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Corona und die Staatsschulden – Ein Plädoyer für die Schuldenbremse

Expertengespräch

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Seit Einführung der Schuldenbremse im Jahr 2009 darf die deutsche Politik nur bis zu einer bestimmten Höhe neue Schulden machen. Dies ist notwendig, um stabile Staatsfinanzen zu erreichen, die Vertrauen gewährleisten. Auch die EU nimmt normalerweise keine Schulden auf, jedoch wurde das Verschuldungsverbot erstmalig aufgrund der Corona-Krise gebrochen. Über die deutsche Schuldenbremse und den EU-Rettungsfond zur Bewältigung der Corona-Krise haben sich Armin Hartlieb, Referent für Steuern und Finanzen bei der KAS, und Christian Hirte, Mitglied der CDU/CSU Bundestagsfraktion, ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Vorsitzender der CDU Thüringen, im Live-Talk „Drei Fragen – drei Antworten“ des Politischen Bildungsforums Thüringen der Konrad-Adenauer-Stiftung unterhalten.

Seitdem die Schuldenbremse in Deutschland eingeführt wurde, hat sie zu Haushaltsüberschüssen und einem Rückgang der Staatsverschuldung geführt, so Hartlieb. Trotz der Erfolge halten einige die Schuldenbremse für zu inflexibel, dadurch sei zu wenig Geld für Investitionen vorhanden. Jedoch hat die Corona-Krise gezeigt, dass die Schuldenbremse in Notsituationen ausgesetzt werden kann. In Ausnahmefällen, zum Beispiel während Naturkatastrophen oder einer Pandemie, dürfen mehr Schulden aufgenommen werden. So wurde sie für die Jahre 2020 und 2021 ausgesetzt. Aufgrund der finanziellen Nachwirkungen der Pandemie wird eine Wiederherstellung der Schuldenbremse erst ab dem Jahr 2023 als realistisch eingeschätzt.

Da die Schuldenbremse ein Instrument im Verfassungsrang ist, muss sich die Bundesregierung an die Regeln halten. Überlegungen zu Einsparungen und Deckungsvorschläge sind notwendig. Dies hat in den letzten Jahren gut funktioniert und zu einem ausgeglichenen Haushalt geführt, so Hirte. Die geringe Neuverschuldung bedeutet weniger Zinsen, Tilgungen und Rückzahlungen, womit die zukünftigen Generationen mehr Haushaltsspielräume haben. Da die Schuldenbremse zur Senkung der Staatsschuldenquote geführt hat und zudem für die Generationengerechtigkeit wichtig ist, sind sich beide Experten einig, dass es derzeit keinen Reformbedarf gibt.

In den letzten zehn Jahren kam es in Deutschland zu keinen harten Sparmaßnahmen, im Gegenteil, die Ausgaben wurden deutlich gesteigert, vor allem im Bereich der sozialen Leistungen, Forschung, Entwicklung und Sicherheit. Dies war aufgrund des Wirtschaftswachstums, wachsender Staatseinnahmen und zurückgehender Ausgaben, für unter anderem die Arbeitslosenversicherung, möglich. 

Als Maßnahme zur Bewältigung der Corona-Krise hat die EU erstmals Schulden aufgenommen und einen Rettungsfonds von 750 Mrd. Euro für Kredite und Zuschüsse an EU-Mitglieder geschaffen. Bisher galt auf EU-Ebene ein Verschuldungsverbot. Diesen Dammbruch sehen viele skeptisch, auch wenn die EU versichert, dass dies eine einmalige Maßnahme darstellt. Der Rettungsfond führt dazu, dass EU-Mitgliedsstaaten nun gemeinsame europäische Schulden haben, während sie keine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik betreiben. Während Deutschland fiskalisch und konservativ bezüglich des Haushaltes vorgeht, gibt es Länder mit einer Ausgabensteigerung trotz hoher Staatsschulden. Der Umstand, dass 50% der nationalen Schulden bei der Europäischen Zentralbank von denjenigen zu tragen sind, die für die EZB verantwortlich sind, zeigt die Disparitäten in der Verantwortung und Haftung. Obwohl Deutschland für einen ausgeglichenen Haushalt sorgt, haftet es gleichzeitig für Länder, die eine Schuldenpolitik betreiben. Daraus wird deutlich, dass eine Veränderung der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank notwendig ist.

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Landesbeauftragte und Leiterin Politisches Bildungsforum Thüringen

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© INSM / Frank Senftleben / flickr / CC BY-ND 2.0 / creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/
25. März 2021
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