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Blickpunkt Afrika

Ex- Staatschef Tschads Hissène Habré wurde im Senegal verhaftet; Simbabwe: Das Ende der Legislaturperiode des Parlaments; Kenia: IStGH Fälle gegen Präsident Uhuru Kenyatta und seinen Vizepräsident William Ruto

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Senegal: Ex- Staatschef Tschads Hissène Habré wurde im Senegal verhaftet

Der ehemaliger Staatschef Tschads Hissène Habré, der beschuldigt wird tausende politischer Tötungen sowie systematische Folterungen während seiner Amtszeit zwischen 1982 und 1990 durchgeführt zu haben, wurde am Sonntagmorgen in Senegal verhaftet und ist nun im polizeilichen Gewahrsam auf Antrag des Generalstaatsanwalts Mbacké Fall.

Habré wurde 1990 durch den Präsidenten Idriss Déby Itno abgesetzt und floh dann nach Senegal, wo er seit mehr als 22 Jahre lebte. Im Jahr 2000 wurde Habré zwar in Senegal angeklagt, aber das Gericht erklärte sich für nicht zuständig. Anschließend haben die Opfer den Fall in Belgien anhängig gemacht und nach vier Jahren Ermittlungen hat ein belgischer Richter Habré angeklagt und seine Auslieferung gefordert.

Diese Forderung wurde von Senegal und der Afrikanischen Union (AU), die Habré in Dakar vor Gericht stellen wollten, abgelehnt. Belgien hat den Fall vor den Internationalen Gerichtshof (IGH) gebracht und der IGH hat den Senegal am 20. Juli 2012 angewiesen, Habré unverzüglich strafrechtlich zu verfolgen oder ihn auszuliefern. Basierend auf der Entscheidung des IGHs hat Senegal unter dem Präsidenten Macky Shall und die AU entschieden, ein spezielles Schwurgericht („Extraordinary African Chamber“) zu schaffen, um Habré anzuklagen. Dieses Gericht wurde am 8. Februar 2013 geschaffen und führt den Prozess nach dem senegalesischen Recht.

Das Gericht wird „die Person oder die Personen, die am meisten verantwortlich sind“ für die internationalen Verbrechen, die in Tschad zwischen dem 7. Juni 1982 und dem 1. Dezember 1990 begangen worden sind, strafrechtlich verfolgen und es ist möglich dass Habré die einzige Person sein wird, die vor Gericht gestellt wird.

Nach senegalesischem Recht kann eine Person bis zu 48 Stunden für Ermittlungszwecke inhaftiert werden, wenn es einen Anhaltspunkt gibt, der glaubhaft macht, dass die Person eine Straftat begangen hat. Dies kann durch die Erlaubnis des Staatsanwalts bis zu weiteren 48 Stunden verlängert werden. Habré könnte in Untersuchungshaft genommen werden während die Richter die vorgerichtliche Ermittlungen durchführen, sofern die Richter die Anklage zulassen. Es wird erwartet, dass die vorgerichtliche Ermittlung bis zu 15 Monaten dauern wird und ein Prozess wahrscheinlich Ende 2014 oder Anfang 2015 folgen wird.

Falls das Verfahren stattfinden wird, wäre es das erste Mal, dass ein ehemaliger Staatschef eines afrikanischen Staates von einem anderen afrikanischen Staat vor Gericht gestellt wird. Unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens, ist dies ein positiver Schritt in Richtung der Bekämpfung der Straflosigkeit in Afrika insgesamt und garantiert Tschad eine Chance, seine demokratische Zukunft neu zu gestalten.

Simbabwe: Das Ende der Legislaturperiode des Parlaments

Die Amtszeit der Koalitionsregierung in Simbabwe endete am 29. Juni und bereitet den Weg für Präsident Mugabe, per Dekret zu regieren. Der Justizminister Patrick Chinamasa erklärt, in dieser Situation in Simbabwe sei die einzige zuständige Autorität Gesetze zu erlassen der Präsident Mugabe und dass diese Situation bestehen bleibe bis der nächste Präsident seinen Amtseid abgelegt habe. Präsident Mugabe hat einseitig das Datum der Neuwahlen auf den 31. Juli festgelegt, wogegen sich Premierminister Morgan Tsvangirai wehrt, der Neuwahlen nicht vor dem 25. August fordert. Die Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas (SADC), die ihr Gipfeltreffen in Maputo, Mozambique Mitte Juni 2013 abhielt, hat die Regierung aufgefordert die Wahlen um zwei Wochen hinauszuschieben. Obwohl Präsident Mugabe bekanntgegeben hat, er plane sich in Zukunft zur Ruhe zu setzen, hat er nicht ausgeschlossen für das Amt in der bevorstehenden Wahl gegen seinen Erzrivalen Premierminister Tsvangirari zu kandidieren.

Kenia: IStGH Fälle gegen Präsident Uhuru Kenyatta und seinen Vizepräsident William Ruto

Der Beginn des Verfahrens gegen Präsident Uhuru Kenyatta und seinen Stellvertreter William Ruto ist entsprechend für November und September 2013 angesetzt. Es gab gemeinsame Bemühungen die Fälle in die Heimat oder in Nachbarstaaten zurück zu bringen; aber dies hatte keinen Erfolg.

Das Römische Statut macht es schwer den Verfahrensort zu ändern nachdem der Prozess bereits begonnen hat. Artikel 19 (4) bestimmt, dass nach dem Beginn des Prozesses der Fall nur gestoppt werden kann, wenn gezeigt wird, dass der Angeklagte wegen des Verhaltens, das Gegenstand des Tatvorwurfs ist, bereits gerichtlich belangt worden ist. Bevor der IStGH Anklage erhoben hat, haben die kenianischen Gerichte weder Kenyatta noch Ruto für diese Verbrechen angeklagt. Das bedeutet, dass die Eröffnung dieser Verfahren vor dem IStGH für Kenyatta und Ruto unabänderlich scheint.

Kenia will diese Fälle näher in die Heimat bringen, weil es eine große Herausforderung für Kenyatta und Ruto sein wird, das Land zu regieren während sie das Verfahren in Den Haag verfolgen müssen. Einige Experten sagen voraus, dass die Verhandlungen nicht weniger als fünf Jahre dauern würden. Präsident Kenyatta hat bereits den IStGH gebeten, ihm zu erlauben, an den Verhandlungen per Video – Link teilzunehmen. Diese Anfrage wurde bis jetzt noch nicht von dem IStGH entschieden. Auf der anderen Seite ist es dem Vizepräsident Ruto erlaubt unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel einem Berufungsverzicht, bezüglich Angelegenheiten, die in seiner Abwesenheit dem Gericht präsentiert werden, einigen Verhandlungen fern zu bleiben. Jedoch hat die Chefanklägerin Fatou Bensouda bereits gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt und erklärt, dass „ … Politiker genau wie alle anderen Angeklagten behandelt werden sollten und keine Sonderbehandlung aufgrund ihres Berufes bekommen sollten.“

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

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Kenia Kenia