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- Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wäre vom gegenwärtigen Verfassungsrecht nicht gedeckt, da das Grundgesetz Arbeitszwang prinzipiell verbietet und keine der gegenwärtigen Ausnahmeregelungen passt. Das Grundgesetz müsste also geändert werden.
- Junge Ausländer mit dauerndem Bleiberecht können – müssen aber nicht – in den Kreis der Dienstpflichtigen einbezogen werden.
- Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht dürfte nach der Menschenrechtskonvention prinzipiell möglich sein. Ein grundsätzliches Verbot neuartiger Pflichten lässt sich der Konvention nicht entnehmen.
- Für die völkerrechtskonforme Ausgestaltung der Dienstpflicht sind der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Diskriminierungsverbot zu beachten.
Themen
Über diese Reihe
Die Reihe informiert in konzentrierter Form über wichtige Positionen der Konrad-Adenauer-Stiftung zu aktuellen Themen. Die einzelnen Ausgaben stellen zentrale Ergebnisse und Empfehlungen vor, bieten Kurzanalysen, erläutern die weiteren Pläne der Stiftung und nennen KAS-Ansprechpartner.
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