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Veranstaltungsberichte

Reform des Adoptionsgesetzes

Laut islamischer Gesetzgebung ist Adoption untersagt. Kinder, die von Pflegeeltern aufgezogen werden, erhalten weder den Namen ihrer Eltern noch sind sie erbberechtigt. Das Seminar diskutierte die Problematik und bot Reformvorschläge an.

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Ablauf

Obwohl Adoption im westlichen Sinne im Islam nicht gestattet ist, so dürfe man nicht vergessen, dass Prophet Muhammad, selbst elternlos, sehr um das Wohlergehen von Waisen bemüht war, begann ein Sprecher die Diskussion. Trotzdem sei das Aufziehen eines Waisenkindes im Islam ein kompliziertes Verfahren, das mit einigen Auflagen verbunden sei. Laut der Scharia, der islamischen Rechtssprechung, herrschten klare Regeln bezüglich des Adoptionsrechts. Da im Islam die biologische Herkunft eines Individuums von großer Wichtigkeit ist, so der Sprecher, sei die Mehrheit adoptionswilliger Paare eher dazu bereit, ein Kind aufzunehmen, dessen Abstammung geklärt sei. Im Gegensatz zu Adoptionen, die nicht von islamischer Gesetzgebung geprägt seien, sei es laut Scharia nicht möglich, einem adoptierten Kind seinen Familiennamen weiterzugeben. Für den Fall, dass die Herkunft des Kindes unbekannt ist, so müsse dem Kind frühstmöglich bewusst gemacht werden, dass es biologisch gesehen nicht von seinen Adoptiveltern abstammt.

Streng islamisch gesprochen, fuhr ein weiterer Sprecher fort, stelle ein Adoptivsohn keinen mahram dar, sprich, die Adoptivmutter sei dazu verpflichtet, sich bei Beginn der Pubertät des Kindes entsprechend zu kleiden bzw. zu verhalten. Dieselbe Problematik ergebe sich zwischen Adoptivgeschwistern, sollte es sich bei diesen um verschiedengeschlechtliche Kinder handeln. Theoretisch könnte ein Adoptivsohn die leibliche Tochter seiner Adoptiveltern heiraten und umgekehrt, da keine Blutsverwandtschaft vorliegt. Kurz, eine Adoption im islamischen Sinne kreiert keine neuen gesetzlichen Gegebenheiten, die nicht schon vorher vorhanden waren.

Ein weiterer Punkt, der auf der Veranstaltung behandelt wurde, ist das Erbrecht im Falle von Adoptionen. Laut Scharia ist ein adoptiertes Kind, ungeachtet seines Geschlechts, nicht erbberechtigt. Diese Tatsache könne jedoch durch individuelle Testamente und Erbverträge umgangen werden. Einige Veranstaltungsteilnehmer lehnten sich gegen diesen Vorschlag auf. Eine Teilnehmerin vertrat die Meinung, dass dies nicht mit der islamischen Gesetzgebung zu vereinbaren sei, da durch solche Sonderregelungen mögliche leibliche Kindern nicht zu ihrem vollständigen, rechtmäßigen Erbe kommen könnten.

Einer der Hauptgründe dafür, dass ein adoptiertes Kind nicht den Namen seiner Adoptiveltern annehmen dürfe, sei darin zu finden, dass der Islam keinem Individuum das Recht vorenthalten wolle, seine biologische Herkunft ausfindig zu machen. Ein Teilnehmer warf ein, dass dies durchaus auch gegeben sein könnte, wenn man den Familiennamen seiner Adoptiveltern angenommen hätte. Eine Namensänderung bedeute nicht unabwendbar, seine biologische Herkunft zu verleugnen, noch hieße es zwangsläufig, dass die Adoptiveltern beabsichtigten, ihren Adoptivkindern ihre Abstammung vorzuenthalten. Kurz, die Adoption stelle eine Verfälschung der natürlichen Ordnung dar bzw. bringt jene Familienordnung durcheinander. Abgesehen von erbrechtlichen Komplikationen werde dem Adoptivkind (ob Junge oder Mädchen) der vertraute Zugang zu Familienangehörigen des anderen Geschlechts ermöglicht, den er/sie aus islamischer Sicht nicht haben dürfte.

Schlussfolgerung

Die auf dem Seminar vertretenen Meinungen gingen weit auseinander. Während einige Sprecher der Meinung waren, dass die islamische Interpretation des Adoptionsbegriffs vielen willigen Adoptiveltern Steine in den Weg legen und sie der westlichen Auslegung angepasst werden sollten, so gab es im Gegenzug dazu auch Stimmen, für die einzig und allein die islamische Auslegung in Frage kam. Angesichts der stetig wachsenden Anzahl elternloser Kinder in Ägypten, sollte es jedoch unbedingt gesetzliche Anpassungen geben, die die Aufnahme jener Kinder erleichtert.

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Über diese Reihe

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erscheinungsort

Ägypten Ägypten

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