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Das Rechtsstaatsprinzip in der Europäischen Union

Prävention und Sanktionierung nach Artikel 7 EUV sowie weitere Überlegungen

Am 20. Dezember 2017 unterbreitete die Europäische Kommission dem Rat den begründeten Vorschlag zur Annahme eines Beschlusses nach Artikel 7 EUV in Hinsicht auf den Mitgliedstaat Polen.

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Nach zwei Jahren des Dialogs über die polnische Justizreform setzte die Kommission damit ein Verfahren in Gang, das theoretisch Sanktionen bis hin zum Stimmrechtsentzug herbeiführen kann. Als nächsten Schritt kann der Rat feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte besteht, auf die sich die Union gründet. Polen ist nicht das einzige Land, das Kritik in Bezug auf die Einhaltung der Rechtstaatlichkeit erfuhr. Zuletzt forderte die Kommission etwa auch Rumänien auf, von einer geplanten Justizreform Abstand zu nehmen.

Im Rahmen des 'Arbeitskreises Europarecht' widmen wir uns dem Schutz des Rechtstaatsprinzips in der EU. Dabei beleuchten wir nicht nur den Mechanismus nach Artikel 7 EUV, sondern diskutieren darüber hinaus andere der EU zur Verfügung stehende Mittel, um dieses grundlegende europäische Prinzip zu verteidigen.

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      • Mitglied im Kabinett des Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans
        • Europäische Kommission
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