Die Debatte um Schwangerschaftskonflikte in Deutschland steht im Spannungsfeld zwischen dem Schutz des ungeborenen Lebens und der reproduktiven Selbstbestimmung der Frau. Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung strebt eine Stärkung der reproduktiven Rechte an, was eine Überprüfung des bestehenden Abtreibungsrechts nach §218 StGB einschließt. Kritiker sehen darin eine Gefährdung der moralischen und rechtlichen Koordinaten, die das ungeborene Leben schützen. Der Artikel beleuchtet die juristischen, ethischen und gesellschaftlichen Dimensionen des Konflikts und stellt die "doppelte Anwaltschaft" vor – ein Konzept, das sowohl die Selbstbestimmung der Frau als auch das Recht des Ungeborenen auf Leben zu wahren versucht.
Die pauschale Kritik, die Pflichtberatung würde den Anspruch auf reproduktive Selbstbestimmung untergraben, kann nicht überzeugen. Denn sie basiert auf der Vermengung zweier unterschiedlicher Verständnisse von Autonomie bzw. Selbstbestimmung. Den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzes unter der Perspektive der reproduktiven Autonomie zu regeln, würde den Grundsatz der doppelten Anwaltschaft verletzten und den gesellschaftlich bewährten Kompromiss zu § 218 StGB aufgeben.
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À propos de cette série
Cette série informe de manière concentrée sur les positions importantes de la Fondation Konrad-Adenauer sur les questions d'actualité. Les différents numéros présentent les principales conclusions et recommandations, offrent de brèves analyses, expliquent les projets futurs de la Fondation et désignent les personnes de contact du KAS.