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Länderberichte

Die EU-Mitgliedschaft Kroatiens rückt in greifbare Nähe

von Thorsten Geißler

Auch das Kapitel 23 (“Justiz und Grundrechte”) des Beitrittsscreenings wird geschlossen

Wird Kroatien 2013 der Europäischen Union beitreten und damit das selbstgestellte Ziel erreichen? Diese Frage wurde gerade in den vergangenen Monaten immer wieder gestellt. Jetzt scheint der Durchbruch deschafft. Dabei stand die grundsätzliche Bereitschaft, Kroatien in die Gemeinschaft aufzunehmen, in allen der derzeit 27 Mitgliedsstaaten außer Frage. Auch waren bereits 31 der 35 Kapitel des bei Beitrittsvertragverhandlungen üblichen „screenings“ erfolgreich geschlossen worden.

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Doch dies galt nicht für Kapitel 23 („Justiz und Grundrechte“). Nun hat die Europäische Kommission dem Ministerrat vorgeschlagen, sämtliche vier noch offenen Kapitel zu schließen.

Die Haltung der Kommission

Das Kapitel 23 war dabei lange Zeit besonders umstritten. Zwar erkannte die EU-Kommission an, dass Kroatien erhebliche Anstrengungen unternommen habe, um die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Professionalität und die Verantwortlichkeit der Justiz zu stärken. Transparente und objektive Massstäbe bei der Ernennung von Richtern und Staatsanwälten seien ebenso begrüßenswert wie die Reform des Nationalen Justizrats und des Nationalen Staatsanwaltschaftsrats. Beide bestehen nun aus jeweils 11 Mitgliedern, 7 davon werden von allen Richterinnen und Richtern bzw. allen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten des Landes gewählt, zwei Mitglieder sind Universitätsprofessoren, hinzu kommen zwei Abgeordnete des kroatischen Parlaments. Fortschritte habe es bei der justiziellen Aufarbeitung von Kriegsverbrechen gegeben, nun müsse das Land den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen und sicher stellen, dass Verfahren und Urteile ungeachtet der ethnischen Identität der Beschuldigten durchgeführt würden. Auch habe Kroatien die Rechte von Minderheiten gestärkt, so sehe nun die Verfassung das Recht nationaler Minderheiten auf parlamentarische Repräsentation ausdrücklich vor. Im öffentlichen Sektor seien ethnische Minderheiten jedoch weiter unterrepräsentiert, es bedürfe einer Strategie um dies zu ändern. Die Effizienz der Justiz sei gesteigert worden. Von den 84.802 Fällen, die vor den Eingangsgerichten seit länger als drei Jahren anhängig waren, konnten in den ersten drei Monaten des Jahres 2011 14.222 erledigt werden. Bei den Berufungsgerichten sank die Zahl von 15.072 um 1.632. Allerdings müssten die Anstrengungen bei der Bekämpfung der Korruption verstärkt werden, das Land müsse Verfahren zügig vorantreiben und auch abschließen, dies gelte sowohl für Korruptionsfälle auf hoher wie auf niedriger Ebene, für solche im Vergabewesen ebenso wie für Fälle im Bereich der Justiz. Ein wichtiger Punkt für die EU-Kommission ist auch, dass Kroatien den Nachweis dafür erbringt, die Europäische Charta über Grundrechte in vollem Umfang zu implementieren.

Die Reformen in Kroatien

Kroatien versicherte, seine Reformanstrengungen mit unverminderter Geschwindigkeit fortzusetzen und die beschlossenen Reformen konsequent umzusetzen. In einem Bericht an die EU-Kommission wird dies im einzelnen dargestellt. So sei sichergestellt, dass von den ca. 1.100 Bewerberinnen und Bewerbern auf 75 ausgeschriebene Richterstellen nur die besten ernannt würden. Gleiches gelte für die 12 zu besetzende Stellen bei den Obergerichten, hier gab es 191 Bewerbungen. Alle Bewerberinnen und Bewerber mussten sich einem Einstufungstest ebenso unterziehen wie einem Bewerbungsgespräch, das nach festgelegten Regeln durchgeführt wurden. Ähnlich ist das Besetzungsverfahren bei 22 zu besetzenden Stellen bei den Staatsanwaltschaften.

Auch seien die Regeln für die disziplinarische Ahndung richterlichen und staatsanwaltschaflichen Fehlverhaltens überarbeitet und die Gerichtspräsidenten diesbezüglich fortgebildet worden.

Die personelle Ausstattung stark belasteter Gerichte (Eingangsgerichte in Zagreb und Split, Berufungsgericht Zagreb und Handelsgerichte) sei stark verbessert worden, so dass die Zahl von Altfällen nun weiter reduziert werden könne, ohne dass sich ein neuer Prozessstau aufbaue. Diesem Ziel diene auch die Verbesserung der Fortbildung von Richtern auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts.

Verbessert worden seien darüberhinaus die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Eintreibung ausstehender Gerichtsgebühren, dies komme der Finanzausstattung der Gericht zugute.

Die Aburteilung überführter Kreigsverbrecher werde ungeachtet ihrer Person konsequent vorangetrieben. Die Koordinierung der diesbezüglichen Tätigkeit des Justizministeriums, des Innenministeriums und der Staatsanwaltschaften sei durch die Erstellung von fünf Dokumenten sichergestellt. So sei im September 2010 eine Übersicht über alle Kriegsverbrechen fertiggestellt worden, bei denen der oder die Täter noch unbekannt sind. Im Dezember 2010 sei eine Strategie für die Aufarbeitung von Bürgerkriegsverbrechen veröffentlicht worden, die zwischen 1991 und 1995 begangen wurden und im Februar 2011 eine Strategie für die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, die während des gleichen Zeitraums verübt wurden. Das Innenministerium und die Staatsanwaltschaft würden nun zügig einen Implementierungsplan und ein Operatives Programm erstellen, in denen Zuständigkeiten und erforderliche personelle Resourcen beschrieben und verantwortliche Personen benannt würden. So habe das Innenministerium bereits 20 polizeiliche Ermittlungsteams mit insgesamt 120 Polizeibeamten aufgestellt. Die Staatsanwaltschaft habe 15 stellvertretende Staatsanwälte mit der Verfolgung von Kriegsverbrechen von nationaler Bedeutung und 34 stellvertretende Staatsanwälte für die Verfolgung von Kriegsverbrechen mit regionaler Bedeutung beauftragt. An den vier größten Gerichten des Landes (Osijek, Rijeka, Split und Zagreb) seien Sonderkammern für Kriegsverbrechen eingerichtet worden, die zukünftig ausschließlich für die Durchführung der Prozesse zuständig seien. An diesen Gerichten seien auch die entsprechenden Schwerpunktstaatsanwaltschaften eingerichtet worden.

Bei der Bekämpfung der Korruption verfolge das Land eine „Null-Toleranz-Politik“. Besondere Aufmerksamkeit gelte dabei der „High Level Corruption“. Als Beispiele werden eingeleitete Verfahren gegen den früheren Ministerpräsidenten und denstellvertretenden Ministerpräsidenten, frühere Minister, Unternehmenschefs und Botschafter genannt.

Im Zeitraum 2009 bis 2010 seien in Korruptionsfällen insgesamt 1.787 Personen als Tatverdächtige ermittelt worden, 399 Ermittlungsverfahren seien eingeleitet worden, es habe 385 Anklagen und 328 Verurteilungen gegeben. Erste Zahlen für 2011 zeigen keinen Anstieg von Korruptionsfällen an. Die hohe Einstellungsquote bei Verfahren wegen Korruptionsverdachts gegen Amtsträger (2010 81,14%) sei darauf zurückzuführen, dass die Anschuldigungen oft unsubstantiiert seien. Die Einstellungspraxis der Staatsanwaltschaften werde aber ständig überprüft. Der Bericht nennt auch Beispiele für Verurteilungen und und hohe verhängte Haftstrafen, so sei ein Vizepräsident der Kroatischen Privatisierungsanstalt rechtskräftig zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Verwiesen wird auch auf ein neues Polizeigesetz, das am 1.4.2011 in Kraft getreten ist. Das Beförderungs- Versetzungs- und Auszeichnungssystem sei nun transparent, die Ausbildung sei verbessert worden, die Polizei verfüge nun über medizinische und psychologische Unterstützungsteams. Um die Polizei politischem Einfluss zu entziehen, dürften Polizeibeamte nicht Mitglied einer politischen Partei werden, diejenigen, die es bereits sind, müssten innerhalb von drei Monaten austreten. Politische Aktivitäten innerhalb des Innenministeriums sind Polizeibeamten künftig untersagt auch dürften sie sich nicht um Mandate bei nationalen oder kommunalen Wahlen bewerben. Die Position des Nationalen Polizeidirektors müsse extern ausgeschrieben werden, weitere Führungsposten intern. Die Ernennung erfolge für fünf Jahre, die Gründe für eine vorzeitige Entlassung seien klar normiert, Entlassungen aus politischen Gründen seien unzulässig.

Die National Polizeibehörde zur Bekämpfung der Korruption und der Organisierten Kriminalität sei personell verstärkt worden, dort seien jetzt 452 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Die Behörde habe Kooperationsabkommen geschlossen mit der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche, der Finanzinspektion, der Finanzpolizei und der Behörde für die Vergabe öffentlicher Aufträge und verfüge über das Recht der Einsicht in Daten anderer Behörden.

Das Informationsfreiheitsgesetz sei zwar vom Kroatischen Verfassungsgericht aufgrund von Verfahrensmängeln bei der Beschlussfassung aufgehoben worden, bleibe aber bis zum 15.7.2011 in Kraft, bis dahin würden die Verfahrensmängel geheilt. Die für die Implementierung des Gesetzes zuständige Dienststelle sei bereits personell aufgestockt worden.

Das Verwaltungsverfahrensrecht würde überarbeitet, Ziel sei es, 56 Spezialgesetze so zu novellieren, dass sie mit dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz übereinstimmen, 35 Änderungsgesetze seien bereits in der parlamentarischen Beratung.

Öffentliche Auftragsvergaben müssten innerhalb von 20 Tagen im Amtsblatt oder im Internet öffentlich bekanntgegeben werden, auch die im Jahr 2010 erfolgten Auftragsvergaben würden nachträglich veröffentlich. Künftig müssten Behörden, die Aufträge erteilen, die Nationale Datenschutzbehörde hierüber infomieren, die ihrerseits regelmäßig die Regierung unterrichtet.

Der von der Europäischen Kommission angeforderte Bericht über die Kontrolle von Spenden an politische Parteien sei fristgerecht übergeben worden.

Die Staatliche Wahlkommission sei personell aufgestockt worden und verfüge über neue interne Dienstanweisungen und werde auf diese Weise leistungsstärker.

Die Regierung habe den Aktionsplan zur Umsetzung des Verfassungsgesetzes über die Rechte nationaler Minderheiten für den Zeitraum 2011-2013 beschlossen. Es sei das Ziel, den Anteil von Angehörigen nationaler Minderheiten im öffentlichen Dienst auf allen Ebenen, auch im Justizapparat, zu erhöhen. Die für eine Messbarkeit des Erfolgs dieser Bemühungen erforderlichen Daten seien erhoben und würden künftig regelmäßig fortgeschrieben und ausgewertet.

Eine unabhängige Einrichtung, das Ivi Pilar Institut Zagreb, habe zwar in eine Studie aufgezeigt, dass Angehörige nationaler Minderheiten im öffentlichen Sektor keineswegs unterrepräsentiert seien und sich auch nicht unterrepräsentiert fühlten, Kroatien werde aber eine aktive Politik mit dem Ziel, eine angemessene Vertretung von Angehörigen nationaler Minderheiten sicherzustellen, weiterverfolgen. Öffentlichkeitskampagnen, seien in Vorbereitung, mit denen für Toleranz und Vielfalt auf dem Arbeitsmarkt geworben werden soll. Das Regierungsamt für Menschenrechte werde Informationsmaterialien aufbereiten und Fortbildungen durchführen, um Toleranz zu fördern und Diskriminierung zu bekämpfen.

Es sei ein Ethikkodex für Angehörige des Öffentlichen Dienstes eingeführt worden, der dazu verpflichte, alle Bürger gleich zu behandeln und der Diskriminierung jeglicher Art verbietet. Verstöße hiergegen könnten über eine kostenlose Telefon-Helpline gemeldet werden.

Die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz und ihr Schutz vor jeglicher Diskriminierung sei durch mehrere Vorschriften gewährleistet, Verstöße würden geahndet, es werde aktiv für Toleranz geworben.

Der Forderung der EU, zurückgekehrte Bürgerkriegsflüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen, werde entsprochen.

Die Behörde des Ombudsmanns werde personell auf 35 Mitarbeiter aufgestockt, seine Kompetenzen um die Überwachung der Einhaltung des Antidiskriminierunggesetzes erweitert.. Das Regierungssamt für Menschenrechte werde ein Monitoring mit dem Ziel einrichten, festzustellen, ob Empfehlungen und Forderungen des Ombudsmanns von den Behörden aufgegriffen würden.

Auch habe dieses Regierungsamt einen Bericht über die Implementierung des Antidiskriminierungsgesetezs gefertigt mit besonderem Augenmerk auf die Verfolgung sogenannter „hate crimes“.

Die Haltung von 15 Nichtregierungsorganisationen

Das klingt nach einer eindrucksvollen Erfolgsbilanz. Ganz anders las sich ein Papier, das fünfzehn kroatische Nichtregierungsorganisationen am 10. Mai in Zagreb veröffentlichten. Danach gebe es zwar positive Entwicklungen beim Schutz der Menschenrechte, der Verfolgung von Kriegsverbrechen und der Behandlung zurückgekehrter Flüchtlinge. Andere Kernfragen seien aber immer noch nicht zufriedenstellend aufgearbeitet, einige Rechtsänderungen hätten sogar negative Konsequenzen. Die Geestzesänderungen seien zudem nicht transparent und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft erfolgt. Man sehe nicht den Beweis für nachhaltige Mechanismen, die das Alltagsleben der Kroaten wirklich verbessern würden, zudem mangele es an Kapazitäten, um beschlossene Reformen auch umzusetzen. Sollte die EU aus politischen Gründen dennoch beschließen, die Verhandlungen zum Kapitel 23 zu schließen, um den EU-Beitritt Kroatiens zu ermöglichen, so bedürfe es eines mindestens dreijährigen unabhängigen Monitorings, um zu gewährleisten, dass das Land weitere Reformantrengungen unternehme.

Ein solcher Kooperations- und Verifikationsmechanismus besteht mit Rumänien und Bulgarien. Dort evaluiert die EU-Kommssion regelmäßig den Zustand der Justiz, bewertet eingeleitete Reformen und stellt konkrete Forderungen. Auch vier Jahre nach dem Beitritt dieser Länder ist ein Ende dieses Instruments nicht absehbar.

Die Zielgerade

Doch die ungarische EU-Ratspräsidentschaft möchte einen schnellen Abschluss der Verhandlungen mit Kroatien. Am 16.5. mahnte der ungarische Europaminister Enikö Györu zur Eile. Ein schneller Abschluss der Verhandlungen sei wünschenswert, dazu müsse aber auch Kroatien durch verstärkte Anstrengungen bei Justizreform, Korruptionsbekämpfung, Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und der Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen beitragen. Er hoffe, dass die Verhandlungen im Juni zum Abschluss gebracht werden könnten, dies werde ein Befürwortung des EU-Beitritts in der kroatischen Bevölkerung beflügeln. Diese war kurz nach der Verurteilung von Ante Gotovina auf ein Rekordtief von unter 30 % gefallen, ist seitdem aber wieder gestiegen.

Am 25.Mai teilte die kroatische Premierministerin Jadranka Kosor mit, ihr Land beantworte gerade zusätzliche Fragen der EU-Kommission zum Kapitel 23. Dies sei „ein völlig normaler Vorgang“.

Am 7. Juni bescheinigte Kommissionspräsident Barosso Kroatien, es habe hart gearbeitet, um die Forderungen der EU zu erfüllen. Er glaube, der Abschluss der Verhandlungen stehe kurz bevor.

Einen Tag später gratulierte Ratspräsident van Rompuy dem kroatischen Volk. Das Land sei auf gutem Weg, die Beitrittsverhandlungen könnten in „nächstmöglicher Zeit“ abgeschlossen werden. Der kroatische Präsident Ivo Josipovic habe ihm versichert, dass sein Land auch nach Abschluss der Beitrittsverhandlungen die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, die Durchführung von Justizreformen, die Bekämpfung der Korruption und die Verfolgung von Kriegsverbrechen zum Ziel habe.

Tatsächlich empfahl die EU-Kommission bereits am darauffolgenden Tag dem Ministerrat, alle vier noch offenen Kapitel zu schließen.

Einen Kooperations- und Verifikationsmechanismus im Bereich der Justiz über den Beitrittstag hinaus, wie er für Rumänien und Bulgarien gilt, will die Kommission vermeiden. Allerdings wird das bisherige Monitoring bis zum Beitritt des Landes fortgesetzt und die EU-Kommission wird auch weiterhin alle sechs Monate einen Fortschrittsbericht veröffentlichen. Vorgesehen ist zudem, dass die EU-Kommission innerhalb eines Zeitraums von drei jahren nach dem Beitritt auf eigene Initiative oder auf eines begründeten Verlangen eines Mitgliedsstaats Sanktionsmaßnahmen gegen Kroatien verhängen, wenn Defizite nicht konsequent beseitigt werden.

Ein weiteres Druckmittel bleibt: Auch Kroatien strebt einen Beitritt zum Schengen -Abkommen an. Die Kommission hat unmissverständlich klargestellt, dass ein solcher Beitritt nur erfolgen wird, wenn Kroatien alle Bedingungen des acquis erfüllt, dieser acquis soll für Kroatien zudem vom Tag des Beitritts zur EU bindend sein.

Ein Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1.7.2013 ist jetzt möglich.

Voraussetzung dafür ist aber auch, dass sich das kroatische Volk in einem Referendum mehrheitlich dafür entscheidet.

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