Überprüfung der Menschenrechtslage in Tansania
Länderberichte
Im Rahmen dieses Sonderverfahrens wurde am 9. Mai die Menschenrechtsbilanz in Tansania eingehend begutachtet. Bezugspunkt hierfür war der am 10. Februar 2016 von Tansania vorgelegte Menschenrechtsbericht (http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/UPR/Pages/TZSession25.aspx).
Seit 2007 dient das Allgemeine Periodische Überprüfungsverfahren (Universal Periodic Review) als Instrument des UN-Menschenrechtsrats, in dem in festgelegten Abständen regelmäßig überprüft wird, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen aller Mitgliedstaaten erfüllt und eingehalten werden. Es handelt sich dabei um ein von Staaten geführtes System der Überprüfung, das auf internationaler Zusammenarbeit und interaktivem Dialog beruht.
Auf Grundlage des präsentierten Menschenrechtsberichts werden von anderen Staaten Empfehlungen zur Besserung der Menschenrechtslage abgegeben. Der Empfehlungsbericht für Tansania befindet sich noch im Veröffentlichungsprozess.
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Auslandsbüro Tansania
Über diese Reihe
Die Konrad-Adenauer-Stiftung ist in rund 110 Ländern auf fünf Kontinenten mit einem eigenen Büro vertreten. Die Auslandsmitarbeiter vor Ort können aus erster Hand über aktuelle Ereignisse und langfristige Entwicklungen in ihrem Einsatzland berichten. In den "Länderberichten" bieten sie den Nutzern der Webseite der Konrad-Adenauer-Stiftung exklusiv Analysen, Hintergrundinformationen und Einschätzungen.