Asset-Herausgeber

Länderberichte

Aktuelle politische Stimmungslage in Uganda

von Wolfgang Hilberer
In den letzten Tagen hat eine hiesige Tageszeitung eine Umfrage veröffentlicht, in der die aktuellen politischen Verhältnisse in Uganda näher analysiert werden. Im folgenden werden sowohl Ergebnisse und Hintergründe dieser Untersuchung dargestellt.

Asset-Herausgeber

Hintergrund der Veröffentlichung

Bei der veröffentlichenden Tageszeitung handelt es sich um die führende, nicht staatlich kontrollierte Zeitung mit dem Namen "The Monitor". Sie ist landesweit erhältlich. Die Herausgeber bezeichnen sich selbst als die `Independent Voice` von Uganda. Die Zeitung ist insgesamt als eher oppositionsfreundlich einzustufen. Insbesondere wird häufig – verhältnismäßig offensiv – Kritik an der Regierung, dem Präsidenten von Uganda und dem gesamten politischen System geäußert und ein weiterer Demokratisierungsprozess gefordert.

`The Monitor` nimmt diese Untersuchung zum Anlass, in der folgenden Zeit eine Artikelserie zu starten, betreffend die Nachfolge des ausscheidenden bisherigen Präsidenten von Uganda Yoweri Museveni im Jahre 2006.

Hintergrund der Meinungsumfrage

In einer neunteiligen Serie berichtete "The Monitor" über eine Umfrage, die ein Meinungsforschungsinstitut aus Kenia `Strategic Public Relations & Research (SPRR)` im Auftrag der Zeitung vorgenommen hat. Das Institut wird als angesehen und die Ergebnisse als repräsentativ bezeichnet. Es wurde die Meinung von 2013 Befragten aus allen Landesteilen sowohl zu aktuellen Fragen der Politik als auch der Arbeit der Regierung ermittelt. Die Umfrage wurde am 5. und 9. Mai 2002 durchgeführt und seit Anfang Juni veröffentlicht.

Eine andere Befragung mit vergleichbarer Zielrichtung wurde bereits im November letzten Jahres durchgeführt.

Anlass der Untersuchung war das neue Gesetz zur Regelung des Parteiensystems (Political Party and Organisation Bill - POB), welches am 9. Mai vom Parlament beschlossen und am 2. Juni 2002 von Präsident Museveni unterzeichnet wurde. Das Gesetz bestätigt die bestehenden Restriktionen für politische Parteien und sieht weitere Beschränkungen und Regulierungen vor. Deren Inhalt ist u.a. das Verbot, regionale Verbandsstrukturen zu installieren und entsprechende Versammlungen durchzuführen.

Wichtigste Einschränkung, die im POB vorgesehen ist, ist die Verpflichtung für Parteien und politische Organisationen, sich innerhalb von sechs Monaten staatlich registrieren zu lassen. Der Regierung wird damit korrespondierend die Kompetenz eingeräumt, Parteien zu verbieten, die ihrer Ansicht nach gegen das "öffentliche Interesse" verstoßen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff ist dabei weder rechtsstaatlich präzisierbar noch adäquat gerichtlich angreifbar, so dass die Gefahr einer die Rechtsstaatlichkeit untergrabenden Willkür besteht. Dementsprechend sehen viele in diesem Gesetz einen Versuch, unliebsame Kontrahenten bereits frühzeitig zu kontrollieren, ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken und sie u.U. sogar gänzlich zu verbieten.

Eine weitere einschneidende Regulierung ist in der Klausel Nr. 17 des Gesetzes vorgesehen. Es untersagt Ausländern, ausländischen NGO`s und fremden Regierungen direkte oder indirekte Beiträge, Gehälter oder sonstige Zuschüsse über 20 Millionen Uganda Schilling (ca. 11.000 Euro) an politische Organisationen oder Parteien zu leisten. Dies könnte auch die Arbeit von politischen Stiftungen betreffen.

Gegen das Gesetz wurde am 2. Juli 2002 von der Democratic Paty (DP) unter der Führung des amtierenden Präsidenten der DP Dr. Paul Ssemogerere fristgerechte Klage beim Constitutional Court in Kampala eingereicht. Dieser Klage hat sich erfreulicherweise auch die Reform Agenda (RA) u.a. vertreten durch Winnie Byanyima und Sam K. Njuba angeschlossen. Die Klagebegründung von Rechtsanwalt Joseph Balikuddembe weist darauf hin, dass das POB einen Angriff auf die verfassungsrechtlich garantierten Freiheitsgewährleistungen darstellt. Insbesondere stelle das Gesetz eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen bei der Äußerung polischer Meinungen dar und politische Menschenrechte würden verletzt, wie sie von der Verfassung gewährleistet sind. Art. 18 der ugandischen Verfassung gewährt jedem das fundamentale Recht zur freien Meinungsäußerung und dementsprechenden Zusammenschlüssen. Zudem bestehe gerade für die DP, die älter ist als die Verfassung selbst, keine Veranlassung, sich registrieren zu lassen.

Schwierigkeiten bereitet der Umstand, dass das Gesetz bereits mit Unterzeichnung von Präsident Musevenirechtswirksam wird und damit die Klagefrist von einem Monat beginnt, das Gesetz in seiner Endfassung allerdings noch nicht veröffentlicht wurde. Folglich wurde die Klage bislang auf den Gesetzesentwurf des Parlaments gestützt, da die Verfassung für diese Konstellation keine Regelung enthält.

Inhalt der Meinungsumfrage

Hauptaugenmerk der Umfrage wurde auf die Frage gelegt, wie groß der Anteil der Bevölkerung ist, die die Auffassung vertreten, dass nunmehr der Weg hin zu einem Mehrparteiensystem beschritten werden solle. Des weiteren beinhaltete die Umfrage die Frage, welche Parteien bei potentiellen freien Wahlen welche Anteile erhalten würden. Gleichzeitig wurden die ausgewählten Personen neben andere politische Fragestellungen danach befragt, welchen Präsidenten sie zum jetzigen Zeitpunkt wählen würden.

Ergebnisse der Umfrage

Das beachtenswerteste Ergebnis der Befragung ist die Tatsache, dass zwei Drittel der Bevölkerung der Meinung sind, dass die Zeit dafür gekommen ist, ein Mehrparteiensystem einzurichten. Die Vorherrschaft des Movements unter Ausschluss der übrigen Gruppierungen befürworteten demgegenüber lediglich 34%. Dieses Resultat bestätigte das Ergebnis der gleichen Frage, die im November 64,7% im Vergleich zu nunmehr 66,7% pro Demokratisierung beantworteten. Diese Quote weist im Querschnitt der Bevölkerung jedoch auch gewisse Unterschiede auf. So ist der Anteil der Befürworter eines Mehrparteiensystems umso größer, je höher das Bildungsniveau ist. Damit korrespondierend sind mehr Männer als Frauen für einen freien politischen Wettstreit der Parteien. Auch regionale Unterschiede sind zu beobachten. So sind es gerade die Menschen im Norden (82,5%), die sich die Wiedereinführung eines Mehrparteiensystems wünschen, im Gegensatz zu 58,8% im Osten.

Obwohl die Entscheidung der Menschen in Uganda für eine freie Parteienwählbarkeit relativ eindeutig erscheint, ist bislang noch nicht abzusehen, welcher der potentiellen Gruppierungen sie letztlich das Vertrauen aussprechen und die Regierungsverantwortlichkeit übertragen würden. Es lässt sich jedoch durchaus noch eine Mehrheit in der Bevölkerung erkennen, die mit der Arbeit des Movements zufrieden ist und die denkt, dass die derzeitigen Machthaber am ehesten dazu in der Lage sind, ihre und die Interessen des gesamten Landes zu vertreten und danach zu handeln.

An zweiter Stelle in der Gunst der Befragten liegt der `Ugandan Peoples Congress (UPC)` mit 19,6%, dicht gefolgt von der `Democratic Party (DP)` mit 18,9% Fürsprache. Die übrigen Gruppierungen spielen nur eine untergeordnete Rolle, wie beispielsweise die `Reform Agenda (Party)` mit 8,7% oder die Conservative Party mit 1,6%.

/documents/252038/253255/parteienverteilung395_263.gif/02803720-9f46-93e2-dd79-3f6b850bffde

Die Befragten wurden des weiteren aufgefordert, ihrer Meinung, die Eigenschaft und Struktur des Movements betreffend, zu äußern. Interessanterweise halten 62,6% der Befragten das von Präsident Museveni geführte Movement für eine wirkliche Partei. Lediglich 37,4% erkennen die Tatsache, dass es sich hierbei vielmehr um eine Art eines Regierungssystems handelt bzw. mit einer Einheitspartei vergleichbar ist. Von denjenigen, die die wahren Verhältnisse erkennen, sind hingegen nur ca. die Hälfte der Ansicht, dass das Movement in eine richtige Partei umgewandelt werden sollte.

Die immer noch vorherrschende Akzeptanz des Movements spiegelt sich nicht zuletzt in der Unzufriedenheit der Bevölkerung mit den übrigen Gruppierungen wider. Ca. 40% wünschen sich, dass sich im Laufe der Zeit weitere, neue Parteien etablieren, denen sie ihr Vertrauen schenken möchten.

Die gewisse Popularität, die das Movement in Uganda besitzt, lässt sich auch bei der Beurteilung der potentiellen Kandidaten für das Präsidentenamt erkennen. Hier zeigt sich, dass der Amtsinhaber Museveni bei einer neuerlichen Wahl zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich wiedergewählt werden würde. 20,3% der Befragten sind der Auffassung, dass er es ist, der das Amt des Präsidenten am besten ausfüllen kann. Allerdings gilt es zu beachten, dass es nach der aktuellen Verfassungslage die letzte Amtszeit von Präsident Museveni ist.

Umso mehr ist das Augenmerk auf die übrigen potentiellen Bewerber zu richten. Hierbei liegt der sich im Exil befindliche Col. Dr. Kizza Besigye mit 16,8% weit vor seinen übrigen Mitbewerbern. Letzterer musste nach der (offiziellen) Niederlage bei der letzten Präsidentenwahl ins Ausland flüchten, da er Repressionen durch die MovementMachthaber ausgesetzt war und weitere fürchtete.

Seine Ehefrau Winnie Byanyima (MP), die ebenfalls eher eine oppositionelle Rolle im Land spielt und eine der politisch einflussreichsten Frauen im Land ist, gehört demgegenüber zu einer ganzen Reihe von Aspiranten, die nur ca. jede zwanzigste Stimme auf sich vereinigen könnten. Sie würde 4,4% der Stimmen erhalten. Vergleichbaren Zuspruch erfahren sowohl der umstrittene Bruder von Präsident Museveni lt. Gen. Salim Saleh (4,4%), der ehemalige Bürgermeister von Kampala, Nasser Ntege Ssegaggala (4,8%), der Führer der Democratic Party Paul Kawanga Semogerere (4,7%). Neben diesen Kandidaten werden noch eine ganze Reihe anderer Namen gehandelt – unter ihnen auch der ehemalige Präsident Obote –, wobei deren Chancen z.Z. nur als theoretisch zu bezeichnen sind.

Von den 12 Personen, die derzeit für das Präsidentenamt in Betracht gezogen werden, kommen lediglich 4 aus den Reihen des Movements. Diese Tatsache ist ein weiteres Zeichen für den Wunsch, aber auch im gewissen Umfang die Fähigkeit der Bevölkerung, politischen Wettbewerb zu akzeptieren und zu bewältigen.

Letztlich sieht jedoch die überwiegende Mehrheit der Befragten (59,2%) auch die Schwierigkeiten in der Machtkonzentration auf Präsident Museveni und ist unzufrieden mit der Art und Weise, wie er seine Nachfolge im Jahr 2006 vorbereitet. Er solle das Land besser auf diesen Zeitpunkt vorbereiten, befinden die Menschen. Über die Vorgehensweise, wie der Wandel zu erfolgen hat, herrschen hingegen sehr unterschiedliche Ansichten.

13,9% wünschen sich, dass Museveni bereits jetzt seinen Nachfolger benennt, wobei nur die Hälfte dieser Gruppe der Auffassung ist, dass er dies sofort tun sollte. 28,9% sehen in der Öffnung des Systems für freie, unabhängige Parteien den richtigen Weg. 20,9% halten es für notwendig, dass Museveni die Armee aus dem politischen Geschehen heraus hält. Den probaten Ansatz sehen demgegenüber 9,3% der Bevölkerung darin, dass sich das Movement verändert und aus dem politischen Geschehen zurückzieht und 13,4% denken, der Präsident sollte eine Regierung der nationalen Einheit ins Leben rufen.

Insbesondere die Rolle der Armee bei der Entscheidung über den nächsten Präsidenten ist umstritten. 21,6% gehen davon aus, dass die Armee hierbei keine Rolle spielen wird. Vom direkten Gegenteil sind hingegen nur 9,6% überzeugt. Wichtiger scheint jedoch für die Menschen zu sein, dass die Armee für Sicherheit und Ordnung bei den Wahlen sorgen kann. Die große Frage, ob die Armee auch einen Nicht-Movement Präsidenten unterstützen würde, bleibt mit 51% "Ja" gegenüber 49% "Nein" weiterhin offen.

Auf die öffentlichen Institutionen in Uganda angesprochen, betrachten die Befragten den Präsidenten und das Parlament als am wichtigsten, was auf einer Skala von 1 bis 5 (1 ist hierbei das beste Urteil) jeweils 2,6 bedeutet. Die Justiz und die Armee erhielten lediglich 3,2 Punkte. Diese Bewertung steht jedoch im Gegensatz zur tatsächlichen Bewertung der Qualität der erbrachten Leistung der Institutionen. Hierbei scheint die Justiz nach Ansicht der Bevölkerung die beste Arbeit zu leisten, wohingegen der Präsident und die Armee die schlechtesten Noten bekommen.

Asset-Herausgeber

Kontakt

Mathias Kamp

Mathias Kamp bild

Referent für Östliches Afrika / Multilaterale Themen Subsahara-Afrika

mathias.kamp@kas.de +49 30 26996 -3426

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Über diese Reihe

Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist in rund 110 Ländern auf fünf Kontinenten mit einem eigenen Büro vertreten. Die Auslandsmitarbeiter vor Ort können aus erster Hand über aktuelle Ereignisse und langfristige Entwicklungen in ihrem Einsatzland berichten. In den "Länderberichten" bieten sie den Nutzern der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung exklusiv Analysen, Hintergrundinformationen und Einschätzungen.

Bestellinformationen

erscheinungsort

Sankt Augustin Deutschland