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Stabilität - Solidarität - Konditionalität

von Prof. Dr. Christian Calliess

Bausteine eines Package Deals zur Reform des Euroraums

Trotz aller unternommenen Reformen ist der Euroraum noch nicht hinreichend auf „stürmische“ Zeiten vorbereitet. Bei den Bemühungen um eine nachhaltige Reform wird die Kompromisssuche durch den fehlenden Konsens zwischen den Mitgliedstaaten erschwert. Der vorliegende Beitrag formuliert aus christdemokratischer Perspektive Elemente für eine umfassende Reform der Eurozone, basierend auf einem flexiblen Zwei-Stufen-Modell, mit dem die Wirtschafts- und Währungsunion bis zum Jahre 2025 zu einer demokratisch und institutionellgestärkten Wirtschafts- und Fiskalunion fortentwickelt werden könnte.

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Zusammenfassung

  • Politisch sollte das Ziel der Stabilität im Euroraum im Sinne einer generationengerechten Wirtschafts- und Fiskalpolitik in das Narrativ der Nachhaltigkeit und dessen Umsetzung im Rahmen der sog. SDGs eingebettet werden.
  • Rechtlich hat sich jede Reform des Euroraums an den vertraglichen Leitprinzipien zu orientieren. Zu diesen Leitprinzipien gehören nicht nur die Verfassungsprinzipien der Solidarität, der Subsidiarität und der Demokratie, sondern auch die spezifischen vertraglichen Leitprinzipien der WWU, konkret der Stabilität und Konditionalität.
  • Dem Konditionalitätsprinzip kommt eine Brückenfunktion zu, indem es das Zusammenspiel von Stabilitäts- und Solidaritätsprinzip ausgestaltet. Zugang zu finanziellen Mitteln können demnach nur Mitgliedstaaten haben, die sich an die vereinbarten rechtlichen Regeln (konkret an den Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie das Europäische Semester) halten.
  • Um die „Ownership” hinsichtlich notwendiger Reformen in den Mitgliedstaaten zu verbessern, müssen ergänzend zu finanziellen Anreizen partnerschaftliche Formen der Zusammenarbeit entwickelt werden, die vom Informationsaustausch bis hin zu einer fachlichen, personellen oder technischen Unterstützung durch die EU reichen.
  • Institutionen der Kontrolle (sei es ein Europäischer Stabilitätsrat oder ein Europäischer Währungsfonds) müssen von der Politik unabhängig agieren können. Weichen die politischen Entscheidungsträger (Kommission, Eurogruppe, Europäischer Wirtschafts- und Finanzminister) von deren Entscheidungen ab, so müssen sie die Gründe hierfür detailliert offenlegen.
  • Neben dem Europäischen Parlament sollten die nationalen Parlamente mit Blick auf ihr Budgetrecht (oder eine Dritte Kammer) in jenen Politikfeldern ein suspensives Vetorecht erhalten, die von der notwendigen europäischen Überformung der nationalen Wirtschafts- und Fiskalpolitik betroffen sind.

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26. April 2018
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