Asset-Herausgeber

KAS / Leon Fülber
Veranstaltungsberichte

Studienvorstellung: „Stille Triebkraft wirtschaftlichen Erfolgs“

Wettbewerbspolitik mit Rückgrat und Reformgeist

Mit der am 18. Mai 2026 veröffentlichten Studie von Prof. Jens-Uwe Franck und Prof. Martin Peitz setzt die Konrad-Adenauer-Stiftung einen ordnungspolitischen Impuls für eine sachliche, differenzierte und fundierte Auseinandersetzung über die Zukunft der Wettbewerbspolitik in Deutschland und Europa. Die Publikation wurde ergänzt durch ein Geleitwort des Präsidenten des ifo Instituts, Prof. Clemens Fuest, sowie ein Vorwort des Generalsekretärs Dr. Mark Speich. Sie zielt darauf ab, Wettbewerb wieder stärker ins Zentrum wirtschaftspolitischer Debatten zu rücken und zugleich Reformoptionen für den europäischen Ordnungsrahmen zu skizzieren.

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Im Mittelpunkt der Diskussion anlässlich der Studienveröffentlichung stand die Frage, wie belastbar das klassische Leitbild der Wettbewerbspolitik unter den Bedingungen einer veränderten geopolitischen Lage ist. Den Ausgangspunkt bildete die Beobachtung einer politischen Verschiebung in den vergangenen Jahren: Aus Sicht vieler Experten wurden Wettbewerbsregeln gegenüber digitalen Gatekeepern nicht konsequent genug durchgesetzt. Gleichzeitig haben industriepolitische Ansätze und der Ruf nach „europäischen Champions“ den Eindruck verstärkt, Wettbewerbspolitik müsse zugunsten strategischer industrie- und handelspolitischer Zielsetzungen in den Hintergrund treten. Im Verlauf der Veranstaltung wurde diese Annahme jedoch grundlegend infrage gestellt.

 

Ordnungspolitische Kernfunktion statt Verdrängung der Wettbewerbspolitik

Statt einer Verdrängung der Wettbewerbspolitik wurde vielmehr ihre ordnungspolitische Kernfunktion betont. Prof. Martin Peitz machte deutlich, dass industriepolitische Eingriffe zwar in eng umrissenen Konstellationen – etwa bei Marktversagen, unzureichenden Innovationsanreizen oder sicherheitsrelevanten Abhängigkeiten – gerechtfertigt sein können. Gleichzeitig warnte er davor, Wettbewerbsfähigkeit mit Größe gleichzusetzen. Die politische Fixierung auf „europäische Champions“ verkenne, dass nachhaltige Stärke aus offenen Märkten, Innovationsdynamik und funktionierendem Markteintrittswettbewerb entstehe.

 

Schwächung der Wettbewerbsordnung führt nicht zu mehr europäischer Souveränität

Diese Perspektive wurde im Verlauf der Diskussion mehrfach aufgegriffen und weiter zugespitzt. So verwies der Vorsitzende der Monopolkommission, Dr. Tomaso Duso, darauf, dass eine Schwächung der Wettbewerbsordnung nicht zu mehr europäischer Souveränität führe, sondern im Gegenteil zu höherer Marktkonzentration und langfristig sinkender internationaler Wettbewerbsfähigkeit. Gerade der Binnenmarkt lebe von intensivem Wettbewerb – nicht von seiner politischen Relativierung. Wettbewerb müsse als Grundprinzip verstanden werden, staatliche Eingriffe dagegen als begründete Ausnahme, die ihrerseits wettbewerbskonform ausgestaltet sein müssten. Das sei der ordnungspolitische Kern der Sozialen Marktwirtschaft, so Duso. Zugleich mahnte er, Wettbewerbsschutz dürfe nicht als „Relikt aus alter Zeit“ betrachtet werden. Aus seiner Forschung leitete er drei zentrale Erkenntnisse ab:

  1. Unternehmensgröße sei kein verlässlicher Indikator für Wettbewerbsfähigkeit.
  2. Steigende Marktmacht schade der Volkswirtschaft.
  3. Intensiver Wettbewerb im Binnenmarkt stärke die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas.

 

Europäische Märkte in Zeiten multipler Krisen nicht abschotten

Auch Staatssekretär Dr. Thomas Steffen (BMWE) unterstrich diese Linie und betonte, Europa dürfe seine Märkte in Zeiten multipler Krisen nicht abschotten. Wettbewerbsdruck bleibe eine zentrale Voraussetzung für Innovation und wirtschaftliche Dynamik. Zugleich verband er diese ordnungspolitische Perspektive mit einer geopolitischen Einordnung und plädierte für eine differenzierte Betrachtung Chinas: Das dortige Wirtschaftsmodell habe zwar erhebliche Wachstumsdynamik entfaltet, werfe jedoch grundlegende Fragen nach Marktordnung und fairem Wettbewerb auf. „Um die eigene Innovationsfähigkeit zu sichern, sind wir auf die produktiven Kräfte, die der Druck des Wettbewerbs freisetzen kann, dringend angewiesen“, so Steffen.

 

Hohe Bedeutung unabhängiger Wettbewerbsbehörden

Besonders deutlich wurde die ordnungspolitische Bedeutung des Wettbewerbs mit Blick auf digitale Märkte. Prof. Jens-Uwe Franck hob hervor, dass der Digital Markets Act (DMA) gemeinsam mit nationalen Instrumenten wie § 19a GWB darauf abzielt, strukturelle Machtkonzentrationen bei digitalen Gatekeepern frühzeitig zu begrenzen. Der DMA ergänze das klassische Kartellrecht sinnvoll und setze der zunehmenden Vermachtung digitaler Märkte Grenzen. Eine Abschwächung seiner Durchsetzung aus handelspolitischen Erwägungen heraus bezeichnete Franck als kurzsichtige Strategie. Zugleich unterstrich er die Bedeutung unabhängiger Wettbewerbsbehörden. Politik müsse die institutionelle Unabhängigkeit des Bundeskartellamts aktiv verteidigen, da dessen Entscheidungen auf klaren gesetzlichen Mandaten, besonderer Expertise und gerichtlicher Kontrolle beruhen.

 

Herausforderungen in der Komplexität der Verfahren und begrenzten Ressourcen

An dieser Stelle knüpfte Dr. Gunnar Kallfaß an und verschob den Fokus von der Normsetzung auf die institutionelle Praxis. Das Bundeskartellamt dürfe nicht als politischer Ausgleichsmechanismus mit Erwartungen überfrachtet werden, da es primär durch seine Entscheidungen und nicht durch politische Narrative wirke. Zugleich widersprach er dem Eindruck einer mangelnden Durchsetzung neuer Instrumente wie § 19a oder § 32f GWB, die gerade geschaffen wurden, um verfestigte Marktstrukturen auch ohne klassischen Kartellrechtsverstoß gezielt adressieren zu können. Die zentralen Herausforderungen lägen vielmehr in der Komplexität der Verfahren und begrenzten Ressourcen. Gleichzeitig hob er zentrale Reformimpulse der Studie hervor, darunter einen stärkeren Schutz von Kronzeugen sowie erleichterte Rechtsmittelmöglichkeiten.

 

Umsetzung des DMA

Ergänzend dazu rückte Dr. Thorsten Käseberg (BMWE) die Governance- und Umsetzungsebene in den Mittelpunkt. Er verwies auf die Notwendigkeit einer strategischeren Kommunikation des Bundeskartellamts und betonte zugleich die Doppelrolle der Europäischen Kommission bei der Umsetzung des DMA, die neben regulatorischer Durchsetzung auch politisch-strategische Abwägungen umfassen könne. Gerade in geopolitisch sensiblen Konstellationen gewinne daher auch das Timing regulatorischer Maßnahmen an Bedeutung. Darüber hinaus skizzierte er mögliche Inhalte der 12. GWB-Novelle, insbesondere in der Fusionskontrolle, bei der Transaktionswertschwelle sowie bei der Ministererlaubnis.

 

Standhafte Wettbewerbspolitik beim Schutz offener und bestreitbarer Märkte

Die Veranstaltung hat gezeigt, dass Wettbewerbspolitik weit über ein technisches Regulierungsfeld hinausgeht. Im Zentrum steht heute die Frage, wie wirtschaftliche Resilienz, Innovationsfähigkeit und demokratische Stabilität in Europa langfristig gesichert werden können. Wie Prof. Peitz abschließend betont: Wettbewerbspolitik muss standhaft beim Schutz offener und bestreitbarer Märkte bleiben und zugleich anpassungsfähig gegenüber technologischen und geopolitischen Veränderungen sein.

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Kontakt Dr. Pencho Kuzev
Dr. Pencho Kuzev bild
Referent Daten- und Wettbewerbspolitik
pencho.kuzev@kas.de +49 30 26996-3247 +49 30 26996-3551
Einzeltitel
KALUZA+SCHMID
18. Mai 2026
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Über diese Reihe

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