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Besser als ihr Ruf

Die vorläufige Bilanz der EU-Flüchtlingspolitik

Die EU-Flüchtlingspolitik wird sehr kontrovers diskutiert. Trotz einiger offener Fragen hat die EU in vielen Bereichen Handlungsfähigkeit bewiesen und erste Erfolge erzielt.

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Abnahme der irregulären Migration in die EU

Die Höhe der irregulären Migration in die Europäische Union erreichte 2015 mit nahezu 1,8 Millionen Menschen einen Höchststand. Aufgrund verschiedener Maßnahmen, wie der Einrichtung von Hotspots, dem Ausbau von Frontex, dem europäischen Küsten- und Grenzschutz, dem Schließen der Westbalkanroute und dem EU-Türkei-Abkommen, sank die Migration in die EU 2016 auf etwa 500.000 Personen. War die wichtigste Migrationsroute 2015 noch die Strecke über das östliche Mittelmeer von der Türkei nach Griechenland, so hat sich diese 2016 auf das zentrale Mittelmeer von Libyen nach Italien verlagert.

Registrierung aller Migranten

2015 wurden mit massiver Unterstützung der Kommission und der Mitgliedstaaten sogenannte „Hotspots“/ Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge in Griechenland und Italien geschaffen, in denen Neuankömmlinge registriert und die Asylanträge geprüft werden. Nachdem jahrelang eine Politik des „Durchwinkens“ herrschte, liegt inzwischen die Registrierungsquote in beiden Ländern bei nahezu 100 Prozent.

Schaffung eines EU-Grenz- und Küstenschutzes

Lange war das begrenzte Mandat der EU-Grenzschutzagentur Frontex (keine eigenen Ressourcen, kein eigenes Personal, keine Befugnis um selbständige Operationen zur Sicherung der EU-Außengrenzen durchzuführen) ein Kernproblem für den EU-Außengrenzschutz. Im Juni 2016 erzielten der Ministerrat und das Europäische Parlament eine grundsätzliche Eini¬gung über die Aufwertung der Grenzschutzagentur Frontex und ihre Umwandlung in einen Europäischen Grenz- und Küstenschutz und damit eine deutliche Ver¬besserung ihrer Ressourcen und ihres Mandats. Zum einen wird die Grenzschutz¬agentur die Beobachtung der EU-Außengrenzen intensivieren und durch regelmäßige Prüfungen Schwachstellen identifizieren. Der Vorschlag sieht auch die Möglichkeit

der Entsendung europäischer Grenzschützer in nationale Hoheitsgebiete vor. Verbindungsbeamte werden dann in die betroffenen Mitgliedstaaten entsandt und können bei der Behebung von Schwächen Unterstützung leisten. Der Grenzschutz wird zudem auf eine Reserve von 1.500 Grenzschützern zurückgreifen können, die in kürzester Zeit einsetzbar sein sollen. Die Grenzagentur kann einen Mitgliedstaat zu konkreten Maßnahmen auffordern. Bis Ende Januar 2017 hatte der Grenz- und Küstenschutz bereits 78 Operationen durchgeführt, im Rahmen derer über 3.000 irreguläre Migranten zurückgeführt wurden.

Verstärkte Seenotrettung

2016 wurden von den EU-Missionen und vom Europäischen Küsten- und Grenzschutz rund 50.000 Menschen im Mittelmeer aus Seenot gerettet und in die EU gebracht. Den höchsten Beitrag zur Rettung von Menschenleben leistete die Mission „Sophia“, die vor der libyschen Küste über 33.000 Menschen in Sicherheit brachte. Neben der EU und ihren Mitgliedstaaten bringen sich viele Nichtregierungsorganisationen aktiv in die Seenotrettung ein. Auch sie haben 2016 unzählige Menschenleben gerettet. Staatliches und privates Engagement ergänzen sich.

Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten

EU-Türkei-Vereinbarung

Seit dem Inkrafttreten der EU-Türkei-Vereinbarung am 20. März 2016 ist die Zahl der Überfahrten über die Ägäis stark zurückgegangen. 2016 lag die durchschnittliche Zahl der täglich übersetzenden Personen bei 81 Personen. 2015 waren es täglich noch bis zu 15.000 gewesen. Die Höhe der Migration über diese Route konnte insgesamt um 98 Prozent reduziert werden. Entgegen großer anfänglicher Skepsis funktioniert die Vereinbarung weitgehend – vor allem auch, da die türkische Seite den operativen Teil der Abmachung einhält. Insgesamt hat die EU-Türkei-Vereinbarung einen mas¬siven Beitrag zur Stabilisierung der Lage und zum Rückgang der irregulären Migration geleistet. Gleichzeitig hat sich auch die Zahl der Todesopfer auf dieser Route deut¬lich verringert: Vom 1. März bis Mitte Juni wurden sieben Todesopfer registriert, während es alleine im Januar 2016 noch 89 waren. Gleichzeitig hat das Abkommen zu einer spürbaren Verbesserung der Situation der Flüchtlinge in der Türkei geführt.

Migrationspartnerschaften

Spätestens seit dem La-Valletta-Gipfel mit Vertretern afrikanischer Transit- und Herkunftsländer im November 2015 steht die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Minderung von Fluchtursachen im Fokus. Ein Beispiel dafür sind die Pläne der Europäischen Kommission vom 7. Juni 2016 zur Schaffung sogenannter Migra¬tionspartnerschaften. Diese sehen engere Beziehungen mit einer Reihe wichtiger Transitländer, prioritär mit Niger, Nigeria, Mali, Côte d‘Ivoire, Senegal, Liba¬non, Jordanien und Äthiopien vor. Mit diesen Staaten sollen bilaterale Abkommen geschlossen werden, um die wirtschaftliche, politische und soziale Situation nach¬haltig zu verbessern. Dabei soll das gesamte Instrumentarium von der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten – von humanitärer Hilfe und Entwicklungszusammenar¬beit, über Handelspolitik bis hin zur Zusammenarbeit in Bildung und Forschung – gebündelt werden, um die wirtschaftliche Entwicklung und Resilienz zu stärken. Ein wichtiges Instrument ist der so genannte „Außen-EFSI“, mit dem Investitionen von insgesamt ca. 62 Milliarden ermöglicht werden sollen. Erste Ergebnisse dieses intensiveren Dialogs sind bereits sichtbar. Mit Niger hat die Kooperation erste kleine Erfolge gezeigt: So konnten bis Anfang des Jahres bereits 4.400 irreguläre Migranten abgefangen sowie 102 Schmuggler vor Gericht gestellt werden.

Durchsetzung und Weiterentwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts

Die Europäische Kommission hat die vergangenen Monate intensiv genutzt, um das europäische Asylsystem funktionsfähiger, effizienter, schneller, fairer und humaner zu gestalten – was jedoch nicht einfach ist aufgrund unterschiedlicher historischer Erfahrungen, unterschiedlicher politischer Bewertungen und unterschiedlicher Kapazitäten. Die Verantwortung zu Reformen liegt bei den Mitglied-staaten. Ein Hauptanliegen der Europäischen Kommission ist es daher auch, die Richtlinien durch Verordnungen mit unmittelbarer Gültigkeit zu ersetzten. Auch wenn diese Reformen noch Zeit in Anspruch nehmen werden, so sind bereits Ergebnisse einer engeren Zusammenarbeit und eines Aufbaus an Kapazitäten zu beobachten. So fand bspw. durch den Einsatz des Europäischen Unterstützungsbüros für Asyl¬fragen, EASO, an den Hotspots in Griechenland und Italien eine Rechtsangleichung statt.

Rückkehrpolitik

Wenn ein Asylverfahren negativ entschieden ist, gilt für den Migranten die Ausreisepflicht. Bereits vor zehn Jahren trat die Rückführungsrichtlinie der EU in Kraft. Diese Richtlinie enthält gemeinsame Regeln für Rückkehr, Rückführung, Gewahrsam und Wiedereinreise, die im Einklang mit den Menschenrechten und Grundfreiheiten stehen. Von diesen Vorschriften weicht die Praxis in vielen Mitgliedstaaten jedoch stark ab. Tatsächlich waren 2015 in der gesamten EU etwa 500.000 Ausländer zur Rückkehr verpflichtet, doch nur bei etwa 40 Prozent wurde die Ausreise auch durchgesetzt. Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren den Druck deutlich erhöht und wiederholt an die Mitgliedsstaaten appelliert, die gemeinsame Verpflichtung zu erfüllen, um die Legitimation und Funktionalität des Asylrechts zu erhalten. In Deutschland ist die Bundesregierung im Bereich Rückkehrpolitik auf die Zusammenarbeit mit den Ländern angewiesen. In den vergangenen Monaten wurde diese Kooperation intensiviert.

>> Detaillierte Analyse zur EU-Flüchtlingspolitik

Mehr Infos: www.kas.de/migration-und-Integration

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

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Berlin Deutschland