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Licht und Schatten – Eine Analyse der Vorbedingungen der EU für Albanien

Für die Aufnahme von EU-Beitrittsgesprächen muss Albanien sechs Vorbedingungen erfüllen – trotz erzielter Fortschritte sind zentrale Punkte bisher nicht vollumfänglich erfüllt

Nachdem der Deutsche Bundestag bereits im September 2019 Bedingungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit Albanien aufgestellt hatte, zog der Rat der Europäischen Union (EU) im März 2020 nach. Die Europaminister der 27 EU-Staaten übernahmen und ergänzten die Forderungen des Bundestages, so dass der Westbalkanstaat nun 15 Bedingungen erfüllen muss, bevor die einzelnen Verhandlungskapitel bzw. -cluster geöffnet werden können. Sechs davon sind noch vor Beginn der 1. Intergouvernementalen Konferenz zu erfüllen. Wenngleich die Hoffnungen groß waren, dass diese sechs Bedingungen innerhalb des Jahres 2020 erfüllt werden können und somit die Konferenz im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft stattfinden kann, schwinden derzeit die Chancen darauf. Eine genauere Analyse zum Stand der Erfüllung der sechs Vorbedingungen zeigt, dass Albanien im letzten halben Jahr teilweise gute Fortschritte gemacht hat, einige zentrale Punkte aber noch nicht vollumfänglich erfüllt sind.

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Die nachfolgende Analyse betrachtet den Stand der Erfüllung der sechs Vorbedingungen des Deutschen Bundestages und des Rates der Europäischen Union für die Eröffnung von EU- Beitrittsgesprächen mit der Republik Albanien. Vorangestellt sind die entsprechenden Passagen aus den jeweiligen Beschlüssen.

Die vollständige Analyse können Sie als PDF herunterladen.

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Norbert Beckmann-Dierkes

Norbert Beckmann-Dierkes bild

Leiter der Auslandsbüros Bulgarien Kommissarischer Leiter des Auslandsbüros Albanien

norbert.beckmann@kas.de +359 2 943-4388 | +359 2 943-4390 +359 2 943-3459
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