Geschichtsschreibung nicht anderen überlassen
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Der Aufbau eines geordneten Archivwesens und damit auch die Nachvollziehbarkeit von Verwaltungsentscheidungen ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Rechtsstaatlichkeit in Mexiko. Aufgrund der Unterstützung des Archivs konnte ein Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht werden, der jetzt im Abgeordnetenhaus und im Senat zur Entscheidung ansteht.
Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten zwischen den staatlichen Archiven, die sich als das kulturelle Erbe der Nation verstehen und der zentralen Informationsfreiheitsbehörde, die für das Verwaltungsschriftgut zuständig ist. Die Einrichtung der Informationsfreiheitsbehörde (IFAI) war ein wesentlicher Bestandteil der innenpolitischen Demokratiebestrebungen unter der Regierung von Vincente Fox (2000-2006). Das Archivgesetz setzt den rechtlichen Rahmen für den Aufbau eines Archivwesens in Mexiko. Die Ausbildung fachlich qualifizierten Personals, die Modalitäten für die Sicherung, Erschließung und Nutzung von Archiv- und Verwaltungsschriftgut bedürfen noch einer detaillierten Regelung. Umstritten ist auch die im Gesetz vorgesehene Zuständigkeit und Aufsicht des Nationalarchivs für das Schriftgut der Parteien und ihrer führenden Mandats- und Funktionsträger.
Bereits im vergangenen Jahr hatten sowohl Bibliotheksverantwortliche des Centro Fox als auch Archivare der Partnerpartei PAN auf Einladung der Konrad Adenauer Stiftung Deutschland das ACDP besucht, um Anregungen für die eigene Arbeit zu erhalten. Dem Austausch über die Bedeutung zeitgeschichtlicher Forschung und Archivierung diente jetzt der Beratungseinsatz von Angela Keller-Kühne vom Archiv für Christlich Demokratische Politik (ACDP) in Mexiko. Der ehemalige Präsident von Mexiko, Vicente Fox Quesada, in dessen Centro Fox in Guanajuato ein entsprechender Kongress am 26. und 27. März 2009 stattfand, forderte, dass die Interpretation der eigenen Geschichte nicht anderen überlassen werden kann, wolle man Verzerrungen und Uminterpretationen vermeiden. Dies bedeutet, dass auch in Mexiko die Parteien in eigener Verantwortung für die Sicherung ihrer Unterlagen zuständig sind.
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