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Wehret den Anfängen!

Die EU-Kommission stärkt den Rechtsstaat

In der Europäischen Union wird den „Rechtsstaatsinstrumenten“ in Zukunft eine noch weiter steigende Bedeutung zukommen. Es ist geplant, einen jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit zu veröffentlichen, der die Lage in allen Mitgliedstaaten wiedergeben soll. Erklärtes Ziel ist es, viel früher als bisher – also bereits bei der Förderung eines Rechtsstaatsbewusstseins – anzusetzen.

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Noch vor zehn Jahren schien es abwegig, dass sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil über die Rechtsstaatlichkeit eines Mitgliedstaates Gedanken macht. Die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankerten Grundwerte galten als Selbstverständlichkeit und Basis unserer gemeinsamen Werteordnung. Die jüngste Vergangenheit hat uns das Gegenteil gelehrt.


Die EU verfügt bereits jetzt über eine Reihe von Instrumenten zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Die bestehenden Instrumente weisen jedoch Lücken auf. Dies hat die Kommission dazu bewogen, ein Konzept zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der Union vorzulegen.

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Kontakt

Hartmut Rank

Hartmut Rank

Leiter des Rechtsstaatsprogramms Lateinamerika

hartmut.rank@kas.de +57 601 7430947 ext. 210

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Bestellinformationen

Herausgeber

Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

ISBN

978-3-95721-612-0

erscheinungsort

Berlin