Die Fortpflanzungsmedizin bietet Hilfe für ungewollt kinderlose Menschen an. Ungewollte Kinderlosigkeit ist für viele Betroffene mit einem hohen Leidenspotenzial verbunden. Daher hat die Fortpflanzungsmedizin grundsätzlich einen hohen positiven Wert. Allerdings gibt es neben den Chancen auch Risiken, die beachtet werden müssen, und zwar sowohl in medizinischer als auch in ethischer, rechtlicher und sozialer Sicht.
Das Embryonenschutzgesetz, das seit über 30 Jahren viele für die Fortpflanzungsmedizin relevante Sachverhalte regelt, ist mittlerweile veraltet. Sowohl der medizinische Fortschritt als auch der gesellschaftliche Wandel haben zu gravierenden Veränderungen geführt, die vor über 30 Jahren im Embryonenschutzgesetz noch nicht berücksichtigt werden konnten. Daher gibt es sowohl in Fachkreisen als auch in der Politik Überlegungen, die gesetzlichen Regelungen zur Fortpflanzungsmedizin zu überarbeiten.
Die Chancen und Risiken der Fortpflanzungsmedizin werden von Expertinnen und Experten seit langem reflektiert – die Pro- und Kontra-Argumente liegen auf dem Tisch.
In der bisherigen Debatte kommen aber die Betroffenen zu kurz – vor allem ungewollt kinderlose Menschen sowie an ethischen und gesellschaftspolitischen Fragestellungen Interessierte. Deshalb haben die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Konrad-Adenauer-Stiftung sechs Woche lang eine öffentliche und allen zugängliche Online-Diskussionsplattform zur Verfügung gestellt. Die Ergebnisse der Diskussion wurden danach ausgewertet und in einem Diskussionspapier zusammengefasst. Ziel ist es, sie in den politischen Meinungsbildungsprozess für eine zeitgemäße Gesetzgebung einfließen zu lassen.
Lesen Sie die ganze Studie „Ein öffentlicher Dialog zur Fortpflanzungsmedizin“ hier als PDF.
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