Veranstaltungsberichte
Eine gute Gelegenheit Antworten auf diese Fragen zu diskutieren, bot nun die Vorstellung des fünften Zwischenberichts des „Internet & Gesellschaft Co:llaboratory“. Drei Monate beschäftigten sich Experten aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft mit dem Thema, um, wie es in der Selbstauskunft heißt, „einen konstruktiven Beitrag zur Debatte“ zu leisten. Einer von ihnen war Matthias C. Kettemann vom Institut für Völkerrecht der Universität Graz, der das Ergebnis auf einen einfachen Nenner brachte: „Menschenrechte und Internet stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern bedingen einander.“ Und: „Menschenrechte gelten auch online. Daher muss das Rad nicht neu erfunden werden. Es bedarf lediglich besserer Stoßdämpfer.“ Wie diese genau aussehen sollen, wird die Öffentlichkeit spätestens dann erfahren, wenn der Gesamtbericht offiziell veröffentlicht wird. Kettemann beließ es an dem Abend bei der Formulierung, dass es „technische Schutzmaßnahmen von einer kompetenten Stelle“ brauche. Exklusiv kündigte Kettemann an, dass geplant sei, eine „transnationale Republik“ zu gründen. In ihr soll der „Code des Geistes“ herrschen, digitale Menschenrechte sollen zentrales Schutzgut sein.
Von Praxiserfahrungen konnte Owen Pringle von Amnesty International berichten. Die weltweit agierende Organisation initiiert sogenannte „Hackathons“, bei denen sich Internetbegeisterte und Aktivisten zusammenschließen, um mit einem großen Schuss Kreativität die Möglichkeiten des Netzes in den Dienst der Menschenrechte zu stellen. Zuletzt entstand so eine App, mit der es mit nur ein paar wenigen Fingerklicks möglich ist, Videos, Audios, Bilder und Texte, mit einem Geocode zu verknüpfen, anschließend per Fingerklick upzuloaden und so der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Gerade in Krisengebieten kann so unkompliziert auf Missstände und Menschenrechtsverletzungen aufmerksam gemacht werden. Für Pringle ein gutes Beispiel dafür, wie die Zivilgesellschaft sich die Entwicklungen im Internet optimal zu eigen machen kann.
Rikke Frank Jörgensen vom Danish Institute of Human Rights attestierte vielen Regierungsbehörden eine Doppelzüngigkeit bei der Netzregulierung. Grundrechte, wie die Meinungsfreiheit, hätten nicht zuletzt durch die Ereignisse des Arabsichen Frühlings Allgemeingültigkeit erlangt. Dem gegenüber würden dann aber oft nationale Gesetze zum Sperren und Filtern von Online-Inhalten erlassen. Sie appellierte daher dafür, Menschenrechte von vornherein "by design" in die Technik zu integrieren.
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