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Stationen der Europäischen Integration

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1924 Die Paneuropäische Union wird durch Richard Nikolaus Graf von Coudenhove-Kalergi unter dem Eindruck der Schrecken des 1. Weltkrieges gegründet. Ziel ist ein wirtschaftlich und politisch geeintes Europa auf Grundlage des christlich-abendländischen Wertefundaments. Zu ihren bedeutendsten Vertretern gehörten u. a. Charles de Gaulle, Konrad Adenauer, Aristide Briand, Thomas Mann und Albert Einstein.
1929 Der Briand-Plan beschreibt die damalige europäische Situation vor der zehnten Völkerbundsversammlung und fordert indirekt zur Gründung eines europäischen Staatenbunds auf.
1946 Im September hält der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill an der Universität zu Zürich eine Rede, in der er die Staaten Europas zur Bildung der Vereinigten Staaten von Europa aufruft.
1948 Im Mai findet der Haager Kongress statt. In seiner Resolution wird die Forderung nach einem geeinten und demokratischen Europa erhoben. Nahezu alle europäischen Staaten nehmen an dem Kongress teil. Es folgen Verhandlungen, die
1949 zur Gründung des Europarates führen.
1950 Am 9. Mai stellt der französische Außenminister Robert Schuman auf einer Pressekonferenz den später so genannten Schuman-Plan vor. Er schlägt vor, die gesamte deutsch-französische Kohle- und Stahlindustrie unter die Kontrolle einer Organisation zu stellen, die den anderen Ländern Europas zum Beitritt offensteht.
1951 Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) auch Montanunion genannt oder Vertrag von Paris (in Kraft getreten 1952): Gemeinsame Kontrolle der kriegswichtigen Güter Kohle und Stahl durch sechs europäische Staaten (Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg).
1952/53 Ein Satzungsentwurf für eine Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) wird von der Parlamentarischen Versammlung im Auftrag der sechs Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften ausgearbeitet. Parallel dazu wird ein Vertrag über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) entwickelt. Beide Entwürfe werden nicht realisiert, weil die Französische Nationalversammlung die Ratifizierung des EVG-Vertrags von der Tagesordnung absetzt (1954).
1955 Konferenz der Außenminister der EGKS-Staaten in Messina, die über den weiteren europäischen Integrationsprozess beraten.
Die Messina-Konferenz gilt als Geburtsstunde der Römischen Verträge (EWG und Euratom).
1957 Römische Verträge (in Kraft getreten 1958): Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom). EGKS, EWG und Euratom bilden die Europäischen Gemeinschaften.
1958 Erste Sitzung der gemeinsamen Versammlung der drei Europäischen Gemeinschaften (EWG, Euratom, EGKS); diese gemeinsame Versammlung ist ein institutioneller Vorläufer des Europäischen Parlaments.
1959 Beginn des Abbaus der Zollschranken innerhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
1962 Einrichtung des Europäischen Agrarfonds.
1965 Fusionsvertrag zur Einsetzung gemeinsamer Organe der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (in Kraft getreten 1967).
1970 Beginn der gemeinsamen Konsultationen und Abstimmungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften in Fragen der Außenpolitik (Europäische Politische Zusammenarbeit = EPZ), ausgenommen sind sicherheitspolitische Aspekte.
1973 Beitritt von Großbritannien, Irland und Dänemark zu den Europäischen Gemeinschaften.
1976 Gründung der Europäischen Volkspartei (EVP) als Zusammenschluss von christlich-demokratischen und konservativ-bürgerlichen Parteien im Vorfeld der geplanten Direktwahl zum Europäischen Parlament. Im gleichen Jahr wurde die Föderation liberaler und demokratischer Parteien der Europäischen Gemeinschaft (FLIDPEG) gegründet, umbenannt 1977 in Europäische Liberale Demokraten (ELD), umbenannt 1993 in Europäische Liberale, Demokratische und Reformpartei (ELDR).
Es folgten 1992 die Sozialdemokratischen Parteien Europas (SPE) und 2004 die Europäische Grüne Partei (EGP).
1979 Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS) zur währungspolitischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften.
1979 Erste Direktwahl zum Europäischen Parlament.
1981 Beitritt Griechenlands zu den Europäischen Gemeinschaften.
1983 Im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft unter Bundeskanzler Helmut Kohl wird von den Mitgliedstaaten die „Feierliche Erklärung zur Europäischen Union“ verabschiedet; damit wird der Begriff ‚Europäische Union’ das erste Mal in einem offiziellen Dokument der Europäischen Gemeinschaften eingeführt.
1985 Unterzeichnung des Schengener Übereinkommens durch fünf Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften (Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande), schrittweise Abschaffung der Grenzkontrollen ab 1995.
1986 Beitritt Spaniens und Portugals zu den Europäischen Gemeinschaften. Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte - EEA (in Kraft getreten 1987): Verbesserung der politischen Entscheidungsstrukturen durch Stärkung des Mehrheitsprinzips im Rat und neue Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Ministerrat und Europäischem Parlament;
Festlegung eines Programms zur Schaffung eines Binnenmarktes bis Ende 1992.
1990 Wiederherstellung der Deutschen Einheit: die fünf neuen Bundesländer und der Ostteil Berlins werden in die Europäischen Gemeinschaften integriert.
1992 Vertrag von Maastricht (in Kraft getreten 1993): Gründung der Europäischen Union mit Drei-Säulen-Struktur; Schaffung einer Wirtschafts-und Währungsunion mit Stufenplan zur Einführung einer einheitlichen Währung; schrittweise Schaffung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und einer Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz undInneres.
1993 Vollendung des Europäischen Binnenmarktes, vollständige Öffnung der Grenzen für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital.
1995 Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens zur Europäischen Union.
1997 Vertrag von Amsterdam (in Kraft getreten 1999): das Europäische Parlament wird bei der Entscheidungsfindung neben dem Ministerrat gleichberechtigt, d.h. institutionell gestärkt; Einführung einer Flexibilitätsklausel, die Anwendungsfälle zulässt, bei denen nicht alle EU-Staaten beteiligt sein müssen; Ausbau der Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres.
1998 Festlegung des Sitzes der Europäischen Zentralbank in Frankfurt.
1999 Einführung des Euros als Buchgeld / Beginn der Währungsunion.
2000 Vertrag von Nizza (in Kraft getreten 2003): Reform der europäischen Institutionen, um den Beitritt von zehn weiteren Staaten zur Europäischen Union zu ermöglichen; Proklamation der Charta der Grundrechte der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger; Erklärung zur Zukunft der Union, die die Frage der Rechtsverbindlichkeiten der Grundrechte innerhalb der Union prüfen soll sowie weitere Fragen der Fortentwicklung der EU.
2001 Der Europäische Rat beruft unter Leitung des ehemaligen französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing einen europäischen Konvent zur Ausarbeitung einer europäischen Verfassung ein.
2002 Einführung des Euro als allein gültiges Zahlungsmittel in 12 der 15 EU-Mitgliedstaaten. Der Euro wird allgemein gesetzliches Zahlungsmittel.
2004 Unterzeichnung eines Vertrages über eine Verfassung für Europa durch die Staats- und Regierungschefs der EU in Rom.
Beitritt von 10 ost- und südeuropäischer Staaten zur EU:
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
2005 Der Vertrag über eine Verfassung für Europa wird in Frankreich und den Niederlanden durch Referenden abgelehnt.
2006 Der Vertrag über eine Verfassung Europas wurde bis Ende des Jahres von 18 Mitgliedstaaten ratifiziert; diese sind Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und Zypern.
In Deutschland wurde der Vertrag 2005 von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Die Unterschrift des Bundespräsidenten steht allerdings noch aus, da zur Zeit noch die Klage eines Bundestagsabgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig ist, und der Bundespräsident den Ausgang des Verfahrens abwarten möchte.
2007 Beitritt Rumäniens und Bulgariens zur EU.
2007 Deutschland nimmt im ersten Halbjahr 2007 den Vorsitz des Rates der Europäischen Union wahr.
2007 Einführung des Euro in Slowenien.
Juli 2007 Vertrag von Lissabon

 

Quellen:
Informationen zur Politischen Bildung Nr. 279/ 2005, S. 14-17
Europa lohnt sich – Was jeder über die Europäische Union wissen sollte? S.5-7
Europa-digital.de
Auswärtiges Amt

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Kontakt

Dr. Melanie Piepenschneider

Dr

Leiterin Politische Bildung

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