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Papst Benedikt auf Staatsbesuch

von Gudrun Sailer
Papst Benedikt XVI. kommt zum dritten Mal nach Deutschland – diesmal wird seine Visite jedoch nicht als „Pastoral-“ sondern als „Staatsbesuch“ deklariert. Was ist der Unterschied? Und warum sprechen Diplomaten lieber doch nicht von einem „Staatsbesuch“, sondern von einem „offiziellen Besuch“? Gudrun Sailer verschafft protokollarische Klarheit...

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Wenn Päpste reisen, dann sind sie meist als Seelsorger unterwegs, sie sind auf „Pastoralbesuch“, wie es offiziell im Vatikan heißt. Das war der Fall bei Papst Benedikts beiden bisherigen Visiten in seinem Heimatland: Zum Weltjugendtag reiste er 2005 nach Köln und im Jahr darauf an die Orte Bayerns, die seine jungen Jahre prägten. Anders die nun bevorstehende dritte Deutschlandreise des Papstes. Sie wurde als „Staatsbesuch“ deklariert und trägt auch viele protokollarische Elemente davon.

Der Staatsbesuch ist die höchste Form des Besuches zwischen Staatsoberhäuptern. Im Fall des Papstes muss hinzugefügt werden, dass er nicht als Staatschef des Vatikanstaates nach Deutschland reist, sondern als Inhaber des Heiligen Stuhles. Denn nicht der politisch unbedeutende Vatikanstaat, sondern der Heilige Stuhl ist ein Subjekt des Völkerrechts. Dasselbe lässt sich über den Papst direkt aussagen: Als Oberhaupt der katholischen Kirche genießt er international aus einer langen Tradition heraus den Status eines Völkerrechtssubjekts. Der Papst handelt nicht für ein Völkerrechtssubjekt, wie ein gewöhnliches Staatsoberhaupt, sondern er ist selbst ein Völkerrechtssubjekt. Diese einzigartige Stellung des Papstes ist verbindlich, daran ist Deutschland vertraglich gebunden.

Päpste reisen grundsätzlich nur auf Einladung. Eine solche hatte Bundespräsident Christian Wulff ausgesprochen. Aus der Tatsache, dass Benedikt XVI. als Staatsgast kommt, ergeben sich für Deutschland bestimmte Verpflichtungen, etwa jene, für den Schutz des Papstes zu sorgen. Als Staatsgast wird Benedikt überdies mit militärischen Ehren empfangen, und er trifft mit den Verfassungsorganen des Bundes und jener Bundesländer zusammen, die er besucht. Das sind an erster Stelle der Bundespräsident selbst, Kanzlerin Angela Merkel und die Bundesregierung. Das ist aber auch das Bundesverfassungsgericht, ein Verfassungsorgan, mit dem Benedikt in Freiburg zusammentreffen wird.

Wenn die Papstreise in der Sprache des Diplomaten dennoch nicht unter „Staatsbesuch“ läuft, sondern als „offizieller Besuch“, dann deshalb, weil einige klassische Elemente des Protokolls fehlen, wie das Staatsbankett, auf das Benedikt verzichtet. Auch residiert der Papst in Berlin - wie immer auf Reisen - in seiner eigenen diplomatischen Vertretung, in Erfurt und in Freiburg dagegen im Priesterseminar.

Protokollarisch ungewöhnlich ist die Rede des Papstes vor dem Deutschen Bundestag. Diese ist keineswegs per se ein Bestandteil eines Staatsbesuches. Vielmehr handelt es sich um eine besondere Ehre, die dem Papst auf Einladung des Parlamentes zuteil wird. Nur wenige ausländische Staatsoberhäupter sprechen vor dem Bundestag, auch auf der Seite des Heiligen Stuhles ist nur bei streng ausgewählten Besuchen eine Rede vor dem Parlament vorgesehen. Es handelt sich insgesamt um die dritte Rede eines Papstes vor einem Parlament. Johannes Paul II. sprach vor seinem Heimatparlament in Warschau und später als Bischof von Rom vor dem italienischen Parlament in Rom.

In der Natur einer jeden Papstreise liegt es freilich, dass trotz aller dem Staatsbesuch inhärenten Programmpunkte auch die pastorale Seite stark ausgeprägt ist.

Gudrun Sailer ist seit Februar 2003 Redakteurin bei Radio Vatikan in Rom. Zuvor arbeitete sie als Journalistin in Wien und Berlin. Sie studierte vergleichende Literaturwissenschaft, Romanistik und Philosophie in Wien, Innsbruck, Klagenfurt und Sevilla. Sie ist Autorin mehrerer Bücher im Bereich Religion und Kultur.

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Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

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Berlin Deutschland