicherheit in Einklang bringen möchte. Es gilt, auf mögliche Risiken aktuell zu reagieren, um die Mehrwerte der Datennutzung für die Gesundheitsversorgung umsetzen zu können. Dabei wird sich die ePA auch stetig weiterentwickeln. Unbenommen bleibt das Recht der Versicherten, einer elektronischen Patientenakte auch widersprechen zu können.

Bei der Frage, ob die Patientinnen und Patienten hinreichend kompetent sind, um die Entscheidung zu treffen, welche vielleicht auch persönlich sensiblen Dokumente in der ePA welchem Facharzt angezeigt werden sollen, verwies Simone Borchardt auf die Schweigepflicht der Ärztinnen und Ärzte. Sie betonte die Vorteile der besseren Datenzugänge für eine umfassendere Anamnese, die Vermeidung von Kontraindikationen oder Medikamentenkonflikten. Sie plädierte auch für einen Datenzugang der Krankenkassen, um beispielsweise Präventionsangebote passgenau vorschlagen zu können. Sebastian Zilch wies aber ausdrücklich darauf hin, dass die Datenzugriffe protokolliert werden und die Leistungserbringer nur auf die Daten zugreifen dürfen, die für die Behandlung relevant sind.

Besonders herausgestellt wurden auch die Mehrwerte, die die ePA bei eine Datennutzung durch die Forschung generieren kann. Ab Sommer 2025 können pseudonymisierte Daten in das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) ausgeleitet werden, sofern kein Widerspruch eingelegt wurde. Mit der Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) kann sich dieser Datenschatz durch die nationale Umsetzung bis 2027 noch einmal vervielfachen und unter strengen Zweckbindungen der medizinischen oder pharmazeutischen Forschung zur Verfügung stehen.

Im Ausblick auf die nächsten Schritte wünschte sich das Podium, dass die ePA zukünftig eine bessere Verknüpfung von ambulanter und stationärer Behandlung ermöglichen sollte, der Einsatz von KI bei den Dokumentationspflichten noch mehr Erleichterungen schaffen könnte und die Nutzung der ePA auch dazu führen sollte, dass die bestehenden Prozesse beispielsweise in den Arztpraxen angepasst werden.

 

Hier können Sie den vollständigen Mitschnitt der Veranstaltung sehen.

 

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