Geschichte des Asylrechts in der Bundesrepublik
6. Dezember 1992: CDU, CSU, FDP und SPD einigen sich auf eine Neuregelung des Asylrechts.
Der sogenannte „Asylkompromiss“ wird am 26. Mai 1993 von den Abgeordneten des DeutschenBundestages beschlossen und tritt am 1. Juli 1993 in Kraft. Das allgemeine Grundrecht auf Asylbleibt nach der Neuregelung erhalten, wird aber durch Detailregelungen eingeschränkt. Kernstückdes Asylkompromisses ist die so genannte „Drittstaaten-Regelung“.