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Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.
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Ukraine - Barrierefreiheit zwischen sowjetischem Erbe und europäischen Werten

by Dr. Jan Philipp Wölbern, Maryna Mchedleshvili

Inklusion weltweit - aktueller Stand aus der Ukraine

Die Ukraine hatte kaum begonnen, sich von der sowjetischen Logik der Absonderung von Menschen mit Behinderungen zu lösen und menschenwürdige, inklusive Strukturen aufzubauen, als sie von einem Krieg überrollt wurde. Der großangelegte russische Angriffskrieg zerstört nicht nur Städte und Infrastruktur, sondern vergrößert täglich die Zahl der Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen – unter Verteidigern ebenso wie unter der Zivilbevölkerung. Barrierefreiheit ist kein Randthema, sondern eine Frage von Würde, Teilhabe und Zukunftsfähigkeit.

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Einleitung

Nach Einschätzungen der ukrainischen Regierung sowie von Strukturen der Vereinten Nationen befanden sich in der Anfangsphase des großangelegten Krieges rund 2,7 Millionen Menschen mit Behinderungen in einer akuten Risikolage. Viele von ihnen waren faktisch gezwungen, ihre Wohnungen nicht zu verlassen und lebten ohne Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen; ein Teil der Betroffenen suchte unter hohem Zeitdruck nach Möglichkeiten zur Evakuierung – auch über die Landesgrenzen hinaus.

In den darauffolgenden Jahren konnte dank des Aufbaus eines effektiveren humanitären Reaktionssystems, einer relativen Stabilisierung staatlicher Politiken sowie der kontinuierlichen Unterstützung durch internationale Partner – darunter internationale Organisationen, ausländische Regierungen und nichtstaatliche Akteure – ein spürbarer Fortschritt im humanitären Bereich erzielt werden. Dennoch bestehen bis heute erhebliche Versorgungslücken.

In diesem Krieg sind sowohl Militärangehörige als auch die Zivilbevölkerung in der ganzen Ukraine einem stark erhöhten Risiko schwerer Verletzungen und langfristiger Behinderungen ausgesetzt. Auch abseits der frontnahen Gebiete ist die Gefahr für die ortsansässige Bevölkerung sehr hoch: Die anhaltende Luftkriegsführung mit Raketen, Drohnen und Gleitbomben kann jederzeit und ohne Vorwarnung zu lebensverändernden Verletzungen führen. In ihrer Gefährdung kaum von kämpfenden Einheiten zu unterscheiden sind jene, die nach Angriffen unmittelbar Hilfe leisten: Einsatzkräfte – medizinisches Personal, Rettungsdienste, Katastrophenschutz, Polizei und kommunale Notfalldienste – ebenso wie freiwillige Helfer, die zu den Schadensorten eilen (bei sogenannten Doppelschlägen). Damit hat sich das Risiko kriegsbedingter Behinderungen für alle gesellschaftlichen Gruppen – Soldaten, Einsatzkräfte, Freiwillige und Zivilisten – deutlich erhöht.

Invictus Games Team Ukraine Invictusgames Ukraine
Invictus Games Team Ukraine

Dank der Unterstützung von Partnerländern erhielten viele schwer verletzte Kriegsveteranen erstmals Zugang zu hochwertiger medizinischer und rehabilitativer Versorgung im Ausland. Insbesondere Kooperationen mit Deutschland und anderen EU-Staaten ermöglichten spezialisierte Rehabilitationsprogramme, hochfunktionale elektrische Rollstühle sowie begleitende psychosoziale Unterstützung auf hohem Niveau. Für viele Betroffene führte diese Erfahrung jedoch zu einer schmerzhaften Erkenntnis: Nicht aufgrund persönlicher Präferenzen, sondern aufgrund struktureller Rahmenbedingungen fehlen in weiten Teilen der Ukraine bis heute die Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben nach schweren Kriegsverletzungen.

Unzureichende Barrierefreiheit, fehlende barrierefreie Wohnmöglichkeiten, eingeschränkter Zugang zu kontinuierlicher medizinischer Nachsorge und mangelhafte unterstützende soziale Strukturen machen eine Rückkehr in den bisherigen Lebenskontext faktisch unmöglich.

Inklusion ist in der Ukraine daher keine Frage individueller Entscheidung, sondern eine systemische Herausforderung, die darüber bestimmt, ob Menschen, die durch den Krieg dauerhaft beeinträchtigt wurden, realistische Perspektiven für ein würdiges Leben im eigenen Land haben.

 

Gab es Menschen mit Behinderungen in der Sowjetunion?

Eine provokante, aber in Osteuropa häufig gestellte Frage lautet: Gab es Menschen mit Behinderungen in der Sowjetunion?

„In der UdSSR gibt es keine Invaliden!“1, – so lautete die offizielle Antwort der sowjetischen Regierung auf eine Anfrage des Internationalen Paralympischen Komitees zur Teilnahme an den Paralympischen Spielen 1976.

Natürlich gab es sie. Aber sie waren unsichtbar. Das sowjetische Modell kannte keine Inklusion, sondern Absonderung.Menschen mit Behinderungen lebten in Spezialheimen, spezialisierten Schulen und separiertenSystemen. Der öffentliche Raum war nicht für sie gedacht – und sie waren nicht für den öffentlichen Raum vorgesehen Diese historische Prägung wirkt bis heute nach. Noch immer ist Sichtbarkeit keine Selbstverständlichkeit. In jüngerer Zeit lassen sich im Stadtbild zunehmend Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen beobachten, die ihren Alltag selbstständig gestalten – etwa auf dem Weg zur Arbeit, beim Einkaufen oder beim Besuch eines Cafés. Solche Szenen waren früher selten sichtbar: Menschen mit Behinderungen erschienen im öffentlichen Raum, wenn überhaupt, meist in klar funktional definierten Situationen wie Arztbesuchen, Behördengängen oder Therapien. Heute hingegen zeigen einzelne, aber auffällige Beispiele, dass sich Formen der gesellschaftlichen Teilhabe schrittweise erweitern. Diese Beobachtungen ersetzen keine Statistik, sind aber ein spürbarer Indikator für allmähliche soziale Veränderungen.

 

Relevanz der Barrierefreiheitspolitik: Zentrale Kennzahlen

  • Seit Beginn des großangelegten Krieges 2022 ist die Zahl der Menschen mit Behinderungen in der Ukraine um rund 600.000 Personen gestiegen und beträgt derzeit etwa 3,4 Millionen.
  • Lediglich rund 18% der Menschen mit Behinderungen sind erwerbstätig. Zum Vergleich: in den USA lag die Quote im April 2025 bei 37,5%.
  • Die Zahl der Kriegsveteraninnen und -veteranen beläuft sich auf etwa 1,3 Millionen Personen; einschließlich ihrer Familienangehörigen und nahestehenden Personen betrifft dies insgesamt 5–6 Millionen Menschen.
  • Rund 1,5 Millionen Menschen leben mit einer Hörbeeinträchtigung.
  • Etwa 1,5 Millionen Menschen sind von einer Sehbeeinträchtigung betroffen.
  • Die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beträgt über 11.000 in Einrichtungen der frühkindlichen Bildung sowie über 40.000 in allgemeinbildenden Schulen.
  • Die Zahl der Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) liegt bei über 20.000.
  • Der Anteil der Bevölkerung im Alter von über 60 Jahren beträgt (Stand 2023) mehr als 25 % der Gesamtbevölkerung.
  • Bild 3. Rehabilitationszentrum UNBROKEN in Lwiw. Foto aus dem persönlichen Archiv von Andrij Nowosad.

  • Über 50.000 Menschen haben infolge des Krieges Gliedmaßen verloren; diese Zahl steigt weiterhin an.

 

Errungenschaften – und ihre Bruchstellen

Institutionelle Kapazitäten: Fortschritte auf dem Papier, Lücken in der Praxis

Die Regierung hat 2025 einen weiteren nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Barrierefreiheitsstrategie verabschiedet; Regionen und Gemeinden entwickeln eigene Pläne, und lokale Räte für Barrierefreiheit nehmen ihre Arbeit auf. Normen und Standards – einschließlich der staatlichen Bauvorschriften – werden schrittweise modernisiert und an EU‑Vorgaben angenähert.

Trotz dieser strukturellen Fortschritte bleibt die Umsetzung stark ungleich: Viele Gemeinden verfügen weder über ausreichende Ressourcen noch über fachliche Expertise, um Maßnahmen praktikabel umzusetzen oder systematisch zu überwachen. Entscheidungen werden häufig ohne belastbare Daten getroffen, wodurch Maßnahmen an Wirkung verlieren und institutionelle Kontinuität kaum entsteht. Der Auf‑ und Ausbau lokaler Fachkompetenz bleibt deshalb ein entscheidender Faktor für nachhaltige Veränderungen.

 

Rehabilitations- und Gesundheitsdienste: Ausbau unter hohem Druck

Der Bedarf an Rehabilitationsleistungen und Prothesenversorgung ist infolge von Kampfhandlungen wie auch von Verletzungen in zivilen Gebieten drastisch gestiegen. Der Staat und internationale Partner weiten entsprechende Programme aus; in der ersten Hälfte von 2025 erhielten über 56.000 Personen Rehabilitationshilfen über staatliche Mechanismen. Parallel wächst das Netz spezialisierter Einrichtungen – staatlich, kommunal, privat oder zivilgesellschaftlich. Dennoch bleiben Versorgungslücken bestehen: schwierige Logistik in Frontnähe, Wartezeiten auf Prothesen und Hilfsmittel, Qualitätsunterschiede zwischen Einrichtungen sowie ein erheblicher Bedarf an langfristiger psychosozialer Unterstützung und Begleitung beim Weg zurück in ein eigenständiges Leben. Diese Herausforderungen stehen in direktem Zusammenhang mit der fehlenden Zugänglichkeit von Wohnraum, öffentlicher Infrastruktur und Verkehr, die eine erfolgreiche soziale Reintegration erheblich erschweren.

 

Architektur: Wenn Normen zur Kulisse werden

Nur etwa 20 % der öffentlichen Gebäude in der Ukraine gelten als barrierefrei. Besonders problematisch sind kleine lokale Einrichtungen – Läden, Cafés, Dienstleistungen. Der Wiederaufbau nach Kriegszerstörungen eröffnet zwar die Chance, Barrierefreiheitsstandards konsequent umzusetzen (“build back better”), doch in der Praxis scheitert dies häufig an mangelnden Fachkenntnissen oder an einem rein formalen Verständnis der Normen. Architekten, Stadtplaner und Bauverantwortliche wenden Standards oftmals unvollständig oder oberflächlich an. Das führt dazu, dass selbst neue Gebäude, Straßen oder Plätze neue Barrieren schaffen, anstatt alte abzubauen. Besonders kritisch ist die Lage bei Schutzräumen: Von über 27.000 untersuchten Schutzanlagen erwiesen sich nur 8 % als barrierefrei; fast 80 % sind für Menschen mit Behinderungen praktisch nicht zugänglich. Notwendig sind daher fachliche Qualifizierung, stärkere Kontrollen, klare Verantwortlichkeiten und eine breitere Sensibilisierung in der Privatwirtschaft, die über den Großteil der alltäglichen Dienstleistungen entscheidet.

 

Mobilität: Wenn der Weg selbst zur Barriere wird

Die Mobilität bleibt eines der größten alltäglichen Hindernisse. Beschädigte Straßen und Gehwege, fehlende oberirdische Fußübergänge, unregulierte Nutzung von Mikromobilitätsmitteln (z. B. E-Scooter), mangelnde blindengerechte Ampeln und autozentrierte Planung erhöhen das Risiko für Menschen mit eingeschränkter Mobilität erheblich. Der Öffentliche Verkehr ist im Landesdurchschnitt nur zu etwa 25 % barrierefrei und außerhalb der Großstädte fehlen passende Fahrzeuge oder Haltestellen vielfach komplett. Sozialtaxis können einzelne Bedarfe abfedern, sind aber selten flächendeckend verfügbar und decken in vielen Gemeinden nur Fahrten zu Ämtern oder Gesundheitseinrichtungen ab.

The League of the Strong, Anna Ogorodnyk steigt im Rollstuhl in ein inklusives Fahrzeug The League of the Strong
The League of the Strong, Anna Ogorodnyk steigt im Rollstuhl in ein inklusives Fahrzeug

Zu den strukturellen Problemen zählen zu wenige moderne und barrierefreie Verkehrsmittel, langsame Modernisierung, geringe Servicekultur und fehlende Sanktionen für Verstöße gegen die Rechte von Fahrgästen mit Behinderungen. Einige Bahnhöfe sind ein Sinnbild struktureller Blindheit. Selbst für eine gesunde Person ist unklar, wie Gepäck barrierearm bewegt werden soll. Für Menschen im Rollstuhl ist der Zugang zu Bahnsteigen, Zügen und Informationen kaum nachvollziehbar. Hinweise auf inklusive Lösungen sind visuell nicht präsent. Zwar verfügt die ukrainische Bahn über inklusive Waggons, doch sie sind rar, teurer und logistisch schwer zugänglich. Barrierefreiheit wird so zur Sonderleistung – nicht zum Standard.

 

Digitale und kulturelle Zugänglichkeit: Fortschritte mit großen Lücken

Mit der Einführung des neuen nationalen Standards ДСТУ EN 301 549:2022 wurden wichtige regulatorische Grundlagen gelegt. Die Barrierefreiheit staatlicher Webseiten verbessert sich, bleibt aber aufgrund mangelnder technischer Betreuung und Expertise – vor allem auf lokaler Ebene – insgesamt niedrig.

Beim Zugang zu Kulturangeboten stehen viele Nutzerinnen und Nutzer weiterhin vor hohen Hürden: Audiodeskription, Untertitelung, induktive Hörsysteme und andere unterstützende Technologien sind selten verfügbar und nur wenige Einrichtungen oder Veranstalter haben entsprechende Kompetenzen oder Ressourcen.

 

Vergleich international: Wo steht die Ukraine? (Aus der Sicht der Ukraine)

Kriterium

Ukraine

In einigen EU Ländern Kanada USA Großbritannien

Grundgesetz

Kein eigenes Rahmengesetz zur Barrierefreiheit (Regelungen verstreut auf Bauvorschriften, Sozialschutzgesetze, Barrierefreiheitsbestimmungen).

Europäischer Accessibility Act (EAA), nationale Gesetze der Mitgliedstaaten.

 

Accessible Canada Act (ACA)

 

 

Americans with Disabilities Act (ADA)

 

 

Equality Act 2010

 

 

Verbindlichkeit der Standards

Teilweise verbindlich, häufig verletzt; niedrige Kontrollquote.

 

 

Unterschiedlich zwischen Ländern. Deutschland – strenge Kontrolle, Polen – stetig steigende Konformität. 

„Universal Design“ wird breit angewendet.

 

Bußgelder, Klagerisiko, regelmäßige Prozesse.

 

Arbeitgeber und Dienstleister sind verpflichtet zu „reasonable adjustments“.

Monitoring und Kontrolle

Eingeschränkt; Beschwerdemodell funktioniert schwach; Verantwortlichkeiten unklar.

Starke staatliche Aufsicht, Prüfung durch Kommunalverwaltungen; Ombudsstellen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Spezielle Agenturen und Auditoren für Accessibility.

Klagesystem: Unternehmen halten sich an Vorgaben wegen des Risikos von Gerichtsverfahren.

Equality Commission: harte Sanktionen bei Diskriminierung.

 

 

Infrastruktur (Gebäude, Straßen)

Bedeutende Lücken; Altbauten schwer anpassbar; auch Neubauten oft mit Verstößen. 

Hohe Standards, nahezu vollständige Konformität im Neubau; Altbauten werden schrittweise modernisiert. 

Sehr hohes Niveau von Universal Design.  Insgesamt hohe Accessibility, auch bei Altbauten (Anpassungen seit langem etabliert). Gut angepasste Infrastruktur, wenngleich historische Gebäude sind teilweise problematisch.

Öffentlicher Verkehr

Städte unterschiedlich: Kyiv teils barrierefrei; kleinere Städte kaum. Häufig Konflikte wegen verweigerter Beförderung. weitverbreitete Niederflurfahrzeuge; klare Standards für barrierefreien Nahverkehr.

Sehr barrierefreie Busse/Trams, Systeme für Rollstühle angepasst.

USA: ADA = Mindeststandards Hohe Accessibility im Verkehr; starke Programme zur Anpassung der Eisenbahnen.

IKT, Websites, digitale Dienste

Ungleichmäßig: staatliche Services machen Fortschritte (Dija), Privatsektor oft unzugänglich. EAA (bis 2025) verpflichtet den gesamten Markt, Websites/Apps nach WCAG anzupassen.

Strenge Anforderungen an die Accessibility von Websites und mobilen Apps.

WCAG 2.1 faktisch verpflichtend: Unternehmen passen ihre Ressourcen an. Erzwingung digitaler Accessibility für Staat und grosse Teile des Privatsektors.

Gesellschaftliche Wahrnehmung

Verständnis wächst, aber Konflikte wegen Rampen, Parkplätzen, Verkehr häufig.

Ausgeprägtes Bewusstsein

und Toleranz.

Sehr hohe Inklusionskultur.

Hohe Inklusivität, aktives zivilgesellschaftliches Engagement.

Starke Inklusionskultur und Antidiskriminierungspolitik.

Gesamtbewertung

Mittleres/niedriges Niveau, schneller Fortschritt, aber schwache Systematik. Hohes Niveau, variiert zwischen Ländern.

Sehr hoch, eines der besten Modelle weltweit.

Hoher Standard, historischer Vorreiter in der Regulierung. Hoch, Schwerpunkt auf Antidiskriminierung und „reasonable adjustments“.

 

Gesamtbewertung 

 

Die Ukraine befindet sich nicht am Anfang, aber auch nicht im Mittelfeld. Sie bewegt sich schnell – jedoch ohne stabile Durchsetzungsmechanismen.

 

Beispiele mangelnden gesellschaftlichen Verständnisses für Barrierefreiheit

Iwano-Frankiwsk

Eine Familie mit einem fünfjährigen Kind mit schwerer Behinderung (schwere Form der Epilepsie, das Kind kann weder gehen noch selbstständig sitzen) zog bewusst in eine Erdgeschosswohnung eines Mehrfamilienhauses, um sich den Alltag zu erleichtern. Um Spaziergänge, Arztbesuche oder einfache Erledigungen außerhalb der Wohnung zu ermöglichen, beantragten die Eltern bei der lokalen Verwaltung die Installation einer Rampe am Hauseingang – der Antrag wurde genehmigt.

Obwohl die Bewohner zuvor schriftlich zugestimmt hatten, blockierte ein Teil der Nachbarschaft den Bau, als die kommunalen Dienste mit der Umsetzung begannen. Die vorgebrachten Argumente waren typisch: Die Metallrampe sei „zu groß“, „unästhetisch“, störe den Hof oder könne angeblich den Zugang für Rettungsdienste beeinträchtigen. Gefordert wurde eine verkleinerte oder alternative Konstruktion, was faktisch bedeutet hätte, geltende bauliche Normen zu ignorieren und eine funktionsuntüchtige Lösung zu schaffen.

In der Folge wurde die Rampe nicht installiert. Das Kind und seine Familie sind seither faktisch isoliert – nicht aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen, sondern aufgrund von Ignoranz, mangelndem Verständnis und hartnäckigem Widerstand aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld. Der Fall steht exemplarisch für einen wiederkehrenden Konflikt: das Recht auf Zugänglichkeit versus das subjektive Komfort- und Ästhetikempfinden der „Mehrheit“.

 

Lwiw

Ein ähnlicher Konflikt ereignete sich in Lwiw. In einem Wohnhaus lebt ein Kriegsveteran, der infolge des Krieges beide Beine verloren hat. Aufgrund eingeschränkter Mobilität beantragte er den Bau einer Rampe zum Hauseingang. Obwohl die zuständige Bezirksverwaltung zustimmte und die Arbeiten begonnen hatten, protestierten einzelne Bewohner. Die Rampe sei „zu groß“, „störe das Erscheinungsbild“ oder „behindere andere“. Teilweise wurde sogar mit der Zerstörung der Rampe gedroht.

Nach öffentlicher Aufmerksamkeit und einer Überprüfung durch die Stadtverwaltung wurde festgestellt, dass die Rampe allen geltenden baulichen Normen entspricht. Die Stadtführung betonte öffentlich, dass barrierefreier Zugang ein grundlegendes Recht sei – insbesondere für Kriegsveteranen. In der Folge entschuldigte sich einer der Gegner öffentlich; die Rampe blieb bestehen. Der Fall zeigt jedoch deutlich, wie schnell selbst rechtlich korrekte Lösungen auf gesellschaftlichen Widerstand stoßen.

 

Bila Zerkwa und Riwne: Barrieren im öffentlichen Verkehr

Nicht nur bauliche, sondern auch Haltungsbarrieren prägen den Alltag. In Bila Zerkwa verweigerten Fahrer von Bussen und Trolleybussen einem Veteranen im Rollstuhl wiederholt die Nutzung des vorhandenen Einstiegsmechanismus. Trotz vorhandener Rampe wurde diese nicht ausgeklappt. Die Familie musste den Weg zu Fuß – bei Regen – zurücklegen.

Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Riwne, wo einer Frau mit Kinderwagen der Zugang zu einem Trolleybus verweigert wurde. Die Begründung des Fahrers: Die Rampe sei „nur für Menschen mit Behinderungen“. Erst nach öffentlicher Kritik folgten eine interne Untersuchung, eine Entschuldigung und die Zusage, solche Vorfälle künftig zu vermeiden. Diese Beispiele verdeutlichen: Die bloße Existenz barrierefreier Infrastruktur garantiert noch keine tatsächliche Zugänglichkeit. Häufig wird sie durch den menschlichen Faktor – fehlende Sensibilisierung, mangelnde Verantwortung oder diskriminierende Einstellungen – außer Kraft gesetzt.

 

Zwischenfazit

Die dargestellten Fälle zeigen, dass Barrierefreiheit in der Ukraine nicht allein eine technische oder bauliche Frage ist. Sie ist ebenso eine Frage von Menschenrechten, gesellschaftlicher Verantwortung und Werteverständnis. Ohne gezielte Aufklärungsarbeit, klare Verantwortlichkeitsmechanismen und konsequente Durchsetzung bestehender Regelungen bleibt Barrierefreiheit fragmentarisch – selbst dort, wo die formalen Voraussetzungen bereits geschaffen sind.

 

Fazit: Barrierefreiheit als Test für Demokratie

Barrierefreiheit ist keine „optionale Sozialleistung“. Sie ist ein Demokratieindikator. Der Krieg hat die Dringlichkeit sichtbar gemacht,  aber Sichtbarkeit allein reicht nicht. Die größten Herausforderungen liegen nicht in Normen oder Strategien, sondern in:

  • kommunaler Umsetzung,
  • Verantwortlichkeit,
  • Ausbildung von Fachkräften,
  • kulturellem Wandel.

Die entscheidende Frage für die Ukrainerinnen und Ukrainer lautet nicht mehr: Können wir uns Barrierefreiheit leisten?, sondern: Können wir es uns leisten, sie nicht umzusetzen – in einem Land, das seine Veteranen, seine älteren Menschen und seine Kinder nicht verlieren will?

Die Ukraine steht an einem Wendepunkt. Ob Barrierefreiheit Teil des Wiederaufbaus oder nur Teil der Rhetorik wird, entscheidet darüber, wer nach dem Krieg wirklich zurückkehren kann.

 


 

1. https://ukraine-nachrichten.de/udssr-gibt-keine-invaliden-derartiges-haben-sicherlich-noch-gelesen_3476

2. https://ukraine-nachrichten.de/udssr-gibt-keine-invaliden-derartiges-haben-sicherlich-noch-gelesen_3476

 

Abbildungen

1. https://www.limitless-veterans.org/

2. https://invictusgames.in.ua/en/

3. https://ls.org.ua/en/the-league-of-the-strong/

 

 

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Barbara Bergmann

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