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Auf Demokratie steht Gefängnis

von Dr. Hans-Gert Pöttering

Gastbeitrag von Dr. Hans-Gert Pöttering für "The European"

Das harte Urteil der ägyptischen Justiz gegen Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung ist ein Schlag ins Gesicht. Und der wird politische und wirtschaftliche Konsequenzen für das Land haben.

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Das Urteil in Kairo macht sprachlos. Vor über einem Jahr wurde gegen zwei Mitarbeiter der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ägypten ein Prozess eröffnet, der von Beginn an ein politischer war. Der Vorwurf lautete auf illegale Tätigkeit und illegale Finanztransfers aus dem Ausland. Beide Vorwürfe konnte die Stiftung im Laufe des Verfahrens problemlos entkräften.

Bilaterale Abkommen mit der ägyptischen Regierung, Notenwechsel und eine Politik der vollständigen Transparenz gegenüber den ägyptischen Behörden konnten auch den letzten Zweifel an der „Legalität“ der Stiftung ausräumen. Das sah auch die neue ägyptische Regierung so. Im Februar 2013 unterstellte sie die Stiftung dem deutsch-ägyptischen Kulturabkommen und sorgte dafür, dass Arbeitsgenehmigungen so schnell erteilt wurden wie nie zuvor.

Ein Schlag ins Gesicht

Dass ein ägyptisches Gericht am vergangenen Dienstag dennoch zwei Mitarbeiter der Stiftung zu hohen Haftstrafen verurteilt hat, bricht nicht nur alle Regeln eines rechtsstaatlichen Verfahrens, es bricht auch Völkerrecht. Für fünf Jahre soll unser ehemaliger Büroleiter ins Gefängnis. Zwei Jahre erwarten seine Kollegin. Die gute Nachricht ist, dass beide KAS-Mitarbeiter in Deutschland sind und die Haft nicht antreten müssen. Alle anderen Nachrichten sind schlecht. Unsere betroffene Mitarbeiterin kann nicht mehr zu ihrer Familie nach Ägypten zurückkehren und muss sich in Deutschland aus dem Nichts ein neues Leben aufbauen.

Aber nicht nur für unsere Kollegen und für unsere Stiftung ist das Urteil ein Schlag ins Gesicht. Die ägyptische Zivilgesellschaft kämpft schon seit Ende 2011 mit immer schwierigeren Rahmenbedingungen. Das jetzige Urteil soll sie weiter einschüchtern. Schon unter Mubarak kamen die Gelder für zivilgesellschaftliche Arbeit im Land am Nil fast ausschließlich aus dem Ausland. Diese Quellen werden jetzt systematisch trockengelegt. Auf die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht Gefängnis.

Zivilgesellschaft ist im neuen Ägypten nicht erwünscht und Ausländer sind es nur dann, wenn sie als Touristen oder Investoren kommen. Dies ist auch die Wortwahl, die der zuständige Richter Makram Awad in Interviews und Presseerklärungen anschlägt. Populismus mischt sich hier mit Paranoia und Ausländerfeindlichkeit. Von einer formal korrekten und sachlichen Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen der Stiftungsarbeit gibt es in Ägypten keine Spur.

Risse im politischen System Ägyptens

Das jetzt ergangene Urteil offenbart aber nicht nur den katastrophalen Zustand des Rechtsstaates und seines Personals in Ägypten. Es zeigt auch die tiefen Risse im politischen System des Landes. Offenkundig wollen sich hier Teile der Justiz mit populistischer Krawallmacherei profilieren und nebenher die Regierung vorführen. Das Urteil schadet dem internationalen Ansehen Kairos und wird Konsequenzen für die Beziehungen zu Washington und Berlin haben. Die US-amerikanische und die deutsche Regierung legten sofort Protest ein.

Es ist kaum vorstellbar, dass die Förderung der bilateralen Zusammenarbeit und die Unterstützung Ägyptens, etwa im Rahmen der Transformationspartnerschaft des Auswärtigen Amtes, ungestört weiterlaufen können. Die Beschwerden hierüber werden nicht etwa bei der ägyptischen Richterschaft, sondern bei Präsident Mursi auflaufen. Das könnte der politische Hintergedanke des Urteils sein.

Dennoch ist auch die ägyptische Regierung in der Pflicht. Sie teilt mit den Seilschaften des alten Regimes die Abneigung gegen die eigene Zivilgesellschaft. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf für ein neues NGO-Gesetz verheißt nichts Gutes. Träte es tatsächlich in Kraft, wäre eine unabhängige Zivilgesellschaft faktisch verboten. Hier ist die Regierung in der Pflicht und nicht die Richterschaft. Außerdem lässt sie es zu, dass sich die Stimmung im Land immer häufiger gegen Ausländer richtet. Stromausfälle, Diesel-Knappheit und Versorgungsengpässe werden zunehmend „ausländischen Kräften“ zur Last gelegt. Das lenkt von eigenen Versäumnissen und Verantwortlichkeiten ab.

Das überaus harte Kairoer Urteil ist also das Ergebnis einer komplizierten innenpolitischen Gemengelage in Ägypten. Doch dass die Stiftung zum Kollateralschaden eines Machtkampfes zwischen Muslimbrüdern, Justiz, Zivilgesellschaft und alten Mubarak-Seilschaften wurde, ist kein Trost.

Fast vierzig Jahre Arbeit im Land, ein dichtes Netzwerk an Partnern, viele spannende Projekte und Maßnahmen werden mit diesem Urteil zunichte gemacht. Schon heute ist zivilgesellschaftliche Arbeit in Ägypten nur unter großen Zugeständnissen an die Interessen herrschender Eliten möglich. Mit dem neuen NGO-Gesetz und dessen konsequenter Umsetzung durch die ägyptische Justiz wäre ihr vollends die Grundlage entzogen.

Der Beitrag erschien zunächst im Debattenmagazin "The European".

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Berlin Deutschland