Einzeltitel
Trotz dieser Vielfalt der Mitwirkungsmöglichkeiten verengt sich die öffentliche Debatte über Bürgerbeteiligung oft eindimensional auf die Forderung nach häufigeren Plebisziten. Dabei suggeriert die Rede von einer „direkten Demokratie“ nicht nur eine vermeintlich höhere Legitimität der plebiszitären gegenüber der repräsentativen Demokratie, sondern sie ignoriert einfach die tatsächlich geringe Akzeptanz „direktdemokratischer“ Verfahren bei den Bürgern. Eine detallierte Auswertung solcher Verfahren auf kommunaler Ebene ergab zwei wesentliche Befunde
- Seit der Einführung kommunaler Bürgerentscheide kam es in den über 13.000 deutschen Gemeinden im Durchschnitt jährlich nur zu 36 aus der Bürgerschaft initiierten Bürgerentscheiden, d.h. statistisch erhält in einer selbständigen deutschen Gemeinde eine Bürgerinitiative nur ca. alle 30 Jahre genügend Unterstützung, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. Trotz zweimal gesenkter Zustimmungsquoren z. B. in Nordrhein-Westfalen hat sich diese geringe Zahl nicht geändert.
- In den Flächenländern erhält jährlich durchschnittlich nur ein Prozent der kommunalen Wahlberechtigten die Möglichkeit an einem Bürgerentscheid teilzunehmen. Davon macht aber nur etwa ein Drittel Gebrauch. Die Beteiligung an Bürgerentscheiden liegt durchschnittlich um ca. 25 Prozent unter der Beteiligung an Kommunalwahlen in der jeweiligen Kommune.