XIII. Rechtsstaatsdialog der obersten deutschen und russischen Richter
Rechtssicherheit stellt in modernen Gesellschaften ein zentrales Element von Rechtsstaatlichkeit dar. Im Zuge der Globalisierung ist die Bestimmtheit und Beständigkeit staatlicher Entscheidungen zu einem zentralen Standort- und Investitionsfaktor für Unternehmen geworden. Über Chancen, Probleme und Verbesserungsmöglichkeiten bei der Umsetzung rechtsstaatlicher Normen werden die obersten deutschen und russischen Richter im Zuge der diesjährigen Fachkonferenz diskutieren. Hierbei sollen insbesondere auch Fragen des Eigentumsrechtes thematisiert werden.
Der Richterdialog gilt aufgrund der hochrangigen Besetzung seit Jahren als eines der wichtigsten Foren der deutsch-russischen Justizzusammenarbeit. Zu den deutschen Konferenzteilnehmern gehören u.a. Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof, Vize-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs, Peter Masuch, Präsident des Bundessozialgerichts, Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts und Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff, Präsident des Bundesfinanzhofs. Auf russischer Seite werden neben dem ehemaligen russischen Justizminister Prof. Dr. Veniamin Jakowlew u.a. Prof. Dr. Valerij Sorkin, Präsident des Verfassungsgerichts, Prof. Dr. Anton Iwanow, Präsident des Obersten Wirtschaftsgerichts, Wassilij Netschaew, stellv. Präsident des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und Prof. Dr. Tatjana Neschataewa, Richterin am Gericht der Europäisch-Asiatischen Wirtschaftsgemeinschaft, zu den Teilnehmern zählen.
Das Programm des Dialoges und eine Liste der Teilnehmer finden Sie oben (neben dem Foto) im pdf-Format beigefügt.
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