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Begleittext
Die Landschaftsplanung ist im Rahmen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geregelt. Es legt die Grundsätze und Ziele des Naturschutzes fest und bestimmt den Aufbau und die Inhalte der Landschaftsplanung. Detailregelungen enthalten entsprechende Landesgesetze.
Eine Verpflichtung zur Aufstellung von Landschaftsplänen besteht nach Bundesrecht sobald und soweit dies aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege erforderlich ist.Zu unterscheiden ist zwischen überörtlicher und örtlicher Landschaftsplanung. Letztere beinhaltet die lokalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
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