Rechtsstaatsprogramm
Weltweit für den Rechtsstaat
Über das globale Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung

Das Rechtsstaatsprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung
Mit ihrer weltweiten Rechtsstaatsarbeit setzt sich die Konrad-Adenauer-Stiftung ein für:
- rechtsstaatliche Strukturen und institutionelle Hauptelemente des Rechtsstaats (z.B. funktionstüchtige Verfassungsgerichtsbarkeit);
- Gewaltenteilung, insbesondere eine starke, anerkannte und unabhängige Justiz und eine gesetzmäßig handelnde Verwaltung und
- die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte sowohl in ihrer materiellen als auch in ihrer verfahrensrechtlichen Dimension.
Dies geschieht im Rahmen der sechs Regionalprogramme in Bogotá/Kolumbien, Nairobi/Kenia, Dakar/Senegal, Singapur, Bukarest/Rumänien und Beirut/Libanon sowie der Koordination in Berlin.
Ihrer Funktion und ihrem Selbstverständnis entsprechend verfolgt die Konrad-Adenauer-Stiftung mit den Rechtsstaatsprogrammen keinen rein fachtechnischen, sondern einen explizit politischen und dialogorientierten Ansatz. Dank vertrauensvoller, oft über Jahrzehnte gewachsener Kontakte kann sie in zahlreichen Ländern Lateinamerikas, Afrikas, Asiens, Südosteuropas und auch im Nahen Osten glaubwürdig für rechtsstaatliche Prinzipien werben. Das ist deshalb so wichtig, weil auch die besten Verfassungen und Gesetze kaum Wirkung entfalten können, wenn bei den Akteuren des Justizsystems und in der Bevölkerung kein allgemeines Bewusstsein für das geltende Recht und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten vorhanden ist. Ein solches kann aber nur durch kontinuierliche politische Bildungsarbeit geschaffen und erhalten werden.
Nachhaltige Entwicklung und Sicherheit sind ohne stabile Demokratien nicht denkbar - stabile Demokratien sind ohne Rechtstaatlichkeit nicht möglich. Ohne einen funktionierenden Rechtstaat gedeihen Korruption, Misswirtschaft und Machtmissbrauch. Gerade im Zeitalter der Globalisierung ist daher die Förderung der Rechtsstaatlichkeit eine strukturelle Voraussetzung, um sozialen und wirtschaftlichen Fortschritt zu erzielen.
Durch die Arbeit in und mit regionalen Netzwerken werden Synergien und eine größere Aufmerksamkeit hergestellt. Die Rechtsstaatsprogramme flankieren und unterstützen rechtsstaatsrelevante und politische Entwicklungsprozesse. Sie schaffen Plattformen, die einen Austausch zwischen Rechtsstaatsakteuren, Politik und Gesellschaft ermöglichen.

Kooperation mit UN-Sonderberichterstatter
Am 19. April 2018 unterzeichnete Dr. Diego García-Sayán in seiner Funktion als Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten ein Memorandum of Understanding mit der Konrad-Adenauer-Stiftung. Anlass war das globale Jahresthema 2018 der Rechtsstaatsprogramme "richterliche Unabhängigkeit". Dr. Diego García-Sayán brachte dabei seine Expertise sowohl bei den regionalen Konferenzen als auch bei der globalen Abschlusskonferenz in Straßburg ein.