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Rüstungskooperation – eine transatlantische Aufgabe

von Anke Marei Ludwig

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Zusammenfassung

Diesem Papier liegt die These zugrunde, dass Rüstungskooperation vor allem in wirtschafts- und sicherheitspolitischer Hinsicht ureigenes staatliches Interessenfeld ist, das in einer Verwebung mit anderen Ressortinteressen unter dem inzwischen zum internationalen Interessenschwerpunkt gewordenen Thema Sicherheit als transatlantische Aufgabe bewältigt werden muss. Es hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in allen Bereichen der Rüstungskooperation gezeigt, dass sie bi- und multilateral nur mit vorbereitendem und flankierendem Engagement der einzelstaatlichen Regierungen erfolgreich sein kann. Im Zentrum der Diskussionen um die transatlantische Rüstungskooperation steht das derzeit umfangreichste transatlantische Projekt, das raketenabwehrfähige erweiterte Luftverteidigungssystem mittlerer Reichweite, kurz MEADS (Medium Extended Air Defence System), an dem die USA, Italien und Deutschland beteiligt sind. Es kann aber auf beiden Seiten des Atlantiks nicht dabei bleiben, sich mit diesem umfassenden und strategisch wichtigen Projekt als Ausweis generellen Willens zur Rüstungskooperation zu begnügen. Die Rüstungskooperation muss deutlich weiter gehen und schon bei einer transatlantischen Diskussion der Regierungen über die Elemente einer gemeinsamen weltweiten Strategie und bei der militärischen Planung ansetzen.

Von einer Entwicklung der Rüstungsmärkte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) hin zu einer Europäisierung kann im Zuge der Konsolidierungswelle der vergangenen Jahre nur in beschränktem Umfang die Rede sein. Vergleicht man die Wettbewerbs- und Marktzugangsvoraussetzungen in den USA und Europa, wird neben der unterschiedlichen Handhabung staatlicher Kredite vor allem die starke Abschottung des amerikanischen – im Vergleich zum europäischen – Rüstungsmarktes sichtbar. Gleichzeitig richten sich europäische Rüstungsunternehmen immer stärker auf den US-amerikanischen Rüstungsmarkt aus, den größten der Welt. Auch zwischen den europäischen Staaten unterscheiden sich die Ordnungs- und Industriepolitiken teilweise erheblich, was gerade wegen nationaler wirtschaftspolitischer Interessen und des politischen Willens zum Erhalt von Kernfähigkeiten im eigenen Land zu Mehrfachbeschaffungen und einem ineffizienten Mitteleinsatz im Verteidigungsbereich führt. Zur Überwindung dieser Defizite müsste die Beschaffungspolitik der Einzelstaaten europäisiert werden. Momentan bestehen hier Initiativen außerhalb des institutionellen Rahmens der EU. Insofern ist von großem Interesse, welche Ergebnisse die 2004 abzuschließende Vorbereitungsphase für den Aufbau einer europäischen Rüstungsagentur liefern wird.

In den USA wurden zwischen Anfang und Mitte der 1990er Jahre industriepolitische Maßnahmen ergriffen, welche die wirtschaftsstrukturellen Folgen einer gesunkenen Nachfrage an Rüstungsgütern zu guten Teilen aufgefangen und zu einer weitgehenden Unabhängigkeit des US-amerikanischen Marktes von Importen geführt haben.

Die Diskussion um MEADS hat vor allem gezeigt, dass die USA eine Priorisierung der gemeinsamen Verteidigung von ihren Verbündeten erwarten. Sicherheitspolitiker in den USA und in Europa thematisieren immer häufiger den Ansatz, in Zukunft vermehrt transatlantische Rüstungssysteme zu entwickeln und zu produzieren. Dafür müssten zwischen der EU und den USA gemeinsame Vereinbarungen bezüglich der Rüstungskontrollsysteme, Technologietransfers, Beschaffungsverfahren und Streitschlichtungsregularien entwickelt werden. Darüber hinaus gilt es Einigungen über ausländische Direktinvestitionen und den Erwerb von Unternehmensanteilen zu erzielen. Das gemeinsame Handeln innerhalb der Nordatlantikpakt-Organisation (NATO) ist dabei der entscheidende Ansatzpunkt. Innerhalb der NATO müsste ein Planungssystem für den Rüstungssektor etabliert werden.

(I) Wie funktioniert Rüstungskooperation?

Der Präsident des italienischen Luft- und Raumfahrtkonzerns Finmeccanica, Francesco Guarguaglini, erklärte vor kurzem in Zusammenhang mit angestrebten Zukäufen für sein Unternehmen in den USA: „Die derzeitige politische Situation ist angesichts der intensiven italienisch-amerikanischen Freundschaft vorteilhaft für uns“. Diese Äußerung möge der Frage, wie Rüstungskooperation funktioniert, vorangestellt werden, ist sie doch in vielseitiger Weise symptomatisch für die Konstellationen und Entwicklungen dieses Bereiches. Es hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in allen Bereichen der Rüstungskooperation gezeigt, dass diese bi- und multilateral nur mit vorbereitendem und flankierendem Engagement der einzelstaatlichen Regierungen erfolgreich sein kann. Beispiele sind hier Projekte in deutsch-französischer Zusammenarbeit wie das Transportflugzeug C-160 (Transall) des Jahres 1959, der Panzerabwehr-Lenkflugkörper Milan (1963) und das Flugabwehr-Raketensystem Roland (1964). Diese Aufzählung lässt sich mit den Aufklärungssatelliten Helios II und Horus (1995) und in multilateraler Hinsicht mit den Großprojekten Eurofighter und A400M bis in die Gegenwart zu einer umfangreichen Liste an Projekten der Rüstungskooperation zusammensetzen. Im Zentrum der gegenwärtigen Diskussionen um die transatlantische Rüstungskooperation steht vor allem das derzeit umfangreichste transatlantische Projekt, das raketenabwehrfähige erweiterte Luftverteidigungssystem mittlerer Reichweite, kurz MEADS (Medium Extended Air Defence System), an dem die USA, Italien und Deutschland beteiligt sind.

Für die Analyse der Funktionsmechanismen von Rüstungskooperation sind vor allem zwei Faktoren bedeutsam: (1) das tatsächliche Wechselverhältnis zwischen Produktentwicklungen der Unternehmen und Nachfrage der Staaten für ihre Verteidigungsapparate, weil nur bestimmte Staaten im Rahmen internationaler Proliferationsvereinbarungen potenzielle Konsumenten von Rüstungsgütern sein dürfen , und (2) die Assoziation eines Unternehmens mit einer nationalstaatlichen „Zugehörigkeit“, beispielsweise von Finmeccanica als italienisches und Boeing als US-amerikanisches Unternehmen. Dabei spielt nicht allein, aber auch die Beteiligung von Staaten an Unternehmen eine Rolle.

Politische Handlungsmechanismen und die Wirkung politischer Maßnahmen sind also beim Zustandekommen und auch beim Verlauf von Rüstungskooperationen von großer Bedeutung. Im Folgenden wird aufgezeigt, wie Positionen, Handlungsweisen und Aktivitäten von Unternehmen und Politik auf die transatlantische Rüstungskooperation einwirken und welche Akteure und Mittel dabei zum Einsatz kommen.

(II) Unternehmen als Akteure

Der Rüstungssektor in Europa hat seit dem Ende des Kalten Kriegs eine erste Konsolidierungswelle erfahren, die sowohl im Luft- und Raumfahrt-, als auch im Elektronikbereich zu beobachten war. Mit weiteren Übernahmen und Zusammenschlüssen ist in den kommenden Jahren zu rechnen; als erster Schritt auf dem wohl langen Weg zu einem europäischen Werftenverbund kann die jüngst beschlossene Zusammenlegung der Werften von Thyssen-Krupp mit der Howaldtswerke-Deutsche Werft AG (HDW) angesehen werden. Joint Ventures und Koproduktionen sind Kooperationsformen, deren Anwendung in den letzten Jahren gerade im Rüstungssektor stark zugenommen hat, eröffnen sie doch Unternehmen häufig die günstigste Möglichkeit, die meist umfangreichen und komplexen Rüstungsprodukte zu entwickeln und herzustellen. Aufgrund der Tatsache, dass Rüstungsprodukte vielfach Hochtechnologieprodukte sind, kann hier auch das Potenzial spezialisierter Ingenieure in einer Art Wissenstransfer gemeinsam genutzt werden. Dieser Aspekt ist besonders deshalb von Bedeutung, weil deren Beschäftigungszahlen im Zuge des allgemein starken Abbaus von Arbeitskräften im Rüstungssektor Europas deutlich gesunken sind.

Von einer Entwicklung der Rüstungsmärkte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) hin zu einer Europäisierung kann nur in beschränktem Umfang die Rede sein. Zwar sind große Unternehmen in der europäischen Rüstungssparte wie die European Aeronautic Defence and Space Company (EADS) und Thales meist Zusammenschlüsse aus Firmen unterschiedlicher nationaler Provenienz, jedoch stehen für die bedeutsame, hochspezialisierte Zulieferindustrie im Rüstungsbereich gerade auf Ebene der mittelständischen Unternehmen noch immer in erster Linie die nationalen, dann erst die europäischen Wettbewerbsbedingungen im Vordergrund. Die Wettbewerbsbedingungen sind für die Rüstungsgüterhersteller in den Mitgliedsstaaten der EU sehr verschieden. Sie hängen u.a. von unterschiedlichen Rüstungsindustriepolitiken und der Handhabung der nationalen Rüstungsexportrichtlinien in den EU-Staaten ab.

Hinsichtlich der Chancen auf außereuropäischen Märkten, hier stehen aufgrund der Größe des Marktes und der uneingeschränkten Partnerschaft innerhalb der Atlantischen Allianz die USA – abgesehen von einem immer stärkeren Engagement europäischer Unternehmen auf dem asiatischen Markt – an erster Stelle, wird vonseiten der Unternehmen und Verbandsvertreter deutliche Kritik an den wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen in Europa geübt. Die Kritikpunkte beziehen sich vor allem auf die unterschiedlichen Wettbewerbs- und Marktzugangsvoraussetzungen in den USA und Europa. Der amerikanische Markt für ausländische Unternehmen ist stark abgeschottet, hingegen wird der europäische Rüstungsmarkt zu über 40% von US-amerikanischen Anbietern bedient. Dies ist besonders in Zusammenhang mit der Entwicklung interessant, dass europäische Rüstungsfirmen wie EADS und Finmeccanica eine mit Industrieansiedlungen verbundene Ausdehnung ihres Geschäftes und Firmenzukäufe auf dem nordamerikanischen Markt zu ihren strategischen Zielen erklärt haben. Der größte europäische Rüstungskonzern, BAE Systems, bereitet sich schon seit längerem offen auf eine Fusion mit dem US-amerikanischen Luftfahrtkonzern Boeing vor. In Zusammenhang mit der noch näher zu erläuternden Ausrichtung der britischen Streitkräfte an der amerikanischen Kriegsführung wird hier besonders deutlich, dass eine Orientierung am US-amerikanischen Markt für europäische Unternehmen von ebenso großer Bedeutung ist, wie die Verzahnung von politischen und unternehmerischen Richtungsentscheidungen. Auch wenn BAE einen besseren Zugang als andere europäische Rüstungsunternehmen zum US-amerikanischen Markt erreichen konnte, rücken letztere gerade technologisch stärker auf. Die Entscheidungen über die Auftragsvergabe für die amerikanische Tankflugzeug-Flotte und das Bodenüberwachungssystem der NATO, die beide dieses Jahr erwartet werden, sind beispielsweise für EADS von ganz erheblicher strategischer Bedeutung.

Darüber hinaus spielt auch die unterschiedliche Handhabung staatlicher Kredite für Rüstungsprojekte zwischen den Rüstungsmärkten in Nordamerika und Europa eine größere Rolle. Die Forderungen der europäischen Industrie reichen von der Vereinheitlichung der Rüstungsplattformen in Europa, über die Erhöhung und europaweite Koordinierung von staatlichen Mitteln für Forschung und Technologie im Rüstungsbereich, bis hin zu der jüngst von Thales geforderten Ausweitung staatlicher Einflussmöglichkeiten bei Veräußerungen von Anteilen an Rüstungsunternehmen ins außereuropäische Ausland.

(III) Europäische Staaten, Europäische Union und USA als Akteure

(1) Europäische Staaten

Ein Vergleich zwischen den europäischen Staaten mit einer bedeutenden Rüstungsindustrie, also Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden und Spanien, lässt klar erkennen, wie die nationalen Industrie-, Rüstungsexport- und Sicherheitspolitiken die Situation der Rüstungsunternehmen im eigenen Land und untereinander prägen. Während in Großbritannien und Deutschland eine streng privatwirtschaftlich ausgerichtete Ordnungspolitik entwickelt wurde, werden in Frankreich, Italien und Spanien Anteile an bestimmten Rüstungsfirmen durch den Staat gehalten. Gerade im Zulieferbereich ist hinsichtlich der Exportchancen von Bedeutung, wie streng die Rüstungsexportrichtlinien in den europäischen Staaten ausgelegt werden. Zudem sind die Unterschiede bezüglich einer aktiven Industriepolitik in den europäischen Staaten groß: Frankreich und Großbritannien, letzteres mit aktuellen politischen Initiativen, betreiben seit vielen Jahren eine aktive Rüstungsindustriepolitik. Interessant ist in diesem Zusammenhang die vor kurzem von der britischen Regierung erklärte Absicht, ihre Streitkräfte an der amerikanischen Kriegsführung auszurichten, was gleichermaßen für die Waffensysteme und die Rüstungsproduzenten eine Richtungsentscheidung von weitreichender industriepolitischer Dimension ist. Auch in Deutschland fanden seit vergangenem Jahr rüstungsindustriepolitische Maßnahmen, besonders in Zusammenhang mit der jüngst durch den Bundestag verabschiedeten Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes, Eingang in die Politik von Exekutive und Legislative. Im entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung heißt es zur Begründung: „Die transatlantische Rüstungskooperation ist seit Jahrzehnten wesentlicher Bestandteil deutscher und europäischer Sicherheitspolitik und zugleich wichtiges politisches Bindeglied zwischen den nordamerikanischen und europäischen Partnern im Sicherheitsbündnis der NATO.“ Die Erhaltung rüstungsindustrieller Kernfähigkeiten im eigenen Land ist Ausgangspunkt für eine Kooperation mit den europäischen Partnern und den USA.

Die Interessen der europäischen Regierungen, ihre nationalen Wirtschaftsstrukturen gegenüber der internationalen Konkurrenz zu stärken und auszubauen, beeinflussen die Beschaffungspolitik für die eigenen Armeen. Dieser Aspekt führt im Kontext mit einer stärker oder schwächer ausgeprägten Neigung der Regierungen, die Verteidigung des eigenen Territoriums in ihren Sicherheitsstrategien zu betonen, dazu, individuelle Rüstungssysteme für ihre Staaten zu erhalten bzw. anzuschaffen. Ergebnis dieser nationalen Interessenkonstellationen ist beispielsweise, dass in Europa neun verschiedene Artilleriesysteme existieren und dass darüber hinaus teilweise erhebliche Mehrfachbeschaffungen bei den Verteidigungsfähigkeiten durchgeführt werden. In der sicherheitspolitischen Diskussion wird in diesem Zusammenhang immer wieder darauf hingewiesen, dass in Europa eine Summe für Verteidigung ausgegeben wird, die insgesamt etwa 60% der Verteidigungsausgaben der USA entspricht. Die Mittel für Verteidigung würden in Europa aber viel ineffizienter eingesetzt als in den USA. Die Konsequenz daraus müsste lauten, dass eine Europäisierung der Beschaffungspolitik der Einzelstaaten nicht nur stärkere Verteidigungsfähigkeiten in Europa hervorbrächte, sondern auch die Einsatzpotenziale Europas innerhalb der Atlantischen Allianz vergrößern würde. Die Analyse der Erfolge bisheriger Bemühungen auf europäischer Ebene, eine gemeinsame Rüstungsbeschaffung voranzubringen, und der Entwicklungsstand bei der Europäischen Sicherheits- und Ver teidigungspolitik (ESVP) legen den Schluss nahe, dass eine Europäisierung mit wirksamen Instrumenten möglich, aber vielfach nicht gewünscht ist.

(2) Europäische Union

Mitte der 1990er Jahre rückte die Befassung mit gemeinsamen Zielen in der Verteidigungspolitik auf europäischer Ebene in den Fokus der Mitgliedsstaaten, nachdem dieses Thema jahrzehntelang keinen erkennbaren Platz in der europäischen Politik hatte finden können. Bezeichnenderweise war einer der Ansatzpunkte dabei eine gemeinsame europäische Rüstungskontrollpolitik. Davon ausgehend, dass in der Rüstungsindustrie besonders viele Technologien entwickelt werden und zur Anwendung kommen, wurde von EU-Wirtschaftskommissar Martin Bangemann (FDP) 1996 eine Initiative für die Verteidigungsindustrie gestartet, die 1997 als 14-Punkte-Programm mit einem Zeitplan zur Schaffung einer europäischen Rüstungspolitik vorgestellt wurde. Einer der Kernbereiche dieses Kommissionsprogramms waren die unterschiedlichen nationalen Praktiken bei Rüstungsexporten, wobei die Kommission das Ziel verfolgte, eine harmonisierte Liste von Rüstungsgütern zu erstellen, die vom gemeinsamen Außenzolltarif der Europäischen Union ausgenommen sein sollten. Darüber hinaus sollte mit dem Programm auf eine vereinfachte und gemeinschaftliche Regelung von Auftragsvergaben, die Schaffung eines europäischen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren und Standardisierungen in anderen Bereichen hingewirkt werden. Hintergrund dieser Initiative ist die bereits in den Römischen Verträgen von 1957 fixierte Regelung, dass Rüstungsgüter und Fusionen im Verteidigungsbereich durch die nationalen Regierungen von den europäischen Wettbewerbsregeln und den Regeln des Gemeinsamen Marktes ausgenommen werden können (Art. 296 EGV). Angesichts der Umsatzeinbrüche für die Rüstungsunternehmen in den EU-Mitgliedsstaaten und der zu erwartenden Marktkonsolidierungen hin zu Zusammenschlüssen von Firmen unterschiedlicher nationaler Provenienz, erschienen die Erfolgsaussichten der Kommission groß. Nach dem Rücktritt Bangemanns und der gesamten Europäischen Kommission unter Jacques Santer 1999 fokussierten sich die Bemühungen des nun für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständigen Kommissars, Erkki Liikanen, auf die Erweiterung der Regeln des Gemeinsamen Marktes in das Feld der Verteidigung und auf die Förderung einer Investitionsstrategie für die Rüstungsindustrie, die zu mehr Fusionen führen soll.

Direkte Initiativen der EU-Mitgliedsstaaten für eine Harmonisierung in der Rüstungsgüterherstellung sind bisher lediglich außerhalb des institutionellen Rahmens der EU ergriffen worden. Dazu zählt vor allem das im Juli 2000 von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Schweden und Spanien unterzeichnete Rahmenabkommen über Maßnahmen zur Erleichterung der Umstrukturierung und Tätigkeit der Europäischen Rüstungsindustrie, das u.a. bei Rüstungskooperationen die europäische Zusammenarbeit im Exportbereich verstärken und zu einer harmonisierten und letztlich gemeinsamen Rüstungsexportpolitik führen soll. Darüber hinaus bestehen, im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, seit 1998 ein Verhaltenskodex für Rüstungsexporte und, im vergemeinschafteten Bereich, die im Jahre 2000 in Kraft getretene Verordnung des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. Grundlegende Bestandteile einer wirksamen Rüstungsexportpolitik auf europäischer Ebene fehlen nach wie vor.

Besonders in den Bereichen Verteidigungsfähigkeiten, Forschung und Entwicklung gibt es innerhalb Europas unterschiedliche multilaterale Institutionen wie die Western European Armaments Group (WEAG), die Group for Aeronautical Research and Technology in Europe (GARTEUR), die LOI Group und die Gemeinsame Organisation für Rüstungskooperation (OCCAR). Diese Institutionen stehen allerdings nicht in direkter Verbindung miteinander bzw. mit dem Aktionsplan zur Verbesserung der militärischen Fähigkeiten bis zum Jahr 2010 im Rahmen der ESVP und zur Defence Capabilities Initiative (DCI) der NATO. Auch wenn die Neigung der EU-Mitgliedsstaaten, bei Forschung und Entwicklung gemeinschaftlich zu handeln, gerade wegen nationaler wirtschaftspolitischer Interessen gering sein dürfte, ist letztlich eine Europäisierung dieses Bereiches wegen eines zu erreichenden effizienten Einsatzes von Mitteln und der notwendigen Erfüllung militärischer Vorgaben nicht zu umgehen. Die Ansätze sind hier zahlreich: sie gehen von nationalen Spezialisierungen über den von EADS unterbreiteten Vorschlag, Forschung und Technologie in einer Staatengruppe von Hauptakteuren und Interessierten durchzuführen, bis zu einer weitgehenden Entnationalisierung der Forschungsgelder, die in einer europäischen Rüstungsagentur zusammengeführt werden sollen. Insofern ist von großem Interesse, welche Ergebnisse die bis Ende 2004 abzuschließende Vorbereitungsphase für den Aufbau einer europäischen Rüstungsagentur liefern wird.

Eine Europäisierung der Beschaffung trägt nicht nur zu einer Stärkung der Verteidigungsfähigkeiten, sondern auch zu einer besseren Einsatzfähigkeit im Rahmen der Atlantischen Allianz bei. Hierbei kommt den USA und Westeuropa nicht nur aufgrund der dortigen Konzentration aller größeren Verteidigungsfirmen eine entscheidende Funktion zu, sondern auch wegen der Möglichkeit einer Reduzierung der Verteidigungskosten auf beiden Seiten, durch in transatlantischer Kooperation entwickelten und produzierten Rüstungssystemen.

(3) USA

Die Rüstungspolitik der USA unterscheidet sich in zwei Punkten grundlegend von der der europäischen Staaten: der Investitionsanteil am US-amerikanischen Verteidigungshaushalt beträgt mehr als 30%, und die Abschottung des amerikanischen Rüstungsmarktes gegenüber ausländischen Gütern ist sehr hoch.

Die amerikanische Regierung hat zwischen Anfang und Mitte der 1990er Jahre eine Industriepolitik angewandt, die eine Konsolidierung auf dem heimischen Rüstungsmarkt stark subventioniert und somit die wirtschaftsstrukturellen Folgen einer gesunkenen Nachfrage an Rüstungsgütern zu guten Teilen aufgefangen hat. Der Erhalt der technologischen Schlüsselfähigkeiten ist seit den späten 1990er Jahren durch eine Erhöhung der Mittel für Forschung und Entwicklung erreicht worden. Der US-amerikanische Rüstungsmarkt ist also in weiten Teilen von ausländischen Importen unabhängig. Allerdings ist bezeichnend, dass im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur sogenannten Buy American Act, einem Gesetz, mit dem der Kauf amerikanischer Produkte gerade im Verteidigungsbereich de facto durch enge rechtliche Vorgaben erreicht werden sollte, Industrie und Verteidigungsministerium Abschwächungen erreichen konnten. Die Buy American Act sieht nun vor, dass die US-amerikanische Regierung über den Ausschluss von Ländern beim Rüstungsimport entscheiden kann, was keine besondere Neuerung im wirtschaftlichen Ordnungsrahmen der USA darstellt. In der Genehmigungspraxis werden Produkte zum Import in die USA freigegeben, die auf dem heimischen Markt nicht erhältlich sind, z.B. aus der Feinoptik und der Hydraulik. Vonseiten der US-amerikanischen Rüstungsindustrie werden deutliche Änderungen am Exportkontrollsystem der USA gefordert, weil dieses in seinem derzeitigen Umfang sowohl die Export- als auch die Kooperationsmöglichkeiten mit ausländischen Unternehmen stark beeinträchtige. Die Forderung, die Durchlässigkeit des US-amerikanischen Rüstungsmarkts zu erhöhen, wird also sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Landes erhoben, weil sie im Sinne des Absatzes und der Optimierung des US-amerikanischen Verteidigungsniveaus von Nutzen ist.

Gleichzeitig misst die amerikanische Politik der Bereitschaft der Verbündeten große Bedeutung bei, mit den USA gemeinsam Rüstungsprojekte zu entwickeln und durchzuführen. Somit soll ein Schritt über das Erreichen der Interoperabilität hinaus gegangen werden, um Fähigkeitslücken zu schließen. Die Diskussion um MEADS hat vor allem gezeigt, dass die USA eine Priorisierung der gemeinsamen Verteidigung von ihren Verbündeten erwarten, die sich in Deutschland an der Stelle manifestieren musste, an der sie im Moment am schwersten durchzuführen ist: in der Bereitstellung von Mitteln im Verteidigungshaushalt. Tatsächlich kann der ernsthafte Wille zu gemeinsamen transatlantischen Rüstungsprojekten nur durch Bereitstellung entsprechender Budgets glaubhaft gemacht werden.

Was zu tun ist

Sicherheitspolitiker in den USA und in Europa theoretisieren immer häufiger den Ansatz, in Zukunft vermehrt transatlantische Rüstungssysteme zu entwickeln und zu produzieren. Dafür müsste schon bei einer transatlantischen Diskussion der Regierungen über die Elemente einer gemeinsamen weltweiten Strategie und bei der militärischen Planung angesetzt werden. Es ist fraglich, ob die Bundesregierung Schröder mit ihrem außenpolitischen Kurs dazu willens und in der Lage ist. Es kann auf beiden Seiten des Atlantiks nicht dabei bleiben, sich mit dem umfassenden und strategisch wichtigen Projekt MEADS als Ausweis generellen Willens zur Rüstungskooperation zu begnügen. Die Rüstungskooperation muss deutlich weiter gehen und umfassender sein, wobei sich die beteiligten Regierungen selbst stark in die Pflicht nehmen müssten.

Auch die amerikanischen und europäischen Rüstungsexportkontrollsysteme gerade in den Bereichen Technologieteilhabe und Exportlizenzen müssten reformiert und kompatibel gemacht werden. Zudem ist an die Erarbeitung internationaler Beschaffungsverfahren auf verschiedenen Ebenen zu denken. Die amerikanischen und europäischen Regierungen müssten Vereinbarungen über technische Rahmenbedingungen und Kooperationsinitiativen zwischen US-amerikanischen und europäischen Unternehmen treffen, ebenso wie bei ausländischen Direktinvestitionen und dem Erwerb von Unternehmensanteilen ihre Zusammenarbeit intensivieren und Streitschlichtungsregularien entwickeln. Ein zunächst denkbarer Ansatz wäre eine Rahmenvereinbarung zwischen den USA und den sechs europäischen Staaten, die das bereits angeführte Rahmenabkommen zur europäischen Rüstungsindustrie unterzeichnet haben. Die CSIS Commission on Transatlantic Security and Industrial Cooperation in the Twenty-first Century hat zudem den Vorschlag erarbeitet, dass Verteidigungsunternehmen durch Regierungen für Initiativen in Hinsicht auf die Änderung von Rüstungsregularien und Prozessen bei Technologietransfers und anderen gemeinsamen Unternehmungen mandatiert werden.

Eine Schlüsselposition bei der transatlantischen Rüstungskooperation kommt dem gemeinsamen Handeln von Amerikanern und Europäern im Rahmen der NATO zu. Die NATO muss neben der gemeinsamen Verteidigungs- und Streitkräfteplanung auch ein Planungssystem für den Rüstungssektor etablieren. Damit wäre zugleich die Möglichkeit gegeben, die Lücke zwischen den USA und Europa, bezüglich der Integration von Basistechnologien in passende Verteidigungssysteme, teilweise zu schließen. Die Zentralstellung der NATO in diesem Bereich ist nicht zu umgehen, weil die NATO dadurch nicht nur in ihrer herausragenden Position als transatlantischer Sicherheitsrahmen gestärkt wird, sondern weil dadurch auch das Nebeneinanderbestehen von bi- und multilateralen Vereinbarungen zwischen den rüstungsproduzierenden Ländern kanalisiert werden könnte und somit mehr Klarheit in bezug auf die Mechanismen des transatlantischen Rüstungsrahmens bestünde.

Ausblick

Die Notwendigkeit, die transatlantische Rüstungskooperation gerade in Hinsicht auf die Erfordernisse der Atlantischen Allianz auszubauen, wird von allen Beteiligten erkannt. Die Umsetzung wird sich in kleinen politischen Schritten vollziehen. Auf europäischer Seite dürfte aufgrund der akuten Probleme im Bereich Verteidigungsfähigkeiten der Initiativdruck ungleich höher sein als in den USA. Die mangelnde finanzielle Ausstattung der Investitionsteile in den nationalen Verteidigungshaushalten Europas und die notwendige Weiterentwicklung gemeinsamer, auch transatlantischer Initiativen im Bereich Forschung und Entwicklung dürfen weiterhin in der Diskussion nicht ausgespart bleiben. Mit der vorgesehenen Einsetzung einer europäischen Rüstungsagentur scheinen hier zunächst einige Möglichkeiten eröffnet zu sein, die politisch mutig genutzt werden müssen. Die USA dürften besonders aufgrund ihrer verteidigungspolitischen Erfahrungen der vergangenen drei Jahre geneigt sein, das Thema transatlantische Rüstungskooperation in konkreten politischen Zielsetzungen auf die Tagesordnung zu bringen. Deshalb muss erste Priorität Europas und der USA sein, zügig rechtliche Rahmenbedingungen für eine solide und verlässliche Rüstungskooperation im Rahmen der NATO zu schaffen.

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