Asset-Herausgeber

unsplash/Sasha Freemind

Interviews

„Suizidprävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“

von Dr. Norbert Arnold

Interview mit der Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention

Wie soll mit Sterbewünschen von Menschen umgegangen werden? Diese Frage stellt sich verstärkt, nachdem das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig erklärt hat. Suizidbeihilfe wirft schwerwiegende Fragen auf, die es zu reflektieren gilt. In vielen Fällen ist Lebenshilfe statt Sterbehilfe geboten. Suizidprävention eröffnet Suizidwilligen neue Lebensperspektiven.

Asset-Herausgeber

Im Jahr 2015 trat § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, mit dem die „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wurde. Damit wurde die organisierte, auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe, etwa durch sogenannte Sterbehilfeorganisationen und einzelne Sterbehelfer, in Deutschland verboten.

Mit Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schränke die Selbstbestimmung des Menschen in unzulässiger Weise ein.

Im folgenden Interview wird das BVerfG-Urteil aus Sicht der Suizidprävention reflektiert. Die Priv. Doz. Dr. Ute Lewitzka ist Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention und erläutert näher, was Menschen zur Selbsttötung bewegt und wie ihnen geholfen werden kann.

Lesen Sie das Interview im pdf.

Asset-Herausgeber

Kontakt

Dr. Norbert Arnold

comment-portlet

Asset-Herausgeber