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Rückschlag im Kampf gegen die Korruption in Guatemala

von Dr. Rudolf Teuwsen

Wöchentlich Neues aus Guatemala, Honduras und El Salvador

Liebe Interessierte an der Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Guatemala und Honduras: Wie wirkt sich die Corona-Pandemie in Mittelamerika aus? Welche anderen Ereignisse des politischen und wirtschaftlichen Lebens in diesen Ländern geschehen sonst noch? Und wie arbeitet die KAS eigentlich unter den derzeitigen Bedingungen? Wenn Sie die Antworten auf diese oder ähnliche Fragen interessieren, bieten wir Ihnen in diesem Blog Woche für Woche die wichtigsten Neuigkeiten und einen kleinen Einblick. Danke für Ihr Interesse und viel Vergnügen bei der Lektüre.

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Einen schweren Rückschlag hat die Korruptionsbekämpfung in Guatemala am Freitag erlitten. Der von den USA erst im Februar dieses Jahres für seine Arbeit als Champion der Korruptionsbekämpfung ausgezeichnete Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft gegen die Straflosigkeit (Fiscalía Especial Contra la Impunidad, FECI), Juan Francisco Sandoval, wurde von Generalstaatsanwältin Consuela Porras aus dem Justizdienst entlassen und durch die Staatsanwältin Carla Isidra Valenzuela Elías ersetzt. Die neue Leiterin der FECI soll Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einschlägigen US-Behörden haben. Damit soll offenbar sichergestellt werden, dass die USA wegen der Entlassung Sandovals keine Sanktionen gegen Guatemala verhängen. Kritisiert wurde diese jedoch bereits von US-Außenminister Antony Blinken sowie vom kubanisch-stämmigen demokratischen Mitglied des Repräsentantenhauses, Albio Sires. Von einer der Vorgängerinnen von Porras, der im US-Exil lebenden ehemaligen Generalstaatsanwältin Claudia Paz y Paz, wurde die Entscheidung gar als „offenkundig illegal“ bezeichnet, da Staatsanwälte nicht einfach entlassen werden können, ohne dass ihnen in einem ordentlichen Verfahren ein Amtsvergehen nachgewiesen worden ist. Nach Informationen der Netz-Zeitung La Hora soll Porras auf Druck von Präsident Giammattei gehandelt haben. In ihrer Pressemitteilung beklagt sich die Generalstaatsanwältin über die öffentliche Kritik an der Behörde und an ihrer Amtsführung, die sie zur Entlassung von Sandoval gezwungen habe. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die mangelhafte Unterstützung der Arbeit der FECI durch die Behördenchefin und wird durch den Schritt von Freitag in ihrem Kern bestätigt. In einer Pressekonferenz berichtete Sandoval am selben Abend minutiös über die Einmischungen der Generalstaatsanwältin in die Arbeit der FECI. Schon vor der Pressekonferenz hatte sich eine kleine Gruppe von Demonstranten vor dem Justizministerium eingefunden. Später wurden auch aus anderen Landesteilen Proteste gemeldet. Die Vertreter der sog. 48 Kantone von Totonicapán forderten die Wiedereinsetzung des entlassenen Sonderstaatsanwaltes und erklärten, wenn sie, um gegen die Korruption zu kämpfen, „das Land lahm legen“ müssten, werden sie es tun. Wegen der Gefahr, festgenommen oder sogar ermordet zu werden, hat Sandoval noch in der Nacht von Freitag auf Samstag Guatemala mit unbekanntem Ziel verlassen.

Von den gut sechs Millionen Dosen Impfstoff gegen das Corona-Virus, die bislang nach Guatemala gelangt sind, haben knapp drei Viertel, nämlich 4,5 Millionen, die USA gespendet, die in dieser Woche gleich drei Millionen Dosen des Impfstoffs der Firma Moderna geliefert haben. Ebenso schickten sie 1,5 Millionen weitere Dosen desselben Vakzins auch nach Honduras, so dass auch dort kleine Fortschritte bei der Immunisierung der Bevölkerung erreicht werden. Zusätzlich hilft auch der nördliche Nachbar Mexiko mit einer Spende von 150.000 Dosen des Impfstoffs der Firma AstraZeneca Guatemala aus der Klemme. Denn für Personen, die bereits einmal dieses Vakzin erhalten haben und deren zweite Dosis in dieser Woche verabreicht werden sollte, stand auf einmal nicht genügend Impfstoff zur Verfügung. Die Lieferung der Mexikaner ist für den 27. Juli zugesagt. Auf den russischen Impfstoff Sputnik V wartet das Land hingegen weiterhin vergeblich. Angeblich hat das Gesundheitsministerium mit der Lieferfirma eine Halbierung des Preises und einen Zeitplan für die noch ausstehenden Lieferungen vereinbart. Bestätigt wurde dies von der Gegenseite bisher nicht, und der Zeitplan auch nicht veröffentlicht.

Die Spannungen zwischen Kongress und Nationalem Wahlrat (Consejo Nacional Electoral, CNE) in Honduras nehmen weiter zu. Eine Gruppe Abgeordneter der Nationalpartei (Partido Nacional de Honduras​​​​​​​, PNH) will jetzt einen Artikel des erst Ende Mai verabschiedeten Wahlgesetzes ändern, in dem geregelt ist, wann die drei Mitglieder des CNE am Wahlabend die vorläufigen Ergebnisse bekanntgeben müssen. Die Reforminitiative zielt darauf ab, nur dem Vorsitzenden des Rates zu gestatten, öffentlich darüber zu informieren. Turnusmäßig übernimmt der Vertreter des PNH im September den Vorsitz des Rates für ein halbes Jahr, hat ihn also auch am Wahltag, dem 27. November, inne. Die beiden anderen Mitglieder des CNE, die von den Oppositionsparteien entsandt sind, haben bereits angekündigt, sich auch bei einer Annahme der Gesetzesänderung nicht zum Schweigen bringen lassen zu wollen.
Eine Analyse des Wahlgesetzes hat zudem eine Regelungslücke zutage gebracht, die in der honduranischen Öffentlichkeit noch gar nicht recht wahrgenommen worden ist. Artikel 113 des Gesetzes erlaubt es den Parteien, einen des passiven Wahlrechts verlustig gegangenen Kandidaten „nach den Festlegungen und Bedingungen des Gesetzes, seinen Regelungen und den Statuten der Partei“ zu ersetzen. In der alten Fassung des Gesetzes wurde dazu klargestellt, dass in einem solchen Fall dem auf der Basis der Vorwahlen bestimmten Vertreter oder Ersatzkandidaten, zum Beispiel für das Amt des Präsidenten, die Kandidatur zufällt. Genau diese Festlegung aber fehlt in der Neufassung des Gesetzes, was den Parteien erlaubt, nach eigenem Gutdünken eine neue Person für die Kandidatur auszuwählen. Das Gesetz schweigt darüber hinaus auch zur Frage der Wiederwahl des Präsidenten. Zusammen genommen könnten diese beiden Gesetzeslücken am Ende dazu führen, dass der derzeitige Präsident, Juan Orlando Hernández, doch noch für eine dritte Amtszeit zur Wahl antritt. Das Ergebnis der Vorwahlen vom März dieses Jahres würde damit ad absurdum geführt.

Die acht Mitgliedsstaaten der politischen Union Zentralamerikas (Sistema de Integración Centroamericana, SICA) – Belize, Costa Rica, Dominikanische Republik, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua, Panama – haben bislang keinen neuen Generalsekretär bestimmt, obwohl die Amtszeit des derzeitigen eigentlich bereits abgelaufen ist. Zwar hatte man sich im Juni darauf verständigt, dass Nicaragua das Vorschlagsrecht für die Nachfolge hat. Die von dem Land präsentierte Dreierliste wurde jedoch auf einem Treffen der Außenminister der SICA-Länder von den anderen Mitgliedern abgelehnt. Dafür wurden zwei Gründe angeführt: (i) ein Mangel an außenpolitischer Erfahrung sowie (ii) eine allzu große Nähe zum diktatorisch regierenden Präsidenten Daniel Ortega der zwei Kandidaten und einen Kandidatin. Die anderen Mitgliedsstaaten haben Nicaragua eingeräumt, eine neue Liste zu präsentieren, was die Regierung Ortega jedoch abgelehnt hat; sie droht gar damit, SICA den Rücken zu kehren. Jetzt wird sondiert, ob der derzeitige Generalsekretär, der frühere Präsident von Guatemala, Vinicio Cerezo, bis zum Jahresende weitermacht.

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19. Juli 2021
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