Das neu geplante Rechtsinstitut der “Verantwortungsgemeinschaft” möchte rechtliche Absicherungen für Lebensformen jenseits der Ehe schaffen. Begründet wird die Notwendigkeit des neuen Rechtsinstituts mit dem starken Wandel der Lebensformen in Deutschland. Ein deutlicher Wandel der Lebensformen lässt sich empirisch nur für die Zunahme nichtehelicher Paarbeziehungen belegen, gerade die sollen aber nicht zur Verantwortungsgemeinschaft gehören. Geplant ist ein mehrstufiges System der Verantwortungsgemeinschaft, in der die Mitglieder sich etwa gegenseitig Auskunfts- und Vertretungsrechte bis hin zu Unterhaltsvereinbarungen erteilen sollen. Für den Trennungsfall und für Kinder sind keine Regelungen vorgesehen.
Für die Verantwortungsgemeinschaft sind eheähnliche Steuerprivilegien vorgesehen, die Obergrenze soll der Status quo der Ehe sein. Mitglieder einer Verantwortungsgemeinschaft könnten somit in guten Zeiten Steuervorteile erlangen, in schlechten Zeiten, beim Scheitern der Beziehung, müssten die Risiken von der Solidargemeinschaft getragen werden.
Die „Ehe light“ und polygame Lebensformen sollen nicht zur Verantwortungsgemeinschaft gehören, das Konzept sieht jedoch keine Abgrenzungen hierzu vor. Möchte die Verantwortungsgemeinschaft ihren Namen verdienen, bedarf es rechtlicher Regelungen, die im Trennungsfall die Schwächeren in der Gemeinschaft absichern.
Lesen Sie die gesamte Analyse: „ Wieviel Verantwortung steckt in der „Verantwortungsgemeinschaft“? “ hier als PDF.
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À propos de cette série
Cette série informe de manière concentrée sur les positions importantes de la Fondation Konrad-Adenauer sur les questions d'actualité. Les différents numéros présentent les principales conclusions et recommandations, offrent de brèves analyses, expliquent les projets futurs de la Fondation et désignent les personnes de contact du KAS.
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