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Enrique Mendizabal / Flickr / CC BY-NC 2.0

kurzum

Wie schreibt man nochmal Multilateralismus?

Zur Frage von Abnahmegarantien und WTO-Regeln

Deutsche und europäische Hersteller sollen staatlich garantierte Abnahmegarantien für den Ausbau erneuerbarer Energien erhalten. Doch diese Praxis verstößt gegen die Regeln der Welthandelsorganisation. Es gibt jedoch Alternativen wie Ausschreibungen, die qualitative Aspekte zulassen. Dieser Artikel diskutiert die Implikationen dieser Vorschläge und stellt fest, dass ein bewusster Verstoß gegen multilaterale Handelsregeln beunruhigend ist, insbesondere da die Bedeutung solcher Regeln in anderen Bereichen betont wird.

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Abnahmegarantien als zentrales Element der Energiewende: Verstoß gegen WTO-Regeln

Abnahmegarantien für deutsche und europäische Hersteller werden seit Kurzem immer wieder als ein zentrales Element für das Erreichen der Ausbauziele erneuerbarer Energien genannt. Die Grundidee ist simpel: Wenn zum Beispiel ein Solarzellenhersteller eine Fabrik in Deutschland baut, wird ihm staatlich garantiert, dass seine hier hergestellten Solarzellen zu einem bestimmten Preis gekauft werden. So kann der Hersteller schon bei der Investitionsentscheidung ausrechnen, was er mit der Produktion über einen langen Zeitraum verdienen kann.

Nach einem Bericht des Handelsblatts vom 15. Februar, sind solche Abnahmegarantien ein zentraler Teil eines Strategiepapiers, das das Wirtschaftsministerium in den kommenden Tagen vorstellen wird. Der Bericht zitiert mehrere maßgebliche Politiker aus der Regierungsfraktion, die sich zu der Idee der Abnahmegarantien positiv äußern. Dabei verstößt dieser Vorschlag ganz offensichtlich gegen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO). Denn nach Art. III des der WTO zugrundeliegenden Abkommens GATT, der sogenannten Inländerbehandlung, ist es nicht zulässig, einheimische Hersteller besserzustellen als ausländische. Das ist aber das Ziel von Abnahmegarantien.

 

Ignoranz gegenüber zentralen Regeln der multilateralen Ordnung

Nun könnte man die für sich allein schon problematische Position vertreten, dass es für das höhere Ziel, die deutsche Energieerzeugung klimaneutral umzustellen, nicht anders ginge und man hier ausnahmsweise eine eigentlich sinnvolle Regel beugen müsste. Aber nicht einmal das trifft zu: Denn selbst wenn man dem Argument zustimmt, dass mehr einheimische Produktion für das Gelingen der Energiewende nötig ist, gibt es andere Lösungen. Etwa Ausschreibungen, die qualitative Aspekte wie Umweltstandards, Haltbarkeit oder die Verlässlichkeit des Herstellers als Vergabekategorien neben dem Preis zulassen. Dieser Weg wird auch vom Handelsblatt genannt. So würde kein Hersteller diskriminiert, weil er aus einem bestimmten Land kommt, sondern weil er wichtige Kriterien nicht erfüllt. Mit Abnahmegarantien würde also gegen zentrale Elemente der Welthandelsordnung verstoßen, obwohl es gute alternative Lösungen gibt. Diese Ignoranz gegenüber zentralen Regeln der multilateralen Ordnung fällt umso stärker ins Auge, als Vertreter der Bundesregierung aktuell immer wieder die Wichtigkeit multilateraler Regeln unterstreichen, um Armut, Krieg und Umweltzerstörung zu adressieren. Die Funktionsweise weltweiter Regelsysteme ist der Ampelregierung also durchaus bewusst.

Damit erhärtet sich der Verdacht, dass hier die bewährten weltweiten Handelsregeln, in deren Zentrum die WTO steht, nicht mehr erwünscht sind. Sollte die Ampel das tatsächlich wollen, sollte sie es auch klar aussprechen. Denn zumindest eine Reform des multilateralen Handelssystems ist tatsächlich nötig. Dann muss man darüber auch in den dafür vorgesehenen politischen und öffentlichen Räumen debattieren, anstatt einfach en passant die Regeln auszuhöhlen, die einem gerade nicht passen.

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Über diese Reihe

Prägnant, auf das Wesentliche reduziert, aber immer hochaktuell. In der Reihe "kurzum" fassen unsere Expertinnen und Experten eine Fragestellung oder Problematik auf maximal zwei Seiten zusammen.