Asset Publisher

Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.

Country reports with a difference

Ameniens ambitionierte Ziele für eine (bildungs-)inklusive Gesellschaft 2025

by Annika Mainka, Matthias Hespe, Helena Rentzing

Inklusion weltweit – Aktueller Stand aus Armenien

Armenien ist eines von drei Ländern im Südkaukasus und ein Nachfolgestaat der Sowjetunion. Es unternimmt seit Jahren sehr positive Bemühungen im Bereich der Bildungsinklusion, ist aber noch entfernt davon, eine inklusive Gesellschaft zu sein. In Zusammenarbeit mit dem Büro der Menschenrechtsbeauftragten der Republik Armenien, erstellte die Konrad-Adenauer-Stiftung im Südkaukasus im letzten Jahr eine Studie zu den Hürden für Menschen mit Behinderungen in Armenien.

Asset Publisher

Zahlen, Daten, Fakten: Wer gilt in Armenien als Mensch mit Behinderung?

Armenien zählt etwa 2,8 Millionen Einwohner, allein eine Million Menschen leben in der Hauptstadt Jerewan. Nur rund 7 Prozent der Gesamtbevölkerung, in absoluten Zahlen 193.086 Menschen, gelten laut des armenischen Ministeriums für Arbeit und Soziales als Menschen mit Behinderung (Stand Januar 2023).  Zum Vergleich: In Deutschland waren zum Jahresende 2021 9,4 Prozent der Bevölkerung als schwerbehindert eingestuft. Der Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass in Armenien andere Kriterien als in Deutschland gelten, um als Mensch mit Behinderung eingestuft zu werden. Zudem dürften Informations- und Ärztemängel, in den ländlich geprägten Regionen Armeniens, Einfluss auf die geringe Anzahl anerkannter geistiger oder körperlicher Einschränkungen nehmen.

Rund ein Drittel der Personen mit anerkannter Behinderung wohnt in Jerewan. Wajoz Dsor im Südosten des Landes weist mit 4.452 Menschen die geringste absolute Zahl an Menschen mit Behinderungen auf, wobei die Region mit nur 59.000 Einwohnern auch die kleinste des Landes ist.

Hinsichtlich der Einschränkung, geistig oder körperlicher Art, unterscheidet Armenien die Behinderungsart in fünf Kategorien: sehbehindert, geistig/seelisch behindert, hörbehindert, motorisch behindert und chronisch erkrankt. Seit Februar 2023 existiert ein neues System zur Erfassung und Kategorisierung der betroffenen Menschen, bei dem die Fähigkeiten einer Person anonymisiert und individuell betrachtet werden.

Nach den chronisch erkrankten Menschen ist eine Einschränkung des Bewegungsapparates die zweithäufigste Form der Behinderung, gefolgt von geistigen bzw. seelischen Beeinträchtigungen. Ungefähr 40 Prozent aller Menschen mit Behinderung befinden sich zwischen ihrem 40. Lebensjahr und dem Renteneintritt, während nur 8.771 Personen (4,5 Prozent) unter 18 Jahre alt und demnach überwiegend schulpflichtig sind.

 

Gesetzliche Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung in Armenien

1999, acht Jahre nach der Unabhängigkeit des Landes, wurde in Armenien erstmals gesetzlich verankert, dass Kinder mit speziellem Förderbedarf in Sonderschulen, aber auch in Regelschulen unterrichtet werden können. 2001 wurde dann das Ziel einer inklusiven Bildung beschlossen, wobei der Schwerpunkt auf den Bedürfnissen der Kinder liegen sollte. Damit war die erste Hürde auf dem Weg zu einer bildungsinklusiven Gesellschaft genommen und ein klares Ziel definiert.

2010 ratifizierte die armenische Regierung dann die UN-Konvention Über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und machte damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung inklusiver Gesellschaft. Die Konvention besagt, dass Menschen mit Behinderung eine volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft gewährleistet werden muss. Außerdem wird das Prinzip der Nichtdiskriminierung anerkannt, und Menschen mit Behinderungen müssen Chancengleichheit erfahren.

Neben diesen Punkten spielt in Armeniens Bemühungen zur Bildungsinsklusion auch die Frage zur Barrierefreiheit eine wichtige Rolle.

Trotz des frühen politischen Willens zur Inklusion definierte das Bildungsministerium erst 2011, um wen es sich bei einer „Person, die besondere Bildungsbedingungen benötigt“ überhaupt handelt. Diese habe körperliche oder geistige Lernschwierigkeiten und müssen besonders gefördert werden, um die wichtigsten allgemeinen Bildungsprogramme wahrnehmen zu können“. Eine weitergehende Definition der „besonderen Bedingungen“ blieb jedoch aus, was dazu führte, dass kaum spezifischen Leistungen für betroffene Kinder entwickelt oder angeboten wurden. Anstatt ein Bildungsumfeld zu schaffen, in dem die unterschiedlichen Bedürfnisse jedes Kindes individuell beachtet werden, konzentrierten sich die Bemühungen vor allem auf die formale „De-Institutionalisierung“ von Menschen mit Behinderung und ihre Unterbringung in öffentlichen Regelschulen. Drei Jahre später, im Jahr 2014, wurde das Bildungsgesetz angepasst und darin eine Grundlage für die Verwirklichung des Rechts auf Bildung für Menschen mit Behinderungen festgeschrieben.

An diesen Beispielen wird deutlich, dass sich Armenien schon vergleichsweise früh mit einer inklusiven Bildungsgesellschaft beschäftigte.

Auf der Grundlage des im Jahr 2014 geänderten Gesetzes über die allgemeine Bildung hat das Land einen nationalen Aktionsplan verabschiedet, um das allgemeine Bildungssystem bis 2022 vollständig inklusiv zu machen und Menschen mit Behinderungen ein reguläres Bildungsangebot in allgemeinbildenden Schulen zu unterbreiten. Hierfür werden mehrere spezielle Einrichtungen in Zentren für pädagogische und psychologische Unterstützung umstrukturiert.

 

Realitätscheck: Wie steht es tatsächlich um die armenische Bildungsinklusion?

2021 war jedoch nur ein Fünftel der Schulen auf eine Aufnahme von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen vorbereitet. Das erklärte Ziel musste demnach verschoben werden und ist nun auf August 2025 festgesetzt. Wie realistisch ist das neu gesteckte Ziel?

Auf den ersten Blick scheint es durchaus erreichbar. Die Zahl der armenischen Schülerinnen und Schüler, die Sonderschulen besuchen, ist stark rückläufig, was auf eine verstärkte Integration von Kindern mit Behinderung in den regulären Schulbetrieb hindeutet. Während 2002 rund 10.000 Schülerinnen und Schüler armenische Sonderschulen besuchten, waren es 2021 nur noch 650 Schülerinnen. Nur Kinder mit entsprechend diagnostizierten schwersten Behinderungen können nach Entscheidung der Eltern noch in Sonderschulen aufgenommen werden.

Diese Zahlen beziehen sich aber lediglich auf die physische Lernumgebung. So kann zwar positiv festgestellt werden, dass Kinder und Jugendlichen mit Behinderung in Armenien zum Großteil eine physische Teilnahme am Unterricht in Regelschulen angeboten wird. Ob sie dort aber einen an ihre Bedürfnisse angepassten Unterricht erhalten, muss womöglich bezweifelt werden.

Denn auch in jenen armenischen Regelschulen, die als „inklusiv“ gelten, bekommen Kindern mit Behinderungen faktisch oft nicht dieselbe Bildungsqualität wie nicht behinderte Kinder. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sitzen zumeist zwar im selben Unterrichtsraum, folgen aber oft einem veränderten, zumeist improvisierten Lehrplan. Es fehlen in Armenien standardisierte Lehrpläne, die die besonderen Bedürfnisse der betroffenen Kinder strukturell und systematisch aufgreifen. Teilweise werden, je nach Möglichkeiten der einzelnen Schulen, Betroffene auch gesammelt in gesonderten Klassenräumen unterrichtet, was dem inklusiven Ansatz zuwiderlaufen kann. Eine über die Teilnahme am Unterricht hinausgehende, individuelle Förderung und Betreuung an den Schulen beschränkt sich zudem meist auf einstündige Sitzungen mit Fachleuten. Die armenische Regierung weiß um diese Probleme und unterstützt die Schulen beispielsweise mit der Ausbildung und Anstellung von zusätzlichen Lehrkräften, die dem gesonderten Bedarf der Kinder mit Behinderungen gerecht werden sollen.

Das Regionalprogramm „Politischer Dialog Südkaukasus“ der Konrad-Adenauer-Stiftung und das Büro der Menschenrechtsbeauftragten der Republik Armenien erarbeiteten zwischen August und November 2022 eine Studie zu Menschenrechtsproblemen für Menschen mit Behinderung in Armenien, die interessante Ergebnisse lieferte. Ziel war es, strukturelle Probleme für diese Zielgruppe zu identifizieren, den Inklusionsbemühungen des Landes ein unabhängiges Zeugnis auszustellen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen. Eine der zentralen Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen ist demnach die gesellschaftliche Akzeptanz, dazu kommen Probleme der Diskriminierung. Besonders erwähnenswert im Hinblick auf Bildungsinklusion ist eine weitere Herausforderung: Es mangelt vielfach an der physischen Barrierefreiheit von öffentlichen Einrichtungen, also auch Schulen und Universitäten. Hinzu kommt, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in Armenien für Menschen mit Behinderungen häufig nicht zugänglich sind. Diese Probleme laufen nicht nur den selbst gesteckten Zielen, sondern auch der ratifizierten UN-Konvention zuwider. Setzt man zudem die Zahlen in Beziehung zu den Kategorien der Einschränkungen von Menschen mit Behinderung in Armenien, zählen Behinderungen am Bewegungsapparat zu den häufigsten Einschränkungen. Das bedeutet, dass eine wesentliche Bevölkerungsgruppe mit Problemen des physischen Zugangs zu Bildungseinrichtungen konfrontiert ist. Es geht dabei nicht nur darum, Schul- und Universitätsgebäude nicht betreten zu können, sondern wegen der mangelnden Zugänglichkeit von öffentlichen Verkehrsmitteln auch darum, die Einrichtung überhaupt zu erreichen.

 

Inklusion als Prozess – Bildung als Etappe

Armenien möchte bis August 2025 ein komplett inklusives Bildungssystem schaffen. Das ist ein ehrgeiziges Ziel, doch bis dahin bleibt noch viel zu tun. Elementare Grundlagen, wie die Zugänglichkeit von Schulen für Kinder mit Bewegungseinschränkungen, aber auch technische Ausrüstung für Kinder mit Hör- oder Sehbehinderungen, fehlen weiterhin an den meisten Schulen im Land. Der Großteil der Schulgebäude wurde in Zeiten der Sowjetunion gebaut und bedarf demnach bei den Ein- und Ausgängen, Fluren, Treppenhäusern, Klassenräumen und Sanitäranlagen umfangreicher barrierefreier Renovierungen. Armenische Lehrerinnen und Lehrer sind größtenteils schlecht für die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen ausgebildet, was ein Zurückfallen dieser Kinder hinter den Lehrplan oder gar ihre physische Separation in eigene Klassen zur Folge hat.

Dabei hat Armenien immerhin einen guten gesetzlichen Rahmen geschaffen und klare Ziele formuliert. Die bestehenden und identifizierten Probleme müssen nun jedoch in der Praxis angegangen werden, damit das Land seinem eigenen Anspruch gerecht wird. Der Europarat bemängelte 2021, dass die Inklusionsbemühungen der armenischen Regierung bisher „größtenteils formaler Natur“ und „nicht systematisch“ seien. Dass gerade der Bildungsinklusion dabei eine wichtige Rolle in Armenien zukommt, verdeutlicht ein Blick auf den Arbeitsmarkt: Laut Daten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO – International Labour Organization) waren 2020 fast 60 Prozent der Menschen mit Behinderung in Armenien erwerbslos. Armenische Quellen beziffern die Arbeitslosenquote für Menschen mit Behinderung zum Teil sogar mit 90 Prozent. Nicht umsonst spricht die UNESCO von Inklusion als Prozess und von inklusiver Bildung als wichtige Etappe. Armenien hat die ersten wichtigen Schritte getan, das Etappenziel Bildungsinklusion aber noch nicht erreicht.

Asset Publisher

Contact

Stephan Malerius

Stephan Malerius

Leiter des Regionalprogramms Politischer Dialog Südkaukasus

stephan.malerius@kas.de +995322459112
+995322459113
Contact

Barbara Bergmann

Barbara Bergmann bild

Desk Officer for Inclusion Issues in European and International Cooperation

Barbara.Bergmann@kas.de +49 30 26996-3528 +49 30 26996-53528

comment-portlet

Asset Publisher

Asset Publisher