Details
Im Mai verständigten sich die Mitgliedstaaten des Europarates auf die sogenannte Chişinău-Erklärung. Darin fordern die europäischen Regierungen – darunter auch Deutschland – den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg dazu auf, Staatsinteressen in der Rechtsprechung zu migrationspolitischen Fragen stärker zu gewichten. Diese rechtlich unverbindliche politische Erklärung hat eine grundlegende Debatte über die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) angestoßen.
Im Rahmen einer Fachdiskussion will die Konrad Adenauer Stiftung sich vor diesem Hintergrund kritisch mit der europäischen Asylrechtsprechung auseinandersetzen: Welcher Dynamik folgt die EGMR-Rechtsprechung zu Migration gegenwärtig und wie könnte diese fortentwickelt werden? Welche Rolle spielen dabei die Gesetzgebung und die Auslegung der Menschenrechte? Welche Vor- und Nachteile hat die Erklärung von Chișinău und inwiefern könnte sie der Auftakt für eine Grundsatzreform europäischer Asylgesetzgebung sein? All diese Fragen werden wir auf dem Podium und mit dem Publikum diskutieren.
Agenda
17.00 Uhr
Get-Together
17.15 Uhr
Begrüßung
Dr. Peter Fischer-Bollin, Leiter Analyse und Beratung, Konrad-Adenauer-Stiftung
17.25 Uhr
Impulse
Europäische Asylgesetzgebung im Spannungsfeld zwischen Menschenrechten und politischen Gestaltungsansprüchen
Prof. Dr. Günter Krings MdB
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Fraktion
Die Europäische Menschenrechtskonvention: Errungenschaften und Fortentwicklung
Dr. Nicola Wenzel
Leiterin des Referats für Menschenrechte im Bundesministerium der Justiz (BMJV)
Weiterentwicklung der EGMR‑Rechtsprechung: Chancen und Grenzen eines EMRK-Zusatzprotokolls
Prof. Dr. Daniel Thym
Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz
17.55 Uhr
Publikumsdiskussion
Moderation
Dr. Franziska Rinke
Konrad-Adenauer-Stiftung18.45 Uhr
Ausklang bei einem Imbiss
19.30 Uhr
Ende der Veranstaltung