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Das Ahlener Programm und die Düsseldorfer Leitsätze: von K. Gotto
Wirtschaftspolitische Leitsätze der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU (Kurzfassung)
Das wirtschaftliche und soziale Leben des deutschen Volkes ging nach dem Kriege immer mehr einem Zustand völliger Auflösung entgegen. Der 20. Juni 1948 brachte den Umschwung. Die Währungsreform allein hat ihn nicht herbeigeführt. Sie schaffte die technischen Voraussetzungen. Der wesentliche Impuls aber kam aus der Inkraftsetzung marktwirtschaftlicher Grundsätze. Diese marktwirtschaftlichen Grundsätze wurden durch die von der CDU/CSU vertretene „soziale Marktwirtschaft“ am 20. Juni 1948 zur Grundlage der deutschen Wirtschaftspolitik gemacht.
Was versteht die CDU/CSU unter sozialer Marktwirtschaft?
Die „soziale Marktwirtschaft“ ist die sozial gebundene Verfassung der gewerblichen Wirtschaft, in der die Leistung freier und tüchtiger Menschen in eine Ordnung gebracht wird, die ein Höchstmaß von wirtschaftlichem Nutzen und sozialer Gerechtigkeit für alle erbringt. Diese Ordnung wird geschaffen durch Freiheit und Bindung, die in der „sozialen Marktwirtschaft“ durch echten Leistungswettbewerb und unabhängige Monopolkontrolle zum Ausdruck kommen. Echter Leistungswettbewerb liegt vor, wenn durch eine Wettbewerbsordnung sichergestellt ist, daß bei gleichen Chancen und fairen Wettkampfbedingungen in freier Konkurrenz die bessere Leistung belohnt wird. Das Zusammenwirken aller Beteiligten wird durch marktgerechte Preise gesteuert.
Die „soziale Marktwirtschaft“ steht im scharfen Gegensatz zum System der Planwirtschaft, die wir ablehnen, ganz gleich, ob in ihr die Lenkungsstellen zentral oder dezentral, staatlich oder selbstverwaltungsmäßig organisiert sind.
Die „soziale Marktwirtschaft“ steht aber auch im Gegensatz zur sogenannten „freien Wirtschaft“ liberalistischer Prägung. Um einen Rückfall in die „freie Wirtschaft“ zu vermeiden, ist zur Sicherung des Leistungswettbewerbs die unabhängige Monopolkontrolle nötig. Denn so wenig der Staat oder halböffentliche Stellen die gewerbliche Wirtschaft und einzelne Märkte lenken sollen, so wenig dürfen Privatpersonen und private Verbände derartige Lenkungsaufgaben übernehmen. Die „soziale Marktwirtschaft“ verzichtet auf Planung und Lenkung von Produktion, Arbeitskraft und Absatz. Sie bejaht jedoch die planvolle Beeinflussung der Wirtschaft mit den organischen Mitteln einer umfassenden Wirtschaftspolitik auf Grund einer elastischen Anpassung an die Marktbeobachtung. Diese Wirtschaftspolitik führt in sinnvoller Kombination von Geld- und Kredit-, Handels- und Zoll-, Steuer-, Investitions- und Sozialpolitik sowie anderen Maßnahmen dazu, daß die Wirtschaft in Erfüllung ihrer letzten Zielsetzung der Wohlfahrt und der Bedarfsdeckung des ganzen Volkes dient. Diese Bedarfsdeckung hat selbstverständlich auch eine angemessene Versorgung des notleidenden Teils der Bevölkerung zu umfassen.
Die vorwiegend eigentumsrechtlichen und gesellschaftspolitischen Grundsätze des Ahlener Programms werden anerkannt, jedoch nach der marktwirtschaftlichen Seite hin ergänzt und fortentwickelt.
Zur Verwirklichung der sozialen Marktwirtschaft stellen wir folgende Leitsätze auf:
1. Der Leistungswettbewerb ist gesetzlich sicherzustellen. Monopole und Träger marktwirtschaftlicher Macht sind einer institutionell verankerten, unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Monopolkontrolle zu unterstellen.
2. Wir erstreben gesetzliche Maßnahmen zur Vertiefung einer echten Verantwortung in der Wirtschaft.
3. Gesetzliche Maßnahmen zur Verschärfung der Publizität müssen vor allem bei den Kapitalgesellschaften getroffen werden.
4. Eine zentrale Aufsicht des Geldwesens ist zum Schutze der Währung erforderlich.
5. Marktgerechte Preise müssen entstehen und dürfen weder von staatlicher noch von privater Seite durch Willkür oder Diktat verfälscht werden. Solche Eingriffe verdrängen die Ware vom Markt. Wir bejahen jedoch die organische Preisbeeinflussung mit den Mitteln der Wirtschaftspolitik, insbesondere der Geld-, Kredit- und Steuerpolitik, damit die Ware bei sinkenden Preisen in steigendem Maße zum Markt drängt.
6. Im Interesse der deutschen Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten streben wir eine Senkung des deutschen Preisniveaus an. Hierdurch wird zugleich eine Erhöhung des Realeinkommens erzielt.
7. Die Bildung von Löhnen und die Festsetzung von Arbeitsbedingungen muß dem Tarifvertragssystem überlassen sein. Leistungslohn und Lohnerhöhungen im Rahmen marktwirtschaftlicher richtiger Preise sind zu bejahen. Sie erhöhen Kaufkraft und Nachfrage ebenso wie dies durch Senkung der Preise geschieht.
8. Technik und Wissenschaft sind mit Nachdruck zu fördern. Sie schaffen neue Bedürfnisse und Arbeitsmöglichkeiten. Sie senken die Gestehungskosten.
9. Die „soziale Marktwirtschaft“ schließt freie Berufswahl, Niederlassungsfreiheit, Gewerbefreiheit und Freizügigkeit ein. Beim Handwerk muß jedoch wie bisher der Befähigungsnachweis (Meisterprüfung) erbracht werden. Das gleiche gilt für alle Berufe, für deren Ausübung der Befähigungsnachweis sachlich notwendig ist.
10. Die „soziale Marktwirtschaft“ bejaht und fördert das private Eigentum. Eine gerechte Verteilung der wirtschaftlichen Erträge und eine soziale Gesetzgebung müssen aus den vermögenslosen Schichten unseres Volkes in großem Umfange besitzende Eigentümer machen. Neben größtmöglicher Streuung des Eigentums bejahen wir im industriellen Raum Unternehmungsformen in Gemeineigentum dann, wenn sie wirtschaftlich zweckmäßig, betriebstechnisch möglich und politisch notwendig sind.
11. Die Bildung von Sparkapital wollen wir nachdrücklich fördern.
12. Wir fordern eine umfassende Steuerreform insbesondere durch Abbau der geltenden Steuertarife in allen Stufen und durch Vereinfachung des gesamten Steuerwesens.
13. Es müssen wirksame Sicherungen gegen Wirtschaftskrisen und Massenarbeitslosigkeit geschaffen werden. Solche Mittel sind z.B. eine konstruktive Kredit- und Währungspolitik sowie die Investierungspolitik der öffentlichen Hand.
14. Den Außenhandel wollen wir mit allen Mitteln fördern. Der Marshallplan (ERP) wird von uns bejaht.
15. Eine deutsche Handelsflotte muß wieder geschaffen werden.
16. Die „soziale Marktwirtschaft“ kann nur verwirklicht werden, wenn sie das Vertrauen aller Schichten des Volkes besitzt, d.h. wenn Unternehmer, Arbeiter, Angestellte und Verbraucher aktiv an ihrer Durchführung beteiligt werden.
Leistungswettbewerb und Monopolkontrolle als Grundlage der von uns erstrebten Wirtschafts- und Sozialordnung, die organische Beeinflussung der Wirtschaftsentwicklung mit den Mitteln der Geld-, Kapital- und einer Steuerpolitik, welche Steuermoral und Kapitalbildung hebt, der Weiterbildung des Arbeits- und Wirtschaftsrechts sowie einer Reform des Gesellschaftsrechts sichern den weiteren Aufstieg der gewerblichen Wirtschaft, die Herstellung des sozialen Friedens und geben jedem Einzelnen die Freiheit und Möglichkeit, sich nach Leistung und Können am Wirtschaftsertrag zu beteiligen. Nur so kann die politische durch die soziale und wirtschaftliche Demokratie erfüllt und gesichert werden.
Leitsätze der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU für die zukünftige Landwirtschaftspolitik
A. Die Landwirtschaft ist ein lebenswichtiger Teil der deutschen Gesamtwirtschaft. Ihre Kräfte zur vollen Entfaltung zu bringen, ist eine der bedeutsamsten Aufgaben der Gegenwart, die befriedigend nur gelöst werden kann in verständnisvoller Zusammenarbeit aller Bevölkerungsschichten.
Das alte Deutschland führte rund 20% seines Bedarfs an Lebensmitteln ein. Die Westzonen erzeugen rund 50% des Nahrungsbedarfs und müssen die restliche Hälfte einführen, wenn die Verbraucher satt werden sollen. Diese Nahrungsmitteleinfuhr belastet unsere Handelsbilanz derart, daß bis zum Jahre 1953 und vielleicht noch länger ein menschenwürdiger Standard in der Ernährung nur mit Hilfe der Siegermächte gehalten werden kann, da die Ausfuhr deutscher Waren nicht ausreichen dürfte, die Gesamteinfuhr zu bezahlen.
B. Deshalb erhebt sich die Kardinalforderung: Äußerste Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion.
Daraus ergibt sich:
1. Weitgehender Abbau der bisherige Form der staatlichen Zwangswirtschaft.
Sie diente in der Zeit größter Not der gerechten Verteilung der Mangelware. Mit gebesserter Versorgung löst sie sich selbst auf. In der heutigen Form bringt sie den Bedenkenlosen Vorteile und benachteiligt die Anständigen. Besonders aber fällt in die Waagschale, daß sie in ihrer jetzigen Form ein starker Hemmschuh ist für eine rasche Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung. Diese setzt gesicherte und ausgeglichene Produktions- und Absatzverhältnisse voraus, die Schwankungen ausschalten, die nur den spekulativen Elementen Nutzen bringen. Deshalb muß ein System der Lebensmittelerzeugung und -versorgung erarbeitet werden, in dem
a) möglichst keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse im Ausland gekauft werden, die in Deutschland produziert werden können;
b) das inländische Angebot - von berufsständischer Hand zusammengefaßt - an den Markt gebracht wird;
c) stabile Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse festgelegt werden, die dem Auslandspreisniveau angenähert sind, aber dessen Schwankungen vermeiden und die Produktionskosten von Betrieben, die Mittelgut herstellen, decken.
2. Zu diesem Zweck ist das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen stärker auszubauen, insbesondere die Verbindung der Absatzgenossenschaften mit den Genossenschaften des Einzelhandels und der Verbraucher.
3. Das landwirtschaftliche Kreditwesen muß in seinem Neuaufbau für kurzfristige und langfristige Darlehen den besonderen Bedürfnissen des bäuerlichen Betriebes angepaßt werden.
4. Eine notwendige Vorbedingung für Höchstleistungen in der Landwirtschaft ist ein gut ausgebautes, umfassendes Beratungswesen, das durch vertrauensvolle Einzelberatung, Fortbildungskurse und Erfahrungsaustausch die Fortschritte von Wissenschaft und Technik allen Strebenden vermitteln kann.
5. In der Sozialversicherung hat die Landwirtschaft Anspruch auf eigene, von ihr verwaltete Versicherungsträger, insbesondere Berufsgenossenschaften und Krankenkassen, die sich in der Vergangenheit bewährt haben. Die Einbeziehung der Landwirtschaft in die Arbeitslosenversicherung ist abzulehnen, soweit die Landwirtschaft einjährige Arbeitsverträge abschließt.
6. Von grundlegender Bedeutung ist die Erhaltung und Stärkung des bäuerlichen Eigentums, Schutz der Pächter vor Willkür und Ausbeutung, Schaffung von Siedlungsmöglichkeiten für Vertriebene und Einheimische, Bau von Wohnungen und Eigenheimen für Landhandwerker und Land- und Forstarbeiter, um die ländliche Bevölkerung zu verdichten und damit den vermehrten Einsatz von Landarbeitern zu ermöglichen.
7. Die Landarbeiter müssen durch entsprechende Berufsausbildung des Nachwuchses die Anerkennung als Facharbeiter erhalten, die in der Entlohnung hinter entsprechenden Berufen nicht zurückstehen.
8. Als Vorbedingung für stärkere Mechanisierung und Verbilligung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse ist eine beschleunigte Flurbereinigung und eine vereinfachte Zusammenlegung von Grundstücken durch verstärkten Einsatz von Staatsmitteln besonders zu fördern.
9. Der Hauptfaktor für eine Leistungssteigerung in der Landwirtschaft ist der Mensch. Feste Verwurzelung in heimatlicher und bäuerlicher Tradition, Anerkennung der Bindungen, die der hohe Beruf allen Mitgliedern auferlegt, Erhöhung des Fachwissens durch Ausbau der ländlichen Volksschulen zu Ausbildungsstätten, die zur besten Leistung befähigen, Einrichtung der erforderlichen Berufsschulen in allen Kreisen und Besetzung mit hauptamtlichen, besonders ausgebildeten Lehrkräften.
10. Die Besteuerung der Landwirtschaft darf das wirtschaftlich gerechtfertigte Maß nicht übersteigen und muß darauf Rücksicht nehmen, daß die Erhöhung der Produktion nur erreicht werden kann, wenn dem landwirtschaftlichen Betriebsinhaber das notwendige Kapital zu Neuinvestierungen aus Ersparnissen zur Verfügung steht.
11. Die Forstwirtschaft ist einer der wichtigsten Rohstofflieferanten für die deutsche Wirtschaft. Von ihrer Erhaltung sind abhängig Wasserwirtschaft und Klima als wichtigste Vorbedingung für eine erfolgreiche landwirtschaftliche Produktion. Der Wald ist die Lunge der gesamten Bodenkultur.
Deshalb: Erhaltung größerer Forstbetriebe, Zusammenfassung des forstlichen Kleinbesitzes zu Waldbauvereinen zwecks rationeller Bewirtschaftung und schnellste Aufforstung der Kahlflächen.
Sozialpolitische Leitsätze der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU
Im Bewußtsein christlicher Verantwortung bekennt sich die CDU/CSU zu einer gesellschaftlichen Neuordnung auf der Grundlage sozialer Gerechtigkeit, gemeinschaftsverpflichtender Freiheit und echter Menschenwürde.
Sie erstrebt eine umfassende Sozialpolitik für alle wirtschaftlich- und sozialabhängigen Volksschichten.
Diese Grundsätze verlangen vom Staat, die herrschenden wirtschaftlichen und sozialen Notstände zu beseitigen und ein gesundes Verhältnis zwischen Volksschichten herbeizuführen. Dabei müssen die natürlichen Rechte und Freiheiten des Einzelnen wie aller Gesellschaftsgruppen geschützt werden.
Die wichtigste staats- und gesellschaftserhaltende Gemeinschaft ist die Familie. Ihre Rechte und Pflichten sind zu vertiefen und gesetzlich zu schützen. Die geistigen und materiellen Voraussetzungen für ihren natürlichen Bestand und die Erfüllung ihrer Aufgaben sind herzustellen und zu sichern.
Der Zusammenschluß zu Gewerkschaften und Berufsverbänden im Rahmen der demokratischen Ordnung ist zu gewährleisten. Gewerkschaften und Berufsverbände sind in den Grenzen der ihnen obliegenden Aufgaben als Organe des öffentlichen Lebens anzuerkennen.
Die christliche Arbeitsordnung geht von der Würde des arbeitenden Menschen aus. Sie unterscheidet sich grundsätzlich von einer Auffassung, die den Menschen nur nach seiner Arbeitskraft wertet. Die menschliche Arbeit ist keine Ware, sondern sittliche Leistung und Grundlage der körperlichen und seelischen Entfaltung des Menschen.
Die technisch-organisatorischen Voraussetzungen großwirtschaftlicher Zusammenarbeit fordern eine grundlegende Neuordnung des Verhältnisses von Unternehmern und Arbeitnehmern. Es gilt, die bestehenden Gegensätze zu überwinden und neue Formen der Zusammenarbeit im Sinne echter Partnerschaft, leistungsgemeinschaftlicher Verbundenheit und beiderseitiger Verantw
ortung für das gemeinsame Werk zu entwickeln. Die Verwirklichung des Rechts der Arbeitnehmer auf Mitberatung, Mitwirkung und Mitbestimmung soll dabei in betriebsgerechter Form unter Wahrung der echten Unternehmerverantwortung gesichert werden. (Siehe auch Nr. 16 der wirtschaftspolitischen Leitsätze).
Eine gesunde Arbeits- und Sozialordnung bedarf eines fortschrittlichen Arbeitsrechts sowie einer entsprechenden Neuordnung der Sozialversicherung und der Fürsorgeeinrichtungen.
Im einzelnen werden folgende Forderungen erhoben.
1. Das Recht auf Arbeit
Jeder Mensch hat ein natürliches Recht auf Arbeit. Es muß möglichst durch eine auf Vollbeschäftigung abzielende Wirtschaftspolitik verwirklicht werden. Die Politik der Vollbeschäftigung darf jedoch nicht dazu führen, daß sie unter dem Deckmantel eines proklamierten „Rechts auf Arbeit“ sich in eine „Pflicht zur Arbeit“ verwandelt, welche nur mit Aufhebung des freien Arbeitsplatzwechsels und schließlich nur mit Dienstverpflichtungen durchzuführen ist.
Der Frauenarbeit kommt erhöhte Bedeutung zu. Den Frauen ist in der Wirtschaft und Verwaltung grundsätzlich gleiches Recht wie den Männern einzuräumen. Den Frauen darf jedoch keine Arbeit zugemutet werden, die ihrer Wesensart widerspricht.
2. Freie Berufswahl, freier Arbeitsplatzwechsel und Sicherung des Arbeitsplatzes
Die Berufswahl soll grundsätzlich frei sein. Eine staatliche Begabtenförderung soll auch allen Schichten Aufstiegsmöglichkeiten bieten. Die Berufsberatung hat die Aufgabe, den Jugendlichen dabei helfend zur Seite zu stehen. Die Arbeitsvermittlung darf die persönliche Freizügigkeit nicht beschränken. Dienstverpflichtungen sind abzulehnen. Das Arbeitsvertragsrecht muß dem Charakter des Treueverhältnisses zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern gerecht werden und politische und religiöse Entscheidungsfreiheit des Arbeitnehmers respektieren. Der Kündigungsschutz ist zu erweitern. Entlassungen dürfen nur erfolgen, wenn die Notwendigkeit hierzu nachgewiesen ist. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit müssen die Arbeitslosen und ihre Familien vor wirtschaftlicher Not ausreichend geschützt werden.
3. Angemessene Entlohnung
Der Lohn muß der Arbeitsleistung entsprechen und soll nicht nur für eine angemessene Lebensführung des Arbeitnehmers, zu der auch die Teilnahme am Kulturleben gehört, ausreichen, sondern auch die Gründung und Erhaltung einer Familie sichern. Der Ertrag einer wirtschaftlichen Unternehmung ist das Ergebnis der Zusammenarbeit von Arbeit, Kapital und Unternehmensleistung. Die Arbeitnehmer haben daher Anspruch auf einen gerechten Anteil am Ertrag des Unternehmens. Bereits bestehende Formen solcher Beteiligung am Ertrag sind auf weitere Betriebe auzudehnen und neue Formen zu entwickeln.
Die Tariflöhne sind durch freie Vereinbarungen zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und Unternehmer festzusetzen. Eine unterschiedliche Entlohnung von Männern und Frauen darf bei gleicher Arbeit und Leistung nicht mehr vereinbart werden.
Das Tarifvertragsrecht ist gesetzlich zu verankern und das Schlichtungswesen ist auszubauen.
4. Arbeitszeit
Die Dauer der Arbeitszeit ist so zu bemessen, daß dem Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Erholung und zur Teilnahme am kulturellen Leben zur Verfügung steht. Normalarbeitszeit, Pausen, Freizeit und Urlaub bedürfen gesetzlicher und tariflicher Regelung nach Maßgabe neuzeitlicher wissenschaftlicher Erkenntnisse. Sonntage und gesetzliche Feiertage gelten als Ruhetage.
5. Arbeits-, Jugend- und Frauenschutz
Die Arbeitsschutzbestimmungen und sozialen Einrichtungen sind den gegenwärtigen gesundheitlichen und technischen Verhältnissen entsprechend zu erweitern. Die Erhaltung der Gesundheit und Arbeitskraft der Arbeitnehmer soll durch Verbesserung des Arbeitsvorganges und der betrieblichen sozialen Einrichtungen gefördert werden. Der gesetzliche Jugend-, Frauen- und Mutterschutz ist auszubauen. Das Lehrverhältnis dient der gründlichen praktischen und theoretischen Ausbildung des jungen Menschen. Durch Gesetz ist der Mißbrauch jugendlicher Arbeitskraft zu verhindern und die Berufsausbildung im Betrieb und in der Berufsschule sicherzustellen. Dem Schutz und der Erziehung der gefährdeten Jugend ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
6. Sozialversicherung
Die Sozialversicherung ist so zu gestalten, daß sie ihre Aufgabe zur Förderung der Volksgesundheit und zum Wohl der Versicherten erfüllen kann. Sie muß zur Sicherung ihrer Leistungsfähigkeit unter Berücksichtigung der Eigenwüchsigkeit der einzelnen Versicherungszweige im Sinne echter Solidarität weiter entwickelt werden. Hierbei sind auf dem Gebiete der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge und der Bekämpfung von Volkskrankheiten alle Volkskreise heranzuziehen. Das Versicherungsrecht der Arbeiter soll im Sinne des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes - ohne Schmälerung der Rechte der Angestellten - weiter entwickelt werden.
7. Versorgung der Kriegsopfer und Kriegsheimkehrer
Es ist Pflicht der Gemeinschaft, für die Ansprüche der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen aufzukommen. Den Kriegsbeschädigten, den Kriegerwitwen, Kriegereltern und Kriegswaisen ist eine ausreichende gesetzliche Versorgung zu gewährleisten. Den Kriegsbeschädigten und Kriegsheimkehrern ist die Wiedereingliederung ins Wirtschaftsleben durch Berufsausbildung zu erleichtern.
8. Einordnung der Heimatvertriebenen
Die Einordnung der Heimatvertriebenen in unser Wirtschaftsleben muß als Pflicht des ganzen Volkes angesehen werden. Jede Art von Selbsthilfe soll größtmögliche Förderung erfahren, damit die Heimatvertriebenen in freizügiger Weise am Wirtschafts- und Gesellschaftsleben teilnehmen können.
9. Wohlfahrtspflege
Bei vorliegender Bedürftigkeit muß, soweit ein Rechtsanspruch gegenüber Dritten nicht gegeben ist, ausreichende Hilfe aus öffentlichen Mitteln gewährt werden.
10. Lastenausgleich und Bodenreform
Der Lastenausgleich ist keine Fürsorgeangelegenheit, sondern eine soziale Rechtsforderung, insbesondere für die Vertriebenen und Kriegsgeschädigten. Darüber hinaus bildet die Bodenreform die Grundlage für Neubildung von Eigentum. Zur Förderung selbständiger Existenzen soll eine weitgehende Abgabe von Boden auch aus öffentlichem Besitz an Siedlungswillige erfolgen. Die Pacht- und Mietgesetzgebung ist auf diese Ziele hin umzuformen.
11. Wohnungsbau
Die besondere Bedeutung des sozialen Wohnungsbaues verlangt außerordentliche Maßnahmen, die in einem eigenen Wohnungsbauprogramm der CDU/CSU festgelegt sind.
12. Internationale Sozialpolitik
Die Wiederaufnahme der Beziehungen zur Internationalen Arbeitsorganisation ist zu erstreben. Eine großzügige internationale Sozialpolitik wird wesentlich dazu beitragen, die Beziehungen der Völker zueinander zu bessern und den Zusammenschluß zu einem neuen Europa zu erleichtern.
Die Durchführung einer fortschrittlichen Sozialpolitik soll der inneren Befriedigung unseres Volkes dienen, das Vertrauen der breiten Schichten in die neue demokratische Ordnung stärken und den Willen zur Mitarbeit am Wiederaufbau unseres Staats- und Volkslebens fördern.
Mit besonderem Nachdruck ist jedoch darauf hinzuweisen, daß die Grundlage einer gesunden Sozialordnung eine erfolgreiche Wirtschaftspolitik ist. Die besten Versicherungsgesetze nützen nichts, wenn eine unsachverständige Kredit- und Finanzpolitik die Kaufkraft, die Produktionshöhe, den Beschäftigungsstand, die Sparkapitalien mindert oder gar vernichtet. Die beste Sozialpolitik nützt nichts, wenn sich nicht Wirtschafts- und Sozialordnung wechselseitig ergänzen und fördern.
Wohnungsbauprogramm der Arbeitsgemeinschaft der CDU/CSU
1. Die CDU/CSU beobachtet mit tiefer Sorge, wie die Wohnungsnot die geistigen, sittlichen und physischen Grundlagen unseres Volks- und Staatslebens bedroht und den Wiederaufbau unserer Wirtschaft zerstört. Sie fordert deshalb als dringlichste öffentliche Aufgabe die Schaffung neuer Wohnungen nach folgenden Grundsätzen:
Die Lösung der Wohnungsnot muß in ganz anderer Weise als bisher von Bund, Ländern, Gemeinden und Privatwirtschaft in die Hand genommen werden. In 10 Jahren muß die dringlichste Wohnungsnot behoben sein.
2. Alle privatwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Kräfte werden aufgerufen mitzuwirken. Sie müssen dabei für gleiche Leistungen die gleiche Förderung durch Staat und Gemeinden erfahren.
3. Bei der Notwendigkeit, eine möglichst große Zahl von Wohnungen mit dem geringsten Aufwand von Kapital und Baustoffen zu erstellen, fordert die CDU/CSU, daß beim Neubau wie auch beim Wiederaufbau von Dauerwohnungen in erster Linie Kleinwohnungen mit sozial tragbaren Mieten für breite Bevölkerungsschichten gebaut werden.
Zur stärkeren Verwurzelung der Bevölkerung, insbesondere der Vertriebenen, mit dem Grund und Boden, ist einer wirtschaftlichen Form des Kleinhauses - Einfamilienhaus und Kleinsiedlung - überall dort der Vorzug zu geben, wo nicht aus städtebaulichen Gründen mehrgeschossige Mietwohnungen gefördert werden müssen. Eine Eingliederung der Vertriebenen in den Wirtschaftsprozeß ist vor allem in mittleren und kleineren Gemeinden durch planmäßigen Ausbau von Arbeits- und Wohnstätten zu fördern.
4. Die Überteuerung der Baukosten und der Mangel an Facharbeitern verlangen eine durchgreifende Rationalisierung überlieferter Bauweisen und bauwirtschaftlicher Betriebsformen mit dem Ziel, moderne Baumethoden zur Anwendung zu bringen, die durch ihre Technisierung eine entscheidende Einsparung von Arbeitskräften sowie Holz und Eisen verbürgen. Eine völlige Ausnutzung der Kapazität der Bauwirtschaft und eine Senkung der Baukosten ist durch weitgehende Anwendung von Normen und Haustypen anzustreben. Die erforderlichen Entwicklungsarbeiten sind daher mit öffentlichen Mitteln so zu beschleunigen, daß sie in kürzester Zeit nutzbar werden.
Die Umschulung der Bauarbeiter und die Heranbildung eines genügenden Nachwuchses sind durch alle geeigneten Maßnahmen, insbesondere durch Steuervergünstigungen und Wohnungserleichterungen zu fördern. Der vermehrte Bedarf an Baustoffen erfordert die sofortige Steigerung der Baustofferzeugung, erhöhte Kohlezuteilung und die Förderung kohle- und holzsparender Bauweisen.
5. Wir fordern günstige Erwerbs- und Nutzungsbedingungen für Baugelände und öffentlichen Besitz. Die gemeindlichen Anforderungen an Geländeaufschließung und Anliegerleistungen sind auf ein Mindestmaß zu beschränken. Der Neubau und Wiederaufbau von Wohnungen ist auf die Dauer von 5 Jahren von allen Gebühren und Steuern der Länder und öffentlichen Körperschaften möglichst freizustellen.
6. Die CDU/CSU fordert ein übersichtliches und einfaches Städtebaurecht, das die notwendigen Voraussetzungen für den Aufbau in Stadt und Land nach neuzeitlichen Gesichtspunkten schafft. Bei der Neuregelung des Bau- und Bodenrechts müssen die berechtigten Interessen der Eigentümer unter Zubilligung einer angemessenen Entschädigung gesichert werden.
7. Um die vorhandenen Wohnungen zu erhalten und den Wohnungsbau zu fördern, müssen grundsätzlich die Mieten die Bewirtschaftungskosten und den Kapitaldienst aufbringen. Soweit die Wirtschaftlichkeit des vorhandenen Wohnungsbestandes zwangsläufig verlorengegangen ist, ist eine angemessene Angleichung der Mieten an die gestiegenen Kosten unvermeidlich. Für Kleinwohnungen in Neu- und Wiederaufbauten, die infolge der Baukostenteuerung teilweise unrentierlich sein würden, bleiben zweckgebundene Beihilfen aus öffentlichen Mitteln erforderlich.
8. Für den Wohnungsbau steht durch den Währungsschnitt und dessen Folgen wenig privates Kapital zur Verfügung. Es ist erforderlich, die nach der Währungsreform bisher gebildeten Kapitalien bei der öffentlichen Hand, bei Versicherungseinrichtungen und auch bei den Sparinstituten vordringlichst für den Wohnungsbau einzusetzen. Die Bildung von weiteren Sparkapitalien muß gefördert werden durch die fühlbare steuerliche Vergünstigung für freiwilliges Zwecksparen; Zwangssparen wird abgelehnt. Das Bewußtsein unseres Volkes muß von der Einsicht durchdrungen sein, daß Wohnungen nur durch Verzicht auf entbehrliche Konsumgüter gebaut werden können. Selbsthilfe und Nachbarhilfe sind unentbehrlich. Jeglicher weiterer Kapitaleinsatz durch Selbsthilfe, Nachbarhilfe und Unternehmerbeteiligung ist weitgehendst durch steuerliche Vergünstigungen zu fördern. Die Privatinitiative ist durch jede nur mögliche Weise anzuregen. Schaffung von Wohnungen durch private Mittel sollen durch bedingte Auflockerung der Zwangswirtschaft begünstigt werden.
Schließlich muß der Wohnungsbau eine vordringliche Aufgabe auch des Lastenausgleichs sein, dessen Mittel nicht mit rein konsumtiven Maßnahmen verbraucht werden dürfen.
Eine Wohnungsabgabe, gleichgültig in welcher Erhebungsform, auch wenn sie zeitlich begrenzt und zweckgebunden ist, darf nur im äußersten Fall erhoben werden.
9. Die Wiederaufbaubank muß der Anlage von Mitteln für den Wohnungsbau die erste Dringlichkeitsstufe zuerkennen. Bis zur Bildung eines leistungsfähigen Kapitalmarktes bei tragbaren Zinsen sind die vorhandenen Mittel nach folgenden Grundsätzen einzusetzen: Die Mittel aus den öffentlichen Haushalten müssen nicht nur der Finanzierung des unrentierlichen Teiles, sondern auch zur Vorfinanzierung des Kleinwohnungsbaues verwandt werden. In jedem Fall muß der Einsatz der Finanzierungsmittel so erfolgen, daß ein ständiger Druck auf die Baukosten und den Zinssatz des Kapitalmarktes ausgeübt wird.
10. Der künftigen Bundesregierung (einstweilen der Zweizonenverwaltung) muß die Beeinflussung der gesamten Wohnungspolitik vorbehalten bleiben. Denn die Lösung der Wohnungsfrage ist eine grundlegende Voraussetzung für den Aufbau des Staatswesens und die Wiederherstellung menschenwürdiger Lebensbedingungen.