Nach wie vor existiert in Deutschland kein einheitliches Modell zur Organisation von Kooperationsbeziehungen zwischen Staat und Muslimen. Stattdessen haben sich unterschiedliche Ansätze und Übergangslösungen herausgebildet, die den steigenden Anforderungen an eine Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und den Muslimen in Deutschland nicht mehr gerecht werden. Vor allem bei Fragen der Erteilung von islamischem Religionsunterricht und der Einrichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie, aber auch hinsichtlich von Finanzierungen und Förderrichtlinien, nimmt der Regelungsbedarf zu. Die Notwendigkeit innerhalb des bestehenden religionsverfassungsrechtlichen Rahmenwerkes mittelfristig ein einheitlich geregeltes Kooperationsverhältnis zwischen den islamischen Glaubensgemeinschaften und dem Staat zu definieren, ist daher offensichtlich. Bislang richteten sich die Überlegungen auf die Erteilung des Körperschaftsstatus und auf die Suche nach der repräsentativen Vertretung der Muslime in Deutschland. Beides scheint für viele eine Sackgasse zu sein.
Auf der Fachtagung „Rechtliche Optionen für Kooperationsbeziehungen zwischen Staat und muslimischen Gemeinschaften”, die auf Einladung der Hauptabteilung Politik und Beratung der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 11. bis 14. Oktober in Cadenabbia am Comer See stattfand, diskutierten Verfassungsrechtler, islamische Theologen und politische Entscheidungsträger mögliche Wege aus dieser Sackgasse und entwarfen alternative Modelle zur Etablierung von Kooperationsverhältnissen zwischen Staat und Muslimen in Deutschland. Die vorliegende Publikation fasst den Diskussionsverlauf zusammen und formuliert Ergebnisse dieser Tagung.
Karlies Abmeier und Andreas Jacobs
Hier können Sie die Tagungsdokumentation herunterladen.
Bitte melden Sie sich an, um kommentieren zu können.