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Veranstaltungsberichte

Quo Vadis, Article 62?

Eine Podiumsdiskussion über die derzeitige doppelte Vakanz in der Exekutive im Libanon: die Vakanz des Präsidenten und die Vakanz der Regierung.

Am Dienstag, den 6. Dezember 2022, organisierte das Rechtsstaatsprogramm Naher Osten und Nordafrika (MENA) der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) eine Podiumsdiskussion über das derzeitige Präsidialvakuum im Libanon sowie die derzeitige geschäftsführende Regierung, indem die Bestimmungen verschiedener Verfassungsartikel zu diesem Thema diskutiert wurden. Die Veranstaltung fand im Antwork, Hamra, Beirut.

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Die Veranstaltung begann mit Grußworten, in denen Philipp Bremer, der Direktor des Rechtsstaatsprogramms und Moderator der Veranstaltung, die anwesenden Podiumsteilnehmer vorstellte: Me. Rina Constantine, LL.M., eine internationale Anwältin und Beraterin für internationales Recht und Angelegenheiten im libanesischen Justizministerium, und Me. Edgard Abawatt, LL.M., Verfassungsexperte und Dozent an der Université La Sagesse.

Die Diskussionsteilnehmer befassten sich unter anderem mit den folgenden Fragen:

Kann eine geschäftsführende Regierung die Befugnisse des Präsidenten übernehmen? Anhand welcher Kriterien könnte beurteilt werden, ob die Befugnisse des Präsidenten an die geschäftsführende Regierung übertragen werden können oder sollten?

Kann die geschäftsführende Regierung zusammentreten? Welche Entscheidungen kann sie treffen? Wie sieht es mit der Rolle des Parlaments aus?

Mit Blick auf die rechtlichen Aspekte der Wahl eines neuen Präsidenten wurde diskutiert, was Artikel 49 der Verfassung vorschreibt und welche Folgen Artikel 75 der Verfassung zeitigt.

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Salam Al-Zahran

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