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Country Reports

UN-Generalversammlung suspendiert die Mitgliedschaft Russlands im UN-Menschenrechtsrat

by Andrea Ellen Ostheimer

Historisches Votum

Am 7. April trat die UN-Generalversammlung zu ihrer dritten Sondersitzung zum Krieg in der Ukraine zusammen. Auf der Tagesordnung stand die Suspendierung der Mitgliedschaft Russlands im UN-Menschenrechtsrat in Genf. Obgleich mit einer deutlich geringeren Stimmenmehrheit als in den vorherigen Abstimmungen gelang es trotzdem erneut, die Solidarität der Staatengemeinschaft mit der Ukraine mit 93 Ja-Stimmen zu demonstrieren und die Invasion Russlands zu sanktionieren.

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Aufgrund der Blockade im Sicherheitsrat wurde am 28. Februar die erste Sondersitzung der UN-General-versammlung (UNGA) zum Krieg in der Ukraine unter dem Instrument der „Uniting for Peace“ Resolution 377 (A) v. 3. November 1950 einberufen. 141 Mitglieder verurteilten mit der dann am 2. März verabschiedeten Resolution (A/ES-11/L.1) den Angriff Russlands und die Verletzung der von der UN-Charta zu schützenden Prinzipien der staatlichen Souveränität, der territorialen Integrität und Unabhängigkeit. Lediglich vier Staaten stimmten mit Russland gegen die Resolution L.1 (Belarus, Eritrea, Nordkorea und Syrien); 25 enthielten sich der Stimme.

Auch bei der Abstimmung zu einer von Frankreich und Mexiko eingebrachten Resolution am 23. März (Humanitarian Consequences of the aggression against Ukraine; A/ES-11/L.2) gelang die fast vollständige Isolation Russlands. Nur die bereits zuvor auf der Seite Russlands stehenden Staaten votierten erneut gegen eine Resolution, die vor allem die sich dramatisch verschlechternde humanitäre Lage thematisierte.

In den Beratungen und Aussprachen nach der letzten Abstimmung zu L.2 ließen sich jedoch auch erste Anzeichen erkennen, dass die bis dato überwältigende Solidarität bröckeln könnte. So äußerten einige Staaten Unbehagen bei der Interpretation der Geschäftsordnung, nachdem ein Votum zu einer von Südafrika eingebrachten Gegenresolution (A/ES-11/L.3), die eine Erwähnung des Aggressors Russland komplett ignorierte, abgelehnt worden war (siehe auch: Konrad-Adenauer-Stiftung - Auslandsbüro New York - Drei UN-Resolutionen zur humanitären Situation in der Ukraine (kas.de)).

 

Russland wird vom UN-Menschenrechtsrat suspendiert

Die heutige erfolgreiche Suspendierung der Mitgliedschaft eines Staates im Menschenrechtsrat stellt im Kanon der bisher verabschiedeten Ukraine-Resolutionen ein Novum dar. Erstmals wird die russische Aggression politisch nicht nur verurteilt, sondern auch dezidiert sanktioniert.

Auslöser für einen solchen im UN-Kontext drastischen Schritt und dessen schnelle Umsetzung waren sicherlich die Berichte des Terrors und die Bilder der von russischen Militärs verübten Gräueltaten an Orten wie Butscha, Dymerka oder Irpin.

Die rechtliche Grundlage hierfür bot die Resolution der Generalversammlung, mit der im April 2006 die Nachfolgeorganisation der UN-Menschenrechtskommission, der Menschenrechtsrat, etabliert wurde. Artikel 8 der Resolution A/RES/60/251sieht vor, dass Staaten, die massive und systematische Menschenrechtsverletzungen verüben, von der Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden und abstimmenden Staaten ausgeschlossen werden können.  Der Ausschluss eines Staates erfolgte erstmals im Fall Libyens 2011, als die Menschenrechtsverletzungen durch Präsident Ghaddafi damit sanktioniert wurden.

„[…] the General Assembly, by a two-thirds majority of the members present and voting, may suspend the rights of membership in the Council of a member of the Council that commits gross and systematic violations of human rights[…]”

Da die 58 Stimmenthaltungen der heutigen Abstimmung gemäß Geschäftsordnung nicht als abgegebene Stimmen gewertet werden, konnten die 24 Gegen-Stimmen, den Ausschluss Russlands nicht verhindern.

 

UN-Menschenrechtsrat setzte bereits Untersuchungskommission ein

Die Aggression Russlands und die seit dem 24. Februar verübten Menschenrechtsverletzungen wurden nicht nur von der UN-Generalversammlung, sondern auch vom UN-Menschenrechtsrat in einer Dringlichkeitssitzung aufgegriffen. Bereits am 4. März entschloss sich der Rat, eine Untersuchungskommission einzurichten.

Diese aus drei Personen bestehende Untersuchungskommission soll alle Vorwürfe in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen und der Verletzung des humanitären Völkerrechts im Kontext der russischen Invasion in die Ukraine untersuchen, Beweise und forensisches Material sichern, sodass dieses in späteren Gerichtsverfahren Verwendung finden kann.

Erste Berichte werden von dieser Kommission im Rahmen der 51. Sitzung des Menschenrechtsrates im September 2022 erwartet.

 

Motive für das jeweilige Votum

In ihren Erklärungen zur Stimmabgabe und unabhängig vom Stimmverhalten forderten fast alle Staaten eine Untersuchung der Menschenrechtsverletzungen. Einige, die die Resolution ablehnten, wie z.B. Usbekistan, verwiesen darauf, dass dieser Entscheidungsprozess zur Suspendierung der Mitgliedschaft und ohne die Resultate der eingesetzten Untersuchungskommission abzuwarten, zu früh komme.

Die Zusammensetzung des Kreises der Staaten, die die Suspendierung ablehnten, kam nicht allzu überraschend. Neben den vier Unterstützern Russlands aus vorherigen UNGA-Abstimmung stimmten die zentralasiatischen Staaten, afrikanische Staaten wie Burundi (stand selbst 2015 kurz vor dem Ausschluss), die Zentralafrikanische Republik und Mali (beide unterstützt von russischen Söldnern der Wagner-Gruppe), Zimbabwe, Äthiopien und Gabun gegen eine Suspension. Auch China, welches sich zuvor der Abstimmungen enthalten hatte, stimmte dieses Mal dagegen, da man einen Präzedenzfall aufgrund der eigenen Menschenrechtsverletzungen vermeiden möchte. Gleiches gilt für Staaten wie Iran, Kuba, oder auch Nicaragua.

Die Vereinigten Arabischen Emirate und Malaysia - beides Staaten, die sich der Abstimmung enthielten - verwiesen auf die Notwendigkeit eines ordentlichen Verfahrens („due process“) basierend auf einem Untersuchungsmechanismus. Noch Ende März hatten die VAE und Malaysia für die humanitäre Resolution gestimmt.

Die Enthaltungen Saudi-Arabiens oder auch Kambodschas wurden damit begründet, dass zum einen die Suspendierung der Mitgliedschaft nicht zur Konfliktlösung führe und man zum anderen mit diesem Schritt zu einer Eskalation beitrage.

Für viele Befürworter der Aufkündigung der Mitgliedschaft standen nicht nur Fragen der Rechenschaftspflicht und des Kampfes gegen die Straflosigkeit im Vordergrund. Die Staaten der EU wie auch der EU-Botschafter selbst verwiesen in ihrem Plädoyer auch darauf, dass die Generalversammlung ihrer in der Charta übertragenen Verantwortung gerecht werden müsse und sowohl die Integrität als auch die Autorität von Menschenrechtsrat und Generalversammlung auf dem Spiel stünden. EU-Botschafter Olof Skoog ging sogar noch weiter und sieht die Glaubwürdigkeit des gesamten UN-Systems in Gefahr, bliebe die Invasion Russlands ohne Konsequenzen.

Peru, welches die Resolution unterstützte, hob in seiner Erklärung zur Stimmabgabe hervor, dass die Anwendung des Artikel 8 der Resolution A/RES/60/251nicht selektiv angewendet werden dürfe, sondern zukünftige ähnlich gelagerte Fälle die gleichen Konsequenzen mit sich bringen müssen.

Die doch sehr unterschiedlichen Argumentationslinien zum Abstimmungsverhalten reflektieren nicht nur die Besorgnis um die Zukunft des Multilateralismus, die Gefahr der Straflosigkeit von Gewalt- und Kriegsverbrechen und die Schaffung eines Präzedenzfalles, sondern auch die Kritik an der Achtung und Berücksichtigung der eigenen eingesetzten Untersuchungsmechanismen.

Daher sind die Motive für Enthaltungen von Staaten wie Brasilien und Jordanien, oder auch Ägypten, Staaten die die letzten Resolutionen unterstützt hatten, genau zu analysieren, um auf deren Vorbehalte zukünftig auch eingehen zu können.

Im Hinterkopf sollte man auch behalten, dass Russland nicht davor zurückschreckt, auf Delegationen Druck auszuüben.

 

Russland tritt aus dem Menschenrechtsrat aus

In Reaktion auf die erfolgreiche Abstimmung verkündete Russland umgehend und noch im Kontext der Aussprachen das eigene Austreten aus dem Menschenrechtsrat.

Dies sorgte in der Generalversammlung zunächst einmal für Verwirrung, da man sich nicht sicher war, ob das russische Plädoyer nicht eventuell falsch übersetzt sein könnte.

Der Brief, den Russland allerdings umgehend an den Präsidenten des Menschenrechtsrats geschickt hatte, ließ keine Fragen offen. Man verkündete den umgehenden Austritt und warf den Mitgliedern des Rates vor, der Agenda einiger weniger Staaten zu folgen und die Institution Menschenrechtsrat zu instrumentalisieren.

Diesem Narrativ werden sicherlich in den nächsten Wochen noch einige Staaten folgen; Staaten, die sich bislang weniger aus Sympathie für Russland in den Abstimmungsprozessen enthielten, aber denen die eigene Unabhängigkeit am Herzen liegt. Gerade für die Staaten der NAM-Gruppe (NAM=Non-Aligned Movement) ist die aktuelle Situation ein Déjà-vu der Blockbildung zwischen Russland und den USA während des Kalten Krieges.

Da es sich bei dieser Gruppe auch um diejenigen handelt, die am meisten von den Kollateralschäden des Ukraine-Krieges betroffen sein werden (steigende Energie- und Nahrungsmittelpreise), wird es umso wichtiger, deren Besorgnis ernst zu nehmen und die Sekundäreffekte des Krieges in diesen Staaten zu adressieren. Nur so wird es möglich sein, die nach wie vor bestehende, aber bereits abnehmende Solidargemeinschaft mit der Ukraine aufrechtzuerhalten.

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Thomas Tödtling

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Director KAS New York Office

thomas.toedtling@kas.de +49 30 26996-3470

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