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Direkte Demokratie und Parlamentarismus

Mehr „direkte Demokratie“ bedeutet nicht automatisch eine bessere Demokratie.

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Zum christlichen Menschenbild gehört die Vorstellung, dass jeder Einzelne das Recht zur aktiven, gleichberechtigten und verantwortungsvollen Gestaltung von Politik und Gesellschaft hat. Dies bedeutet, das Bürgerengagement und Bürgerbeteiligung explizit erwünscht sind und zur Selbstverwirklichung gehören. Mehr noch, aus dem Subsidiaritätsprinzip folgt sogar eine Aufforderung zum selbständigen Handeln im eigenen Wirkungskreis.

Gleichzeitig verweist diese Vorstellung auf eine Grenze der Beteiligung: Individuelles politisches Handeln muss im Einklang mit dem Gemeinwohl stehen und dem Gedanken der Verantwortlichkeit verpflichtet sein. Dies gilt erst Recht, wenn Bürgerbeteiligung eben nicht mehr nur auf private Bereiche begrenzt ist, sondern auf die Herstellung und Durchsetzung allgemeinverbindlicher Entscheidungen abzielt. In Deutschland ist dies weitgehend Aufgabe der Parlamente oder kommunalen Repräsentativkörperschaften. Das Gemeinwohl kristallisiert sich hier im Meinungsaustausch zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition sowie in den Öffentlichkeits- und Expertenanhörungen des parlamentarischen Verfahrens heraus. Daneben gibt es noch verschiedene „direktdemokratische“ Instrumente, mit denen die Bürger „unmittelbar“ Politik betreiben können.

Auch die „direkte Demokratie“ muss sich an den Kriterien der Verantwortlichkeit und am Gemeinwohl messen lassen. Mehr „direkte Demokratie“ bedeutet eben nicht automatisch eine bessere Demokratie. Eine Überhöhung der „direkten Demokratie“ ist nicht gerechtfertigt. Sie kann das parlamentarische Regierungssystem nicht ersetzen.

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8. Dezember 2016
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