Im Jahr 2015 trat § 217 des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, mit dem die „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe gestellt wurde. Damit wurde die organisierte, auf Wiederholung angelegte Suizidbeihilfe, etwa durch sogenannte Sterbehilfeorganisationen und einzelne Sterbehelfer, in Deutschland verboten.
Mit Urteil vom 26. Februar 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) § 217 StGB für verfassungswidrig und nichtig. Das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe schränke die Selbstbestimmung des Menschen in unzulässiger Weise ein.
Im folgenden Interview wird das BVerfG-Urteil aus Sicht der Suizidprävention reflektiert. Die Priv. Doz. Dr. Ute Lewitzka ist Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention und erläutert näher, was Menschen zur Selbsttötung bewegt und wie ihnen geholfen werden kann.
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