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Der tschechische Parlamentsabgeordnete Ivan Pilip und der ehem. Studentenführer Bubenik weiterhin auf Kuba inhaftiert

de Frank Spengler

Das Schicksal der beiden Politiker bleibt auch nach ersten Stellungnahmen der kubanischen Staatsanwaltschaft unklar

Seit dem 12. Januar 2001 sind der tschechische Parlamentsabgeordnete und Finanzminister a.D. Ivan Pilip (Freiheitsunion) und Jan Bubenik auf Kuba inhaftiert.

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Bubenik war im Jahre 1998 einer der Führer der Studentenbewegung, deren Proteste die "Samtene Revolution" auslösten. Er war Abgeordneter des ersten frei gewählten tschechoslowakischen Parlaments. Die als Touristen eingereisten Politiker hatten sich auf Kuba mit Dissidenten getroffen. Das nahm das kommunistische Regime zum Vorwand, sie einzusperren.

Beschuldigt werden sie der Anstiftung zur "Konterrevolution" auf Kuba. Es wird ihnen ferner vorgeworfen "Agenten der Vereinigten Staaten" zu sein.

Erst nach massiven Protesten von tschechischer Seite als auch der internationalen Öffentlichkeit, darunter auch das Europäische Parlament, erlaubten die kubanischen Stellen nach mehr als einer Woche Haft einen Kontakt mit tschechischen Diplomaten. Vorher war ihnen jeglicher Kontakt mit der diplomatischen Vertretung Tschechiens oder ein Rechtsbeistand verweigert worden.

Der tschechische Diplomat, der mit Pilip und Bubenik sprach, beschrieb auch die Haftbedingungen: Beide seien in sechs Quadratmeter großen Zellen mit jeweils drei weiteren Häftlingen untergebracht. Den tschechischen Staatsbürgern gehe es "den Umständen entsprechend gut", so der Diplomat. Die Ehefrau Pilips und der Bruder Bubeniks reisten umgehend nach Kuba und erhielten Gelegenheit, mit ihren Angehörigen zu sprechen, wenn auch unter Bewachung und mit Übersetzung der Gespräche ins Spanische.

Staatspräsident Havel erklärte noch auf dem Visegrad-Gipfel im polnischen Pszczyne auf einer Pressekonferenz, dass er fest daran glaube, dass die beiden widerrechtlich Inhaftierten bald freigelassen würden. Zu konkreten diplomatischen Schritten äußerte er sich jedoch nicht.

Am Montag, den 22. Januar 2001 beschloss der zuständige kubanische Staatsanwalt beschlossen, dass die voraussichtliche Untersuchungshaft auf 60 Tage erweitert wird. Es ist aber nicht auszuschließen, dass die Untersuchungshaft sogar auf 180 Tage verlängert wird.

Politische Beobachter gehen davon aus, dass die Verhaftung der beiden Tschechen eine Warnung an die tschechische Regierung sein sollte, sich nicht wie im letzten Jahr auf der Ebene der Vereinten Nationen einer Verurteilung Kubas wegen der Verletzung der Menschenrechte anzuschliessen.

Der tschechische stellvertretende Außenminister Kmonicek (parteilos) sagte, es habe den Anschein habe, dass die kubanische Seite die beiden tschechischen Staatsbürger verurteilen wolle. Das Strafmaß schätzte er auf fünf bis zehn Jahre Haft ein. Kmonicek geht davon aus, dass zwischen beiden Verurteilten Unterschiede gemacht werden. Möglich sei auch die Freilassung einer der Verurteilten aus humanitären Gründen.

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Interlocuteur

Matthias Barner

Matthias Barner bild

Leiter des Auslandsbüros Vereinigtes Königreich und Irland

matthias.barner@kas.de +44 20 783441-19

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