Comptes-rendus d'événement
Zum dritten Teil der Grundgesetzreihe lud das Bildungsforum der Konrad-Adenauer-Stiftung Thüringen am 16. November ins Haus Dacheröden in Erfurt. 35 Anwesende hatten sich zu der abendlichen Veranstaltung eingefunden.Anschließend an die Begrüßung durch Daniel Braun, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung, begann Professor Dr. Michael Brenner von der Friedrich-Schiller-Universität Jena, seinen Vortrag.
Artikel 14 – Das Eigentum
Unter der Überschrift „Das Eigentum – Herzstück einer freiheitlichen Verfassungsordnung“ sprach Dr. Brenner über Artikel 14 des Grundgesetzes, welcher in drei Absätzen die rechtlichen Grundlagen des Eigentums beschreibt und weiterhin den Fall der Enteignung regelt.
In Artikel 14 heißt es:
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Zwei Aspekte des Eigentums
Dr. Brenner beschrieb den Artikel näher und benutzte hierfür Zitate des Verfassungsgerichtes.
Artikel 14 schützt die Freiheit in der eigentumsrechtlichen Dimension und stellt somit eine Abgrenzung des demokratischen Verfassungsstaates vom sozialistischen, kommunistischen Bild dar, so Brenner. Eigentum ist Freiheit und Freiheit umgekehrt Eigentum.
Im ersten Abschnitt ging Dr. Brenner auf den Aspekt der Bestandsgarantie zum Schutz des Eigentums ein, wonach das Eigentumsrecht ein unveränderliches Grundrecht darstellt. Als zweiten Punkt erläuterte er die Rechtseinrichtungsgarantie zum Schutz der Privatnützigkeit. Mit dieser Garantie, die im juristischen Jargon Institutsgarantie genannt wird, soll die Privatnützigkeit vor fremden und öffentlichen Zwecken geschützt werden. Unter diese Regelung fallen zum Beispiel die Ehe, die Familie, das Erbrecht und natürlich das Eigentum. Das subjektive Grundrecht wird also durch objektive Gewährleistungen ergänzt.
Die Enteignung
In der Theorie kann das Eigentumsrecht nicht ohne weiteres angefochten werden. In der Praxis finden sich jedoch zahlreiche Beispiele, in denen ohne juristische Legitimation Enteignungen stattfanden. Prof. Brenner zog hierfür als Beispiel den Baden-Württembergischen Versuch heran, das Jagd- und Wildtiermanagement von der privaten zur öffentlichen Aufgabe zu erklären. Hierbei müsse bedacht werden, dass privates und öffentliches Recht nicht zwingend deckungsgleich seien. Das Jagdrecht wurde in diesem Fall zur öffentlichen Aufgabe erklärt und damit seiner Privatnützigkeit beraubt. Das Baden-Württembergische Gericht missachtete durch ihre willkürliche Ausformulierung die freiheitlichen Grundwerte des Eigentumsrechts, ohne dabei einen schwerwiegenden Grund für eine Veränderung dieses Rechts vorweisen zu können. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Baden-Württembergischen Bundesgericht Unrecht, wonach das Vorhaben wieder ad acta gelegt wurde.
Das Eigentum als Grundlage einer freiheitlichen Gesellschaft
Neben dem Privateigentum sichert der Artikel 14 weiterhin die Baufreiheit, den baurechtlichen Bestandsschutz, das Betriebseigentum und eine Vielzahl weiterer alltäglicher Vorkommnisse. Gemeinsam mit der Berufsfreiheit ist das Eigentumsrecht der Garant einer freiheitlichen Marktwirtschaft und Gesellschaft, so Prof. Dr. Brenner.
Podiumsdiskussion
Nach dem Vortrag hatten die Gäste die Möglichkeit in einer Podiumsdiskussion Fragen an Dr. Brenner zu stellen. Die Fragen der Zuhörer richteten sich vor allem auf das Rentenversorgungssystem, welches in Folge der unaufhaltsamen demografischen Entwicklung der Gesellschaft, die Politik vor große Herausforderungen stellt.
Die Konrad-Adenauer-Stiftung lädt Sie herzlich zum vierten und vorerst letzten Teil der Grundgesetzreihe ein. Zum Thema „Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Rahmen des Grundgesetzes“ referiert Prof. Dr. Christoph Ohler, LL.M., hierzu am 01. Dezember im Haus Dacheröden in Erfurt.
Nähere Informationen finden Sie im Kontextlink.
Thèmes
Mis à disposition par
Politisches Bildungsforum Thüringen
À propos de cette série
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