Es hat bisweilen den Anschein, als müsste der Schriftsteller und
Politikwissenschaftler Dolf Sternberger - würde
er noch leben - ausgerechnet einen von ihm erfundenen Schlüsselbegriff in
seinem "Wörterbuch des Unmenschen" verstecken. Wenn heute der Begriff des
"Verfassungspatriotismus" diskutiert wird, heißt es, er sei papieren,
emotions- und farblos. Zu einem Text könne man kein patriotisch-liebevolles
Gefühl entwickeln. Wie solle man denn das Fahnenmeer nach der
Fußballweltmeisterschaft, den ausgelassenen, fröhlichen, jungen und
gefahrlosen Patriotismus jemals mit einem so bedenkenträgerhaft und blutleer
erscheinenden Wort in einem Zusammenhang sehen?
Haben die Zeitläufte den Begriff, von dem Ralf Dahrendorf abschätzig gesagt
hat, er sei eine "Kopfgeburt", inzwischen überlebt? Man würde Dolf
Sternberger - gerade im Jahr seines 100. Geburtstages – Unrecht antun, wenn
man die Missverständnisse, die sich um diesen Terminus ranken, nicht ganz
genau in den Blick nähme und zurückzuschneiden versuchen würde.
Was hat er wirklich gemeint und inwiefern kann sein Denken uns heute bei der
Frage nach dem Verhältnis von Staat und Gesellschaft Orientierung verleihen?
Noch spannender ist allerdings die Frage, ob sein Bild vom Grundgesetz und
der politischen Ordnung, die es gewährleisten sollte, bald 60 Jahre nach
seiner Verabschiedung noch mit der Realität übereinstimmt.
Alternativer Entwurf
Weitsichtig beschreibt Sternberger - er hat als Ehemann einer Jüdin am
eigenen Leib verspürt, was Unfreiheit und Verfolgung bewirken - bereits zwei
Jahre vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, wie er sich einen künftigen
Patriotismus für sein Land vorstellte. Für ihn ging es darum, ein Gegenbild
zum völkisch-nationalen Patriotismus zu entwerfen, weil er zum einen diesen
Patriotismus als entehrt empfand. Zum anderen aber vermutete er - ähnlich
wie Konrad Adenauer -, dass noch viele seiner Zeitgenossen dieser Form des
Nationalgefühls mit einiger Begeisterung nachhingen.
Als alternativen Entwurf und gleichsam als Akt der Vergangenheitsbewältigung
versuchte Sternberger die Existenz eines patriotischen Denkens zu beweisen,
das sich in allererster Linie auf die Gesetze des Staates und die
persönliche Freiheit des Einzelnen richten sollte: "Der Begriff des
Vaterlandes erfüllt sich erst in der politischen
Verfassung." Schon das schält den Kern seines Gedankens klar heraus: Der
Staat, auf den sich die Liebe seiner Bürgerinnen und Bürger richtet, kann
nur der Verfassungsstaat sein, der die Freiheit sichert.
Seine Botschaft verhallte, und sein Begriff gewann keine Akzeptanz. Er
selbst hat später eindringlich die Gründe geschildert: Es habe kaum
Begeisterung geherrscht, als der Parlamentarische Rat die Arbeit abschloss,
die Bevölkerung habe nicht allzu viel davon erfahren: "Die Mitglieder dieser
verfassunggebenden Versammlung ihrerseits taten ihr Werk eher in einer
gedrückten Seelenlage. Es war nur ein Teil der Nation, für den sie handeln
konnten. So meinten viele von ihnen auch dem Staat, den sie widerstrebend
schufen, einen bloß vorläufigen ... Charakter aufprägen zu sollen. Der
klanglose Name ,Grundgesetz' zeugt von solcher Zurückhaltung. Man sprach mit
gedämpfter Stimme, arbeitete mit zögernden Händen - in der Trauer um die
Zertrennung der Nation, in der zagen Hoffnung auf einen künftigen freien Akt
des ganzen Deutschland."
Als das Grundgesetz seinen "Dreißigsten" feierte, hatte sich die Situation
deutlich geändert. 1979 schreibt Sternberger: "Noch immer trauern wir, noch
immer hoffen wir. Doch ist den nationalen Gefühlen seither ein helles
Bewusstsein von der Wohltat dieses Grundgesetzes zugewachsen." Aus der
,Verschattung" sei das Grundgesetz hervorgetreten: "Wir leben in einer
ganzen Verfassung, in einem ganzen Verfassungsstaat, und das selbst ist eine
Art von Vaterland."
Diesmal fiel sein Wort auf fruchtbare Wurzelgründe, ja es wurde sogar zur Basis für einen überparteilichen Konsens, dessen Bedeutung nicht zu
unterschätzen ist. Fast 40 Jahre nach den Achtundsechzigern und 30 Jahre
nach dem Höhepunkt des RAF-Terrors genügt der Hinweis darauf, dass die
freiheitliche Verfassungsordnung der Bundesrepublik auch von links immer
wieder vehement infrage gestellt worden ist. Die Frankfurter Schule und die
kritische Linke erteilten ausdrücklich ihre Zustimmung. Jürgen Habermas
begeisterte sich für den Verfassungspatriotismus, der dadurch aber auch eine
Umdeutung erfuhr. Die auf die deutsche Nationalgeschichte bezogene
Argumentation und Herleitung Sternbergers wollte die Linke nicht mittragen
und setzte dagegen ein universalistischeres, vom Nationenbegriff weitgehend
abgekoppeltes Begriffsverständnis.
Von dieser Verengung und Vereinnahmung seines Begriffes, der die gemeinsame
Geschichte, die Sprachkultur, aber auch die Erfahrung von Krieg und
Vertreibung ausblendet, distanzierte sich Dolf Sternberger zwei Jahre vor
seinem Tod deutlich: "Ich wollte nicht einen Ersatz für den nationalen
Patriotismus bieten . . . Vielmehr wollte ich darauf aufmerk
sam machen, dass Patriotismus in seiner europäischen Haupttradition schon
immer und wesentlich etwas mit Staatsverfassung zu tun hatte, ja dass
Patriotismus ursprünglich und wesentlich Verfassungspatriotismus gewesen
ist." Wenn auch sein Begriff mit der Freude über die Wiedervereinigung, die
er nicht mehr selbst erleben durfte, in der Diskussion zunächst wieder etwas
in den Hintergrund geraten ist: Sein antitotalitärer Patriotismus- und
Staatsbegriff hat 1990 einen Sieg errungen.
Nicht nur, dass die "neuen Länder" mit ihrem Beitritt zum ”Geltungsbereich
des Grundgesetzes" die "Magnetkraft" dieser Grundordnung unter Beweis
gestellt haben. Nein, er hätte seine Auffassung bestätigt gefunden, nach der
die Gewalt des Staates nicht an einem Ort konzentriert sein dürfe, "weder
oben noch unten, weder links noch rechts", sondern "vielmehr weit herum
verteilt" sein und sich in den Parlamenten aller Ebenen, den Verwaltungen,
den Gerichten und der Bürgergesellschaft abspielen müsse.
Aber auch heute ist sein Begriff von hoher Gegenwärtigkeit und ermahnt zur
Wachsamkeit. "Gegen erklärte Feinde", so schreibt Dolf Sternberger, ”muss
die Verfassung verteidigt werden, das ist patriotische Pflicht." Vielleicht
würde er heute nicht nur vor wirren Extremisten warnen, sondern im Sinne
eines "Wehret den Anfängen" auch den aktuellen Umgang mit dem Grundgesetz
kritisieren.
Es gibt explizite Feinde, es gibt aber auch ein liebloses und schadvolles
Verhalten gegenüber unserer Verfassung. Wenn die Verfassung dem politischen
Vorhaben im Wege steht, wird nicht das Vorhaben angepasst und in Einklang
mit der Verfassung gebracht, sondern nach der "Verfassungsänderung" gerufen.
Koalitionen werden, wer würde das gegenwärtig bestreiten wollen, auch danach
beurteilt, ob sie gemeinsam eine "verfassungsändernde" Mehrheit zustande
bringen. Ebenso wird mit wechselnder Intensität über die Aufnahme weiterer
Staatsziele in das Grundgesetz debattiert - vom Tierschutz über den Sport
bis hin zur Kultur (zuletzt auf dem Parteitag der FDP).
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, stellt
fest, dass sich die Klarheit des Grundgesetzes bewährt habe: "Sie sollte
nicht durch blumige Programmaufträge an den Staat getrübt werden, die
gerichtlich kaum durchsetzbar sind." Auch diese Tendenz ist langfristig
gesehen, wenn schon kein feindliches, so aber doch ein fragwürdiges und
wenig nützliches Handeln - vorausgesetzt, man will den kraftvollen und
präzisen Charakter einer Rahmenordnung gewährleisten, die einen
entscheidenden - wenn nicht, neben den handelnden Personen, den
entscheidenden Beitrag zur Erfolgsgeschichte "Bundesrepublik" geleistet hat.
Gedächtnis der Demokratie
Einen "kleinen gemeinsamen Nenner" sollte man dementsprechend auch
denjenigen abringen können, die den Begriff vehement ablehnen.
Verfassungspatriotismus kann letztlich auch bedeuten, dass es eine
Verantwortung für den Gesetzestext gibt, der die Grundlage für beinahe sechs
Jahrzehnte in Freiheit, Frieden und sozialer Sicherheit gelegt hat und der
sich, wie es Paul Kirchhof formuliert hat, als "Gedächtnis der Demokratie"
bewährt hat.
Eines sollte man dabei nicht vergessen: Die Tatsache, dass die
Diskussionsgeschichte des Gedankens beinahe so alt ist wie die Geschichte
der Verfassung, auf die er sich bezieht, sagt einiges über die Verfassung
selbst aus: Ein Text, der für würdig gehalten wird, eine Begründung für
patriotische Gefühle gegenüber dem Staat zu sein, ist aller Ehren und aller
Bewahrung für die Zukunft wert!
Wer sich Sternbergers Worte zu Gemüte führt, wird besonders angesichts des
immer wieder aufbrechenden Diktums der Politik- und Politikerverdrossenheit
ihre ungeheure Aktualität und ihren berechtigten Optimismus spüren. Und wer
dies tut, wird erahnen, warum der Nestor der deutschen Politikwissenschaft
so leidenschaftlich für seinen Begriff eingetreten ist: "Wir brauchen uns
nicht zu scheuen, das Grundgesetz zu rühmen. Wir mögen im gegebenen
Augenblick die Regierung tadeln, der Opposition Schwäche vorhalten, dem
Parlament die Flut der Gesetze übel nehmen, bei den Parteien insgesamt Geist
und Phantasie vermissen, von der Bürokratie uns beschwert fühlen, die
Gewerkschaften für allzu anspruchsvoll, die Reporter für zudringlich halten
- die Verfassung ist von der Art, dass sie dies alles zu bessern erlaubt, zu
bessern uns ermuntert und ermutigt."
Wer diesem Satz seine Zustimmung erteilt, der kann - bei aller Kritik an der
gegenwärtigen "Performance" von Staat und Politik - eines nicht leugnen:
Dass der berechtigte Stolz auf unser Land, das in den letzten sechs
Jahrzehnten zu einem verlässlichen Partner in der westlichen
Wertegemeinschaft und zum entscheidenden Motor der Einigung und der
Versöhnung in Europa geworden ist, den Stolz auf unser Grundgesetz zwingend
mit einschließen muss. Dolf Sternbergers "Verfassungspatriotismus" ist somit
keine Kopfgeburt, sondern eine Herzensangelegenheit für jeden deutschen
Patrioten.
Mit freundlicher Genehmigung des Rheinischen Merkurs.